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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig<br />

sein. Sie soll die erforderlichen Datenerhebungen durchführen. Für die genauen Untersuchungen von<br />

Manipulationsverdachtsfällen sollen die nationalen Energieregulierungsbehörden zuständig sein. Bei<br />

komplexen grenzübergreifenden Fällen soll ACER die Untersuchungen koordinieren. Die Sanktionen<br />

sollen von den nationalen Energieregulierungsbehörden durchgesetzt werden. Der REMIT-Entwurf<br />

sieht vor, dass die Europäische Kommission weit gefasste Regelungsbefugnisse zur näheren<br />

Bestimmung und Verhinderung von Marktmanipulationen erhalten soll.<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> begrüßt das dem REMIT-Entwurf zugrunde liegende Anliegen zur Sicherung<br />

von Integrität und Transparenz im Energiehandel. Er ist grundsätzlich geeignet, etwaige Lücken bei<br />

der Verfolgung handelsspezifischer Marktmanipulationen zu schließen, die das Recht der<br />

Finanzmarktregulierung möglicherweise nicht hinreichend abdeckt.<br />

Der vorliegende Entwurf beinhaltet allerdings Regelungen, die auch die Energieerzeugung betreffen.<br />

Ohne dass dem Entwurf die intendierte Regulierung des Stromgroßhandels unterstellt werden kann,<br />

eröffnen jedenfalls einige im Entwurf vorgesehene weitgehende Ermächtigungsnormen die<br />

Möglichkeit einer Regulierung der wettbewerblich organisierten Märkte, die sich nachhaltig negativ<br />

auf die künftige Entwicklung der Marktstruktur im Erzeugungsbereich auswirken würde. Die im<br />

Entwurf enthaltenen Definitionen zur näheren Bestimmung dessen, was unter Marktmanipulation zu<br />

verstehen ist, nennen unter anderem ausdrücklich den Tatbestand der Kapazitätszurückhaltung. Dies<br />

eröffnet den Energieregulierungsbehörden die Möglichkeit, die Preissetzung und die Kosten der<br />

Erzeugungsunternehmen einer detaillierten Prüfung zu unterziehen und preisrelevante Parameter zu<br />

definieren. Betroffen wären alle Erzeuger, unabhängig von ihrer Marktmacht, d.h. insbesondere auch<br />

neu auf den Markt getretene kleinere Anbieter. Dies birgt das Risiko administrativ veranlasster<br />

Fehlsteuerung, die sich letztlich auch auf die Investitionsbereitschaft kleinerer Anbieter im<br />

Erzeugungsbereich und damit auch ungünstig auf die Entwicklung der Marktstruktur auswirken kann.<br />

Der REMIT-Entwurf muss daher insoweit auf sein eigentliches Ziel zurückgeführt werden,<br />

Manipulationen zu erfassen, die sich aus dem Handelsgeschäft selbst ergeben. Nicht dagegen darf er<br />

Maßgaben ermöglichen, die die strukturelle Entwicklung des Erzeugungsbereiches zu behindern<br />

geeignet sind.<br />

Die Erfassung des Erzeugungsbereiches durch ein weit gefasstes und von<br />

Energieregulierungsbehörden durchzusetzendes Manipulationsverbot führt zu Doppelzuständigkeiten<br />

von Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden, soweit missbräuchliches Verhalten<br />

marktbeherrschender Unternehmen betroffen ist. Somit würde es zu einer Doppelkontrolle von<br />

Energieregulierungs- und Wettbewerbsbehörden kommen können. Der REMIT-Entwurf stellt dies<br />

auch insofern klar, als Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechts nicht berührt werden.<br />

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