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hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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Analyse der technischen<br />

Voraussetzungen und<br />

Entwicklungen für<br />

hochautomatisiertes Fahren auf<br />

Autobahnen<br />

Fahrzeugen und der Verkehrsinfrastruktur eröffnen sich neue Chancen und<br />

Herausforderungen für die Weiterentwicklung von Datenspeichersystemen im und um<br />

das Fahrzeug. Die Fragen, denen Entwickler bereits in der frühen Designphase<br />

begegnen, berühren hierbei nicht nur die technische, sondern vor allem auch die<br />

rechtliche Ebene, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit und -schutz.<br />

4.4.1<br />

Aktuelle Systeme zur Datenspeicherung<br />

Bereits in den 1970er Jahren wurde zum Zweck der Unfallaufklärung und für Fragen<br />

der Produkthaftung der Unfalldatenspeicher (UDS) für Straßenfahrzeuge eingeführt. In<br />

den USA sind mittlerweile 95% der zugelassenen Neufahrzeuge mit<br />

Unfalldatenspeichern ausgestattet (Eno Center for Transportation 2013, S. 13).<br />

Diese in den USA verbauten Unfalldatenspeicher kosten zwischen 10 und 30 € (DOT,<br />

2012; Petersen und Ahlgrimm 2014).<br />

Unfalldatenspeicher können in bis zu zehn Datenkanälen Schaltzustände verschiedener<br />

elektronischer Systeme speichern. So können Informationen über gefahrene<br />

Geschwindigkeiten, Richtungsänderungen, Bremsmanöver oder die Betätigung von<br />

Funktionen wie dem Blinker oder der Lichtanlage erfasst werden. Durch die steigende<br />

Verbreitung von Sensorik im Innenraum könnten mittlerweile auch Informationen über<br />

die Zahl der Insassen und deren Bedienhandlungen aufgenommen werden. Im<br />

Normalbetrieb werden die Daten permanent überschrieben. Tritt eine Unfallsituation<br />

auf, werden die Daten unmittelbar vor und nach dem Unfall aufgenommen,<br />

gespeichert und nicht mehr überschrieben (Harms 2003, S. 11). Ab 2018 fordert die EU<br />

den Einbau des Notrufsystems eCall in Neufahrzeuge aller Fahrzeughersteller (Kortus-<br />

Schultes 2013, S. 137). Auch für dieses System werden detaillierte Informationen über<br />

den Ort des Unfalls erfasst und an eine Unfallzentrale weitergeleitet. Es ist davon<br />

auszugehen, dass GPS-Daten auch für die Unfalldatenspeicherung genutzt werden.<br />

Andere Verkehrszweige wie der Flug- und Schienenverkehr sowie die Schifffahrt sind<br />

ebenfalls verpflichtet Datenspeicher, sogenannte „Black Boxes“, einzusetzen. Die<br />

hierfür verwendeten Geräte müssen jedoch andere Anforderungen, vor allem an die<br />

Robustheit, erfüllen und dienen zudem teilweise anderen Zwecken. Im Bereich des<br />

automatisierten Fahrens wird mit der Datenspeicherung in der Regel die retrospektive<br />

Unfallrekonstruktion und nicht die permanente Überwachung angestrebt.<br />

• Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass Unfalldatenspeicher eine<br />

Zulassungsvoraussetzung für hochautomatisierte Fahrzeuge sein<br />

werden, um die juristische Klärung der Haftungsfrage zu gewährleisten<br />

• So sollen im Falle eines Unfalls gesicherte Informationen über den<br />

Systemzustand, die Funktionsfähigkeit des Systems sowie evtl. die<br />

Verfassung des Fahrers zur Rekonstruktion des Unfallhergangs<br />

verfügbar gemacht werden<br />

• Während Unfalldatenschreiber am Markt verfügbar und technisch<br />

ausgereift sind, besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Fragen:<br />

o Welche Daten werden wie (lange) gespeichert?<br />

o Wer darf (unter welchen Bedingungen) auf diese Daten<br />

zugreifen?<br />

o Wie werden Datensicherheit und Datenschutz technisch<br />

gewährleistet?<br />

66 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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