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GPA Bericht Moers 2005 - CDU-Moers

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Jugend<br />

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

Rechtliche Voraussetzungen<br />

Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes war bis zum Jahr<br />

1998 bei der Stadt <strong>Moers</strong> lediglich mit Personal- und Sachkosten verbunden.<br />

Die Leistungen nach dem UVG wurden je zur Hälfte vom Bund<br />

und vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.<br />

Mit dem am 01.01.1999 in Kraft getretenen Haushaltssicherungsgesetz<br />

des Landes NRW beteiligte das Land die Kommunen zur Hälfte an seinen<br />

Kosten. Dabei waren ab diesem Zeitpunkt die Einnahmen zu 75 Prozent<br />

an das Land abzuführen, während im Gegenzug die Ausgaben zu 75<br />

Prozent erstattet wurden.<br />

Seit dem 01.01.2000 wurden die Ausgaben zwischen Bund, Land NRW<br />

und den Kommunen gedrittelt, so dass lediglich noch 66,66 Prozent erstattet<br />

wurden. Dafür waren ab diesem Zeitpunkt auch nur noch 66,66<br />

Prozent der Einnahmen abzuführen.<br />

Ab dem 01.01.2002 wurde die Erstattung der Ausgaben weiter reduziert.<br />

Der Bundesanteil von 33,33 Prozent blieb erhalten. Das Land übernimmt<br />

seitdem jedoch nach dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 nur noch 20,0<br />

Prozent seines Anteils. Dies entspricht 13,33 Prozent des Gesamtaufkommens,<br />

so dass eine Erstattung lediglich noch zu 46,66 Prozent erfolgt.<br />

Somit beträgt der kommunale Anteil derzeit 53,33 Prozent.<br />

244<br />

Überörtliche Prüfung der Stadt <strong>Moers</strong> ¦ Februar / März <strong>2005</strong><br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ¦ Projekt Nr. 1780

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