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Analyse des rechtlichen Rahmens<br />

für hochautomatisiertes Fahren<br />

auf Autobahnen<br />

5 Analyse des rechtlichen Rahmens für<br />

hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen<br />

In der Mehrzahl der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Experteninterviews<br />

wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Schaffung der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen zu den drängenden Herausforderungen auf dem Weg zur<br />

Marktreife des hochautomatisierten Fahrens gehört. Das folgende Kapitel widmet sich<br />

daher der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen<br />

des hochautomatisierten Fahrens. Hierzu werden in Kapitel 5.1 die nationalen und<br />

internationalen straßenverkehrsrechtlichen sowie zulassungsrechtlichen Hemmnisse für<br />

das hochautomatisierte Fahren auf Autobahnen begutachtet und potenzielle<br />

Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung dieser Hemmnisse aufgezeigt. Anschließend<br />

wird in Kapitel 5.2 das zivilrechtliche Haftungskonzept im Zusammenhang mit Unfällen<br />

hochautomatisierter Fahrzeuge in den Fokus gerückt. Kapitel 5.3 widmet sich dem<br />

straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rahmen , bevor schließlich in Kapitel 5.4 die<br />

datenschutzrechtlichen Voraussetzungen aufgezeigt werden, die bei einer Einführung<br />

hochautomatisierter Fahrzeugsysteme Beachtung finden müssen.<br />

5.1<br />

Straßenverkehrsrecht und Zulassungsrecht<br />

Für die Umsetzung des hochautomatisierten Fahrens auf Autobahnen stellen sich in<br />

erster Linie Rechtsfragen aus dem Straßenverkehrsrecht. Als Ordnungsrecht hat es die<br />

Aufgabe, den Gefahren, Behinderungen und Belästigungen von Verkehrsteilnehmern<br />

und Dritten durch den Verkehr entgegenzuwirken und dessen optimalen Ablauf zu<br />

gewährleisten (König 2013a, Rn. 1). Vornehmliche Rechtsquelle des<br />

Straßenverkehrsrechts ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) 90 , das neben der Zulassung<br />

von Personen und Kraftfahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr unter anderem die<br />

Haftpflicht des Halters und des Fahrers bei Rechtsgutverletzungen im Zusammenhang<br />

mit dem Straßenverkehr regelt. Durch die Norm des § 6 StVG wird das<br />

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, in<br />

weitreichendem Umfang Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu<br />

erlassen. Auf dieser Grundlage wurde unter anderem die Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) 91 erlassen, die im Grundsatz die Straßenverkehrsregeln zum Gegenstand hat.<br />

Ebenfalls auf § 6 StVG beruhen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 92 und<br />

die diese in weiten Bereichen verdrängende Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) 93 .<br />

Diese Rechtsverordnungen haben unter anderem die Voraussetzungen und das<br />

Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zum<br />

Gegenstand.<br />

Nach der ursprünglichen straßenverkehrsrechtlichen Konzeption des Gesetzgebers<br />

kann grundsätzlich zwischen dem Zulassungsrecht auf der einen Seite und dem<br />

Verhaltensrecht auf der anderen Seite unterschieden werden. Das Zulassungsrecht geht<br />

90<br />

Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I 2003a, S. 310;<br />

BGBl. I 2003b, S. 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2015 (BGBl. I 2015c, S. 186)<br />

geändert worden ist.<br />

91<br />

Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I 2013b, S. 367), die durch Artikel 1 der Verordnung<br />

vom 22.Oktober 2014 (BGBl. I 2014c, S. 1635) geändert worden ist.<br />

92<br />

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I 2012a, S. 679), die durch Artikel 2 der<br />

Verordnung vom 9. März 2015 (BGBl. I 2015d, S. 243) geändert worden ist.<br />

93<br />

Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I, 2011, S. 139), die zuletzt durch Artikel 1<br />

der Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl. I 2014d, S. 1666) geändert worden ist.<br />

108 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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