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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Lieferverträgen für Kraftwerksgas enthalten. Mitunter ist in den Verträgen eine Belieferung<br />

ausschließlich direkt am „Kraftwerksflansch“ vorgesehen, wodurch der Weiterverkauf überschüssiger<br />

Gasmengen aus der Mindestabnahmeverpflichtung faktisch verhindert wird. Das <strong>Bundeskartellamt</strong><br />

hat diesbezüglich aufgrund der davon ausgehenden Wettbewerbsbeschränkung ein erstes<br />

Kartellverfahren eingeleitet.<br />

Bei anhaltend positiver Liquiditätsentwicklung unter Herausbildung zuverlässiger Referenzpreise an<br />

den Gasbörsen könnte erwogen werden, bei der Ermittlung der Grenzkosten der Gaskraftwerke –<br />

entsprechend der Vorgehensweise bei Steinkohlekraftwerken – zukünftig auf den jeweiligen<br />

Wiederbeschaffungspreis für Erdgas abzustellen.<br />

ccc) Braunkohle<br />

Bedingt durch die mehrstündigen, mit erheblichen Kosten verbundenen Anfahrvorgänge und in<br />

Anbetracht der relativ geringen kurzfristigen Grenzkosten erfolgt der Einsatz von<br />

braunkohlebetriebenen Dampfturbinenkraftwerken zum weitaus überwiegenden Teil zur Deckung des<br />

Grundlastbedarfs. Eine äquivalente Ersatztechnologie im Grundlastbereich steht durch erneuerbare<br />

Energien bisher nicht zur Verfügung, sodass gerade angesichts geplanter Stilllegungen von<br />

Kernkraftwerken von einer weiterhin hohen Bedeutung der Braunkohlekraftwerke für die<br />

<strong>Stromerzeugung</strong> ausgegangen werden kann. Andererseits handelt es sich bei der<br />

Braunkohleverstromung um die Erzeugungstechnologie mit den höchsten CO2-Emissionen. Diese<br />

Emissionen können nur durch Verbesserungen der Anlagentechnik wirksam reduziert werden.<br />

Gegenwärtig werden maximale Gesamtwirkungsgrade von über 40 % bzw. über 50 % (bei Kraft-<br />

Wärme-Kopplung) erreicht.<br />

Wesentliche Bestandteile der Grenzkosten von Braunkohlekraftwerken sind die Brennstoffkosten als<br />

Produkt aus Bezugspreis und spezifischem Wärmeverbrauch des Kraftwerks sowie die CO2-<br />

Emissionskosten. Darüber hinaus fallen jeweils in geringerem Umfang kraftwerksspezifische<br />

Nebenkosten an. Somit ähnelt die Grenzkostenberechnung strukturell derjenigen der<br />

Steinkohlekraftwerke. Andererseits ist zu beachten, dass beim Einsatz von Braunkohlekraftwerken<br />

die Anfahrkosten aufgrund ihrer Eigenschaft als Grundlastkraftwerke nahezu vernachlässigt werden<br />

können.<br />

Braunkohle ist die einzige Rohstoffquelle, die vollständig national abgebaut und nicht importiert wird.<br />

Gegenüber Steinkohle hat sie einen wesentlich höheren Wassergehalt, die Brennwirkung ist also<br />

geringer. Allerdings schwankt der Brennstoffwirkungsgrad in der Praxis erheblich, es gibt sehr<br />

unterschiedliche Braunkohlequalitäten.<br />

Die vier großen Erzeugungsunternehmen verfügen entweder über eigenen Braunkohleabbau oder<br />

haben langfristige Verträge mit Zulieferern von Braunkohle geschlossen. In die Grenzkosten geht der<br />

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