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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Finanzen<br />

Veräußerung von Vermögen<br />

Der Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungsko n-<br />

zepten gibt in Ziffer 8 den Kommunen auf, das vorhandene Vermögen<br />

daraufhin zu untersuchen, inwieweit es für die öffentliche Aufgabenerfüllung<br />

noch benötigt wird.<br />

Die Finanzplanung sieht bis 2008 vor, dass die Stadt, sofern die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind, Grundstücke im geschätzten<br />

Wert von 17,5 Mio. € veräußern kann. Weiteres veräußerbares<br />

Vermögen befindet sich nicht im unmittelbaren Besitz der Stadt, sondern<br />

nur im Bereich der Beteiligungen. Bereits beim Thema „Rückzuführungen“<br />

haben wir es als unwirtschaftlich beurteilt, dass in den zurückliegenden<br />

Jahren die Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens<br />

– Grundstückverkäufe – zur teilweisen Deckung der Defizite dem<br />

Verwaltungshaushalt zugeführt wurden.<br />

Unter dem wirtschaftlichen Umgang mit Grundvermögen verstehen wir<br />

auch eine zukunftsgerichtete Bewirtschaftung von Grundvermögen, um<br />

auf die sich abzeichnenden strukturellen und demografischen Veränderungen<br />

reagieren und ggf. diese auch beeinflussen zu können. Seit Jahren<br />

veräußert die Stadt Grundvermögen und tätigt keinen Grunderwerb.<br />

Feststellung<br />

Durch die derzeit nicht in Verkauf und Erwerb ausgewogene Bewirtschaftung<br />

von Grundvermögen gibt die Stadt für die Zukunft<br />

ggf. notwendige Handlungspotenziale auf, ohne damit gegenwärtig<br />

einen nachhaltigen Beitrag zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung<br />

zu leisten.<br />

Die Stadt <strong>Moers</strong> besitzt mit der „Wohnungsbau Stadt <strong>Moers</strong> GmbH“ eine<br />

hundertprozentige Mehrheitsbeteiligung. Diese Gesellschaft besitzt Kapitalanteile<br />

an anderen Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsbestand<br />

der „Wohnungsbau Stadt <strong>Moers</strong> GmbH“ umfasst derzeit einen ehemals<br />

von der Stadt <strong>Moers</strong> übernommenen Wohnungsbestand von 1.650 Wohnungen.<br />

Sie begründet die Erfüllung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß<br />

§ 107 Abs. 1 GO damit, dass sie eine sozial-verantwortbare Wohnungsversorgung<br />

der breiten Schichten der Bevölkerung sicherstellt. Wir<br />

sehen für die Stadt <strong>Moers</strong> im Sinne der vorgenannten gesetzlichen Bestimmung<br />

heute kein Erfordernis, sich an einer Wohnungsgesellschaft zu<br />

beteiligen.<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr . 1780 69

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