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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Beteiligungen<br />

Es handelt sich um Stellen des gehobenen Dienstes, die mit einem Beamten<br />

des gehobenen nichttechnischen Dienstes und einem Diplom-<br />

Kaufmann im Angestelltenverhältnis, der zuvor als Wirtschaftsprüfer und<br />

Prokurist tätig war, besetzt sind. Die Beteiligungsverwaltung ist dem<br />

Kämmerer der Stadt <strong>Moers</strong> unmittelbar unterstellt.<br />

Die Vorgangs- und Akt enverwaltung obliegt zentral dem Sachgebiet „Beteiligungsverwaltung“.<br />

Sämtliche im Laufe der Prüfung angeforderten<br />

Unterlagen konnten so kurzfristig und problemlos zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Alle Einladungen und Niederschriften, die an die gewählten städtischen<br />

Vertreter in den Gesellschaftsgremien gerichtet sind, gehen in Durc h-<br />

schrift an die Beteiligungsverwaltung, so dass die Verwaltung i. d. R.<br />

immer rechtzeitig über anstehende Gremiensitzungen informiert ist. Diese<br />

Sitzungen (Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat) werden<br />

inhaltlich durch die Beteiligungsverwaltung vorbereitet. Dabei wird insbesondere<br />

geprüft, ob für die anstehenden Gesellschaftsentscheidungen<br />

ein vorheriger Ratsbeschluss erforderlich ist. Für sämtliche Entscheidungen,<br />

die nach der GO der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind<br />

(z.B. auch Gewinnverwendung), werden zuvor Ratsbeschlüsse herbeigeführt,<br />

so dass die städtischen Vertreter insoweit weisungsgebunden<br />

sind. Sollte ausnahmsweise wegen einer nicht rechtzeitigen Information<br />

der Beteiligungsverwaltung ein vorheriger Ratsbeschluss nicht möglich<br />

sein, so stimmen die städtischen Vertreter in den Gesellschaftsgremien<br />

vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung des Rates ab.<br />

Die Kommunikation zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften<br />

und der Beteiligungsverwaltung ist gut und unkompliziert. Meist fragt die<br />

Geschäftsführung schon von sich aus nach, ob Ratsentscheidungen notwendig<br />

sind, um dies bei der zeitlichen Planung mit zu berücksichtigen<br />

und die Sitzungstermine der Gesellschaftsgremien mit den Sitzungsterminen<br />

der politischen Gremien der Stadt abzustimmen.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Moers</strong> hat einen eigenen Ausschuss für Beteiligungen<br />

gebildet, der alle Beteiligungsangelegenheiten, die eines Ratsbeschlusses<br />

bedürfen, vorher berät. Dieser Ausschuss ist nach der Zuständigkeitsordnung<br />

der Stadt <strong>Moers</strong> kein Beschlussgremium mit eigener Entscheidungskompetenz,<br />

sondern lediglich ein Ausschuss, dem die Vorberatung-<br />

und Vorbereitung der Entscheidungen des Rates aus der Wahrnehmung<br />

der Rechte als Gesellschafter oder Mitglied in wirtschaftlichen<br />

oder nichtwirtschaftlichen Unternehmen obliegt (§ 7 Zuständigkeitsordnung).<br />

90<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr. 1780

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