Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Die Bezugskonditionen der langfristigen Lieferverträge orientieren sich bei den vier großen<br />
Erzeugungsunternehmen an der Entwicklung der Referenzpreise für Heizöl (HEL und HSL,<br />
monatliche Notierungen des Statistischen Bundesamtes für den Standort Rheinschiene) 215 sowie<br />
teilweise Kohle (BAFA-Index für Drittlandskohle). 216 Die Indexbezeichnung HEL 6-1-3 etwa bedeutet,<br />
dass die Notierungen für leichtes Heizöl (HEL) als Durchschnitt der sechs zurückliegenden Monate<br />
mit einer zeitlichen Verschiebung von einem Monat und einer Gültigkeit von drei Monaten gebildet<br />
werden. Mitunter werden in den Preisformeln anstelle der Indizes des Statistischen Bundesamtes<br />
auch andere internationale Ölpreisindizes genutzt.<br />
Die Berechnungsformeln enthalten Faktoren sowohl für die Gewichtung der einzelnen Referenzpreise<br />
als auch zur Darstellung technischer Relationen, beispielsweise zur Umrechnung zwischen oberem<br />
und unterem Heizwert. Zwischen den Berechnungsmethoden der vier großen<br />
Erzeugungsunternehmen variieren Art und Zeithorizont der Referenzindizes sowie die Gewichtung<br />
der einzelnen Faktoren erheblich. Somit lässt sich die Preisbildung mithilfe der Zeitreihen von<br />
Statistischem Bundesamt und BAFA unter dem Aspekt der Kostenentwicklung überprüfen; ein<br />
Vergleich zwischen einzelnen Unternehmen ist durch die heterogene Berechnungsweise einerseits<br />
und den für Gaskraftwerke üblichen hohen Anteil an Anfahrkosten andererseits mit hohem Aufwand<br />
verbunden und war mit den derzeit verfügbaren Ressourcen der Beschlussabteilung nicht<br />
durchführbar.<br />
Im Rahmen seiner Evaluierung der Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen hat das<br />
<strong>Bundeskartellamt</strong> festgestellt, dass die allgemein gestiegene Marktliquidität und die Intensivierung<br />
des Börsenhandels mit Erdgas in den letzten Jahren wesentlich zur abnehmenden Bedeutung<br />
langfristiger Gaslieferverträge und damit auch der Gas-/Ölpreiskopplung beigetragen haben. 217 Es ist<br />
damit zu rechnen, dass die Liquidität der Gasmärkte im Zuge der weiteren<br />
Marktgebietszusammenlegung, der Verwirklichung bedeutender Infrastrukturmaßnahmen<br />
(insbesondere Bau zusätzlicher Gaspipelines) und des grenzüberschreitenden Managements von<br />
Gastransportkapazitäten zukünftig weiter ansteigt. Liquiditätsfördernde Impulse erhofft sich das<br />
<strong>Bundeskartellamt</strong> auch durch seine Beschlüsse zur Aufhebung von Weiterverkaufsverboten für<br />
Mindestabnahmemengen. 218 Entsprechende „Take-or-Pay“-Klauseln sind regelmäßig auch in<br />
215<br />
Vgl.<br />
https://www.ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026<br />
291.<br />
216<br />
Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/steinkohle/statistiken/energie_steinkohle_statistiken_preise.pdf.<br />
217<br />
Vgl. hierzu <strong>Bundeskartellamt</strong>, Bericht über die Evaluierung der Beschlüsse zu langfristigen<br />
Gaslieferverträgen vom 15. Juni 2010, abrufbar unter<br />
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/100615_Bericht_ueber_die_Evaluieru<br />
ng_der_Beschluesse_zu_langfristigen_Gasliefervertraegen.pdf.<br />
218<br />
Vgl. <strong>Bundeskartellamt</strong>, Beschlüsse in den Verfahren B10-44/09 bis -48/09, B10-10/10 bis -14/10 sowie B10-<br />
18/10 bis -25/10.<br />
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