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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Jugend<br />

Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfen insgesamt nach § 36 SGB<br />

VIII - Hilfeplanverfahren<br />

Der Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen insgesamt kann<br />

ein Indikator dafür sein, inwieweit kostengünstigere Handlungsalternativen<br />

gesucht und eingesetzt werden. Er ist in der Regel verbunden mit<br />

einem frühzeitigeren und somit niederschwelligen Hilfeangebot. Er gibt<br />

Anhaltspunkte für die Jugendhilfeplanung und die Steuerung des Jugendbere<br />

iches.<br />

Folgende Fallzahlen für die stationären und ambulanten Hilfen wurden in<br />

der Stadt <strong>Moers</strong> im Zeitvergleich vorgefunden:<br />

Verhältnis zwischen den stationären und ambulanten Hilfen nach § 36 SBG VIII<br />

Hilfeplanverfahren in Prozent<br />

2000 2001 2002 2003<br />

Stationär 53,7 53,5 44,6 40,4<br />

Ambulant 46,3 46,5 55,4 59,6<br />

Angaben des Jugendamtes der Stadt <strong>Moers</strong><br />

Die Übersicht zeigt, dass der Anteil der amb ulanten Hilfen in den Jahren<br />

2000 bis 2001 bei etwa 46 Prozent konstant blieb. Das Verhältnis zwischen<br />

ambulanten und stationären Hilfen hat sich ab dem Jahr 2002<br />

erheblich verbessert.<br />

In der interkommunalen Betrachtung für 2003 ergibt sich folgende Position<br />

für die Stadt <strong>Moers</strong>:<br />

Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfefällen nach § 36 SGB VIII - Hilfeplanverfahren<br />

– im interkommunalen Vergleich<br />

Minimum Maximum Mittelwert <strong>Moers</strong><br />

20,0 59,6 39,8 59,6<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr . 1780 221

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