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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Jugend<br />

Hilfeplanverfahren<br />

Gemäß § 36 SGB VIII soll zusammen mit dem Personensorgeberechtigten<br />

und dem Kind oder dem Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt werden,<br />

der Feststellungen über den erzieherischen Bedarf, die zu gewährende<br />

Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält. Für die<br />

jungen Volljährigen gilt die entsprechende Vorschrift des § 41 Abs. 2<br />

i.V.m. § 36 SGB VIII.<br />

Der Hilfepla n ist damit einerseits der Grundstein für die Feststellung des<br />

sozialpädagogischen/betreuerischen Hilfebedarfs, andererseits aber auch<br />

die Voraussetzung für die Gewährung der wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />

zur Abdeckung der durch die erforderlichen Hilfen entstehenden Kosten.<br />

Dieses Hilfeplanverfahren ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein Prozess,<br />

der mit der Beratung über die mögliche Inanspruchnahme einer<br />

Hilfe beginnt, jede Änderung dokumentiert und als Zeitplan für die Beteiligten<br />

bindend sein soll.<br />

Das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 hat das Jugendamt der Stadt <strong>Moers</strong><br />

in einer Arbeitsanweisung für die beteiligten Mitarbeiter festgelegt. Es<br />

wird im Einzelnen u. a. geregelt, wer an den Hilfeplankonferenzen,<br />

Fachgesprächen und Hilfeplangesprächen beteiligt ist und wie die Fortschreibung<br />

und Überprüfung des Hilfeplanes zu erfolgen hat. Die Entscheidungen<br />

über die Hilfen werden kollegial getroffen.<br />

Stichprobenweise Überprüfungen von Verwaltungsvorgängen ergaben,<br />

dass im Jugendamt der Stadt <strong>Moers</strong> sowohl die Aufstellung und Dokumentation<br />

als auch die Fortschreibung von Hilfeplänen sachgerecht,<br />

zeitnah und ausführlich erfolgten. Die Hilfepläne dokumentieren den<br />

Fallverlauf, konkretisieren Zielvorgaben, vereinbaren Umfang und Dauer<br />

einzelner Hilfen und evaluieren nach entsprechender Frist. Die Fortschreibung<br />

der Hilfepläne wird regelmäßig alle sechs Monate oder nach<br />

Bedarf auch in kürzeren Abständen vorgenommen. Die Ergebnisse werden<br />

schriftlich festgehalten.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Beteiligung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />

anzusprechen. Bei allen Entscheidungen wird die Wirtschaftliche<br />

Jugendhilfe in den Entscheidungsprozess eingebunden. Darüber hinaus<br />

sind weiterhin der Produktberater und die Controllingstelle beteiligt.<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr . 1780 225

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