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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Personal und Organisation<br />

Der Stellenplan einer Kommune gibt somit Aufschluss über die für die<br />

Aufgabenerfüllung benötigte quantitative und qualitative (Besoldungs-,<br />

Vergütungs-, Lohngruppen) Personalausstattung. Er ist Berechnungsgrundlage<br />

für die Personalausgaben (§ 14 Abs. 4 GemHVO), die einen<br />

erheblichen Teil des Ausgabevolumens des Verwaltungshaushalts bilden.<br />

Im Stellenplan sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 GemHVO ferner für jede<br />

Besoldungs-, Vergütungs-, und Lohngruppe die Gesamtzahl der Stellen<br />

für das Vorjahr sowie die zum 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen<br />

anzugeben (Ist-Stellen).<br />

Die Nutzung des Stellenplanes als Planungsinstrument (Soll-Stellen) und<br />

als Steuerungsinstrument (Ist-Stellen) ist jedoch nur sichergestellt,<br />

wenn eine vollzeitäquivalente Stellenverrechnung stattfindet. Auf diese<br />

Weise wird das Verhältnis zwischen notwendigem Stellenbedarf und tatsächlicher<br />

Stellenbesetzung präzise wiedergegeben. Die Stelle nanteile<br />

sind hierbei für jede Stelle anhand der zu leistenden tatsächlichen Wochenstundenzahl<br />

aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln. Im<br />

Hinblick auf die politische Programmfunktion des Haushaltes und damit<br />

auch des Stellenplans sollten die Stellenanteile für die einzelnen Organisationseinheiten<br />

exakt ermittelt werden, um eine kommunalpolitische<br />

Schwerpunktsetzung auch im Stellenplan abzubilden.<br />

Im Stellenplan der Stadt <strong>Moers</strong> werden die Stellen für Beamte, Angestellte<br />

und Arbeiter als so genannte „Halbstellen“ ausgewiesen, d.h. bis<br />

zu einer gewissen Stundenzahl werden die Stellen als halbe Stellen,<br />

darüber hinaus bis zur regelmäßigen Wochenstundenzahl als ganze Stelle<br />

ausgewiesen. Teilweise werden auf einer Vollzeitstelle auch 2 Bedienstete<br />

geführt, wenn deren gemeinsame Wochenarbeitszeit annähernd<br />

38,5 bei den Angestellten und Arbeitern bzw. 39 bis 41 Wochenstunden<br />

bei den Beamten ab dem Jahre 2004 ausmacht.<br />

Dieses Verfahren kommt – wie wir in vergleichbaren Fällen bereits feststellen<br />

konnten – der vollzeitäquivalenten Stellenverrechnung sehr nahe,<br />

die Differenz hierzu liegt unterhalb von zwei Prozent.<br />

Feststellung<br />

Die Nutzung des Stellenplanes als Planungsinstrument (Soll-<br />

Stellen) und als Steuerungsinstrument (Ist-Stellen) ist bei der<br />

Stadt <strong>Moers</strong> sichergestellt, da die praktizierte Stellenausweisung<br />

weitestgehend der im Einzelfall festgelegten wöchentlichen Stundenzahl<br />

entspricht.<br />

152<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr. 1780

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