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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Selbst wenn bei einem Vergleich der Unternehmensdaten nach den verschiedenen Kraftwerksarten<br />

differenziert wird, ist ein solcher Vergleich jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Schließlich können<br />

Unterschiede bei den technischen Restriktionen der Unternehmen vielfältige Ursachen haben (s.o.).<br />

Es zeigt sich auch, dass bei denselben Erzeugungsunternehmen die Werte von einem Jahr zum<br />

anderen teilweise erheblichen Fluktuationen unterworfen sind. Ein Vergleich der Anteile einzelner<br />

Unternehmen erfordert daher immer eine detaillierte Analyse der Gründe für die jeweiligen Anteile.<br />

Der Datenvergleich allein ergibt somit noch keine Anhaltspunkte dafür, dass technische Restriktionen<br />

überhöht ausgewiesen worden sind. Ebenso wenig lässt sich dies auf der Grundlage eines solchen<br />

Datenvergleichs ausschließen.<br />

b) Regelenergie<br />

Kapazitäten, die von den Erzeugungsunternehmen als positive Regelenergie vermarktet worden sind,<br />

stehen dem Erstabsatzmarkt nicht zur Verfügung. Für die Wettbewerbsverhältnisse auf dem<br />

Erstabsatzmarkt ist es daher von Bedeutung, wie viele Kapazitäten als positive Regelenergie<br />

vorgehalten werden und in welchen Kraftwerksblöcken die Vorhaltung erfolgt.<br />

aa) Schwierigkeiten im Rahmen der Datenerhebung<br />

Im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> wurde im Erhebungsbogen „Kraftwerksbetrieb“ abgefragt, wie<br />

viel positive Regelleistung von den Erzeugungsunternehmen in jeder Viertelstunde der Jahre 2007<br />

und 2008 in welchem Kraftwerksblock vorgehalten wurde. Hierdurch sollte identifiziert werden, welche<br />

Kapazitäten der jeweiligen Blöcke nicht für den Erstabsatzmarkt zur Verfügung standen. Zwischen<br />

den verschiedenen Regelenergiearten wurde bei der Abfrage nicht differenziert.<br />

Die Vorgabe, die Vorhaltung von Regelleistung blockscharf anzugeben, führte bei Unternehmen, die<br />

über ein Kraftwerksportfolio verfügen, teilweise zu Schwierigkeiten. Diese rührten daher, dass bei der<br />

Vermarktung von Regelenergie nicht Kapazitäten eines spezifischen Kraftwerksblocks verkauft<br />

werden, sondern nur die Vorhaltung einer bestimmten Leistung. Portfolioanbieter, die für die jeweils<br />

vermarktete Regelenergieart verschiedene präqualifizierte Kraftwerksblöcke zur Verfügung haben,<br />

haben daher die Wahl, welchen Kraftwerksblock sie letztlich für die Vorhaltung einsetzen. Die<br />

Auswahl, welcher Block Regelenergie vorhält, treffen sie erst kurzfristig im Rahmen der Optimierung<br />

des Kraftwerkseinsatzes. Typischerweise wird im Rahmen der Vortagsplanung festgelegt, welche<br />

Kraftwerksblöcke in welchem Umfang Regelenergie vorhalten. Teilweise erfolgen am Einsatztag noch<br />

Änderungen (aus technischen Gründen sowie aus Gründen der Kostenoptimierung). Kurzfristige<br />

Änderungen der Vorhaltung wurden von den Unternehmen jedoch nicht immer nachgehalten und sind<br />

daher nicht vollständig in den dem <strong>Bundeskartellamt</strong> zur Verfügung stehenden Daten enthalten.<br />

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