21.04.2015 Aufrufe

GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bauleistungen<br />

Hauptvertrag übernommen wurden. In diesem Bereich sind große Preisspannen<br />

möglich. Hier sind Einsparungsmöglichkeiten durch entsprechende<br />

Preisprüfungen gegeben.<br />

Empfehlung<br />

Aus Gründen der Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit sowie<br />

zur Korruptionsprävention empfehlen wir der Stadt <strong>Moers</strong>,<br />

Nachträge ausführlich und explizit dem Grunde nach und preislich<br />

zu dokumentieren.<br />

Nachträge sollten ab einer gewissen Höhe – wie bei einer Vergabe<br />

– dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden.<br />

Nachträge sind immer förmlich zu beauftragen.<br />

Zu Frage 7 (Abnahmeprotokoll liegt vor?)<br />

Hier hat die Stadt <strong>Moers</strong> bei einigen Maßnahmen auf die förmliche Abnahme<br />

verzichtet und die Abnahme durch die Benutzung bestätigt.<br />

Wir vertreten die Meinung, dass eine förmliche Abnahme die Dokume n-<br />

tation eines sehr bedeutenden Zeitpunktes einer Baumaßnahme ist.<br />

Denn mit der Abnahme einer Leistung erfolgt der Gefahrenübergang<br />

vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber. Die Beweispflicht bei einem<br />

Mangel liegt ab dem Zeitpunkt der Abnahme beim Auftraggeber. Zudem<br />

läuft die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ab diesem Zeitpunkt.<br />

Deswegen ist juristisch gesehen die Abnahme ein bedeutender Termin in<br />

der Abwicklung eines Bauvertrages. Um nicht beweisen zu müssen, dass<br />

ein Mangel bereits vor der Abnahme bestand, sollte ein Abnahmeprotokoll<br />

mit Auflistung der Mängel bei jeder Baumaßnahme – auch bei Aufträgen<br />

mit geringer Auftragssumme – angefertigt werden, das von beiden<br />

Seiten durch Unterschrift anerkannt wird. Die Mängelbeseitigung ist<br />

zu verfolgen und in der Bauakte zu dokumentieren. So kann auch die<br />

möglicherweise hiermit zusammenhängende Ursache von eventuell versteckten<br />

und nachträglich auftretenden Mängeln ermittelt und dem Verursacher<br />

zugeordnet werden.<br />

270<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr. 1780

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!