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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

bb) Weitere Kostendaten<br />

Neben den Daten zur Erzeugung und zum Kraftwerkseinsatz waren im Auskunftsbeschluss auch<br />

umfangreiche Angaben zu den im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbetrieb entstehenden Kosten<br />

zu übermitteln. Diese Daten umfassten sowohl die direkt durch den Einsatz eines Kraftwerks<br />

entstehenden variablen Kosten, als auch die Fixkosten der betroffenen Kraftwerke.<br />

Die Fixkosten wurden erhoben, um ggf. durch die Unternehmen verlangte Mark-ups über die reinen<br />

Grenzkosten hinaus zu untersuchen und der Höhe nach zu plausibilisieren. Dabei wurde bereits im<br />

Auskunftsbeschluss klargestellt, dass solch ein zusätzlicher Aufschlag – falls er wettbewerbsrechtlich<br />

überhaupt zulässig ist – jedenfalls die langfristigen Grenzkosten nicht übersteigen dürfte. Darüber<br />

hinaus sind solche Kostendaten grundsätzlich erforderlich, um zu ermitteln, ob marktbeherrschende<br />

Anbieter Entgelte verlangen, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.<br />

cc) Weitere Daten<br />

Um die Lastsituation in den deutschen Stromnetzen vollständig abbilden zu können, war neben den<br />

Erzeugungsdaten der konventionellen Kraftwerke auch die Erhebung der nach dem EEG vergüteten<br />

Strommengen sowie der physischen Lastflüsse über die Interkonnektoren notwendig. Die<br />

entsprechenden Daten wurden im Viertelstundenraster von den vier Übertragungsnetzbetreibern<br />

bereit gestellt.<br />

dd) Sonderfragen<br />

• An- und Abfahrkosten<br />

Die entstandenen An- und Abfahrkosten waren durch die Unternehmen selbst auf die angegebenen<br />

Grenzkosten umzulegen. Dies gewährleistet die Berücksichtigung der An- und Abfahrkosten im<br />

Rahmen dieser Untersuchung.<br />

• Wärme- und prozessdampfgeführte Anlagen<br />

Einige Betreiber wärme- bzw. prozessdampfgeführter Anlagen 171 haben im Laufe der Untersuchung<br />

vorgebracht, dass sie keine Grenzkosten für die Stromproduktion kalkulierten oder die Grenzkosten<br />

zumindest nicht relevant für die Stromproduktion seien. Grund hierfür sei, dass allein der jeweilige<br />

Wärmebedarf für die Fahrweise des Kraftwerks entscheidend sei und die Wärmeproduktion auch<br />

zwangsweise die erzeugte Stromleistung bestimmen würde. Strom sei insofern ein Nebenprodukt,<br />

171 Im Folgenden werden wärme- bzw. prozessdampfgeführte Anlagen insgesamt als wärmegeführte Anlagen<br />

bezeichnet. Die Begriffe Wärmebedarf bzw.Wärmeproduktion schließen den Prozessdampfbedarf bzw. die<br />

Prozessdampfproduktion ein.<br />

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