Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
bb) Umfang der positiven Regelenergievorhaltung<br />
Auf der Grundlage der im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erhobenen Daten hielten die<br />
Erzeugungsunternehmen sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 knapp 6.000 MW an positiver<br />
Regelleistung vor. Der Vergleich mit den von den Übertragungsnetzbetreibern in diesen Jahren<br />
ausgeschriebenen Mengen (6.450 – 7.431 MW in 2007 und 6.188 - 7.151 MW in 2008) 246 zeigt, dass<br />
im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> nicht die gesamte Vorhaltung erfasst wurde.<br />
Ein Grund hierfür ist zunächst, dass nicht alle Anbieter positiver Regelleistung von der<br />
<strong>Sektoruntersuchung</strong> erfasst wurden. So halten auch österreichische Anbieter, die im Rahmen der<br />
<strong>Sektoruntersuchung</strong> nicht befragt wurden, Regelleistung vor. Zudem waren Verbrauchseinheiten nicht<br />
von der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erfasst. Darüber hinaus waren nicht alle Unternehmen in der Lage, die<br />
Daten zur Regelleistungsvorhaltung entsprechend der Vorgaben der Beschlussabteilung anzugeben.<br />
So ist bei einem der vier großen Erzeugungsunternehmen die Primärregelung nicht enthalten, bei<br />
einem weiteren ist die Windausgleichsreserve zusätzlich enthalten. Darüber hinaus wurden von<br />
kleineren Anbietern vereinzelt negative Werte angegeben. Die bereits beschriebenen Schwierigkeiten<br />
vieler Unternehmen, die Regelleistung blockscharf anzugeben, dürfte dagegen bei der Betrachtung<br />
der Regelleistungsvorhaltung über das gesamte Kraftwerksportfolio hinweg, keine Rolle spielen. Ob<br />
es darüber hinaus weitere Gründe dafür gibt, dass die im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> ermittelte<br />
positive Regelenergievorhaltung nicht der ausgeschriebenen Leistung entspricht, kann die<br />
Beschlussabteilung derzeit nicht einschätzen.<br />
In Hinblick auf die von den Unternehmen jeweils insgesamt vorgehaltene Regelleistung ist<br />
aufgefallen, dass bei einigen Unternehmen die aggregierte Vorhalteleistung aller Blöcke innerhalb der<br />
kleinsten Ausschreibungszeiträume der Regelenergie (d.h. innerhalb der Zeitscheiben à vier Stunden<br />
bei der Minutenreserve) teilweise schwankt. Die Schwankungen waren bei den Unternehmen<br />
unterschiedlich stark ausgeprägt und betrugen bis zu mehreren hundert MW. Die Unternehmen<br />
haben hierfür unterschiedliche Gründe angeführt, insbesondere:<br />
• Die Intraday-Änderungen der Leistungsvorhaltung würden nur teilweise in den Fahrplänen<br />
dokumentiert.<br />
• Bei der Vorhaltung der Primärregelung könne nicht immer die exakt vermarktete Leistung pro<br />
Block vorgehalten werden. Bei Beteiligung eines Blockes an der Primärregelung könne aus<br />
technischen Gründen nur die vollständige Primärregelung des Blockes vorgehalten werden, eine<br />
anteilige Vorhaltung sei nicht möglich. Es komme dadurch häufig zur Übererfüllung.<br />
245 Sog. KB9-Regel, vgl. hierzu Abschnitt E.I.4.a).<br />
246 Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 35 und Monitoringbericht 2008, S.48.<br />
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