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Body and Soul in Ancient Philosophy

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Die aretÞ des Leibes 227<br />

Feststellung ist, dass es dadurch leichter nachvollziehbar wird, warum<br />

Güte-1, die doch zunächst als die Schätzenswürdigkeit e<strong>in</strong>er Sache um<br />

ihrer selbst willen verst<strong>and</strong>en wird, zugleich auch als e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Form der Nützlichkeit konzipiert wird: Es liegt im Wesen des Guten,<br />

dass das Gute qua Gutes zugleich e<strong>in</strong> Nützliches bzw. Zuträgliches ist,<br />

aber dies bezieht sich nicht auf Nutzen im S<strong>in</strong>ne wirkursächlicher<br />

Gebrauchszusammenhänge (<strong>in</strong>strumentelle Nützlichkeit), sondern darauf,<br />

dass Güte e<strong>in</strong>e Sache oder Bewegungsform gut se<strong>in</strong> lässt, <strong>in</strong>dem sie<br />

<strong>in</strong> diese als e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tr<strong>in</strong>sisch wertvolles Strukturmerkmal e<strong>in</strong>geht (was<br />

Platon <strong>in</strong> metaphysischer Perspektive als e<strong>in</strong>e Form der Partizipation an<br />

der Idee des Guten <strong>in</strong>terpretiert).<br />

Doch auch Interpretation G-2, die den Begriff konstitutiver Güter<br />

gebraucht, um die sche<strong>in</strong>bare Inkonsistenz dieses Abschnittes aufzuheben,<br />

hat ihre Schwierigkeiten. Wenn Glaukon, gleich im Anschluss an<br />

se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>teilung, für Sokrates die Aufgabenstellung h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Begriffs der Gerechtigkeit beschreibt, spricht er davon, dass Sokrates das<br />

Wesen (t_ 1stim) der Gerechtigkeit und die Wirkmacht (d}malir), die<br />

ihr, so wie sie als sie selbst ist (aqt¹ jah’ art|), <strong>in</strong> der Seele zukommt,<br />

aufzeigen, die „Belohnungen“ h<strong>in</strong>gegen und das, was sich aus diesen<br />

(d.h. den Belohnungen) ergibt, außer Acht lassen solle (358b). In se<strong>in</strong>en<br />

weiteren Ausführungen stellt er heraus, dass gemäß der stillschweigenden<br />

gängigen Auffassung Gerechtigkeit von Natur aus etwas Beschwerliches<br />

und allenfalls mit Blick auf ihre Konsequenzen für den<br />

Betreffenden vorziehenswert sei, während das ungerechte H<strong>and</strong>eln, qua<br />

Pleonexie (Zugew<strong>in</strong>n an Gütern über das e<strong>in</strong>em zustehende Maß<br />

h<strong>in</strong>aus) natürlicherweise etwas Zuträgliches sei. (357e –358c, 360c–d,<br />

362b – c). Dies wird kontrastiert mit den positiven sozialen Sanktionen<br />

(„Belohnungen“), die ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Natur des Gerechtse<strong>in</strong>s und -h<strong>and</strong>elns<br />

liegende Konsequenz s<strong>in</strong>d, sondern davon abhängen, ob man von<br />

den <strong>and</strong>eren als gerecht wahrgenommen wird. Gerechtes Verhalten<br />

kann zwar auch die Wirkung des Für-Gerecht-Geltens haben, es ist dies<br />

aber ke<strong>in</strong>e notwendige und <strong>in</strong> ihrem Wesen begründete Wirkung des<br />

Gerechtse<strong>in</strong>s. Adeimantos wird hieran anknüpfen, <strong>in</strong>dem er davon<br />

spricht, wie die gängige Me<strong>in</strong>ung die dynamis der Gerechtigkeit und der<br />

Ungerechtigkeit (Pleonexie) quasi umdrehe (367a7), eben <strong>in</strong>dem sie der<br />

Pleonexie, nicht aber der Gerechtigkeit, e<strong>in</strong>e natürliche, <strong>in</strong> ihrem<br />

gungen <strong>in</strong> Woodruff 1982, 181 –189 zum Zusammenhang der Begriffe des<br />

Guten und Zuträglichen bei Platon.

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