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Analyse des rechtlichen Rahmens<br />

für hochautomatisiertes Fahren<br />

auf Autobahnen<br />

Das nationale Straßenverkehrszulassungsrecht ist somit durch den Verweis auf das<br />

Europarecht und die Weiterverweisung auf das Fahrzeugteileübereinkommen und<br />

dessen ECE-Regelungen stark von der Ausgestaltung des internationalen<br />

Rechtsrahmens abhängig.<br />

Abbildung 38: Verweisungskette Zulassungsrecht 99<br />

5.1.3<br />

Völkerrechtliche Verträge und die ECE-Regelungen<br />

Der Straßenverkehr ermöglicht es, auf schnelle und komfortable Art und Weise von<br />

einem Ort zum anderen zu gelangen. Dabei ist das Straßennetz grundsätzlich nicht auf<br />

den innerstaatlichen Bereich beschränkt, sondern ermöglicht grenzüberschreitenden<br />

Verkehr. Auch werden Fahrzeuge nicht nur in dem Staat hergestellt, in dem sie später<br />

betrieben werden, vielmehr ist die Automobilbranche enorm von In- und Exporten auf<br />

einem globalen Markt geprägt. Aufgrund dessen verwundert es nicht, dass<br />

internationale Abkommen geschlossen wurden mit der Motivation, einheitliche<br />

Verkehrs- und Zulassungsregeln für Kraftfahrzeuge zu schaffen, um<br />

staatenübergreifend die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten.<br />

Eines dieser Abkommen ist das „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“<br />

(WÜ) vom 08.11.1968. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der<br />

die Vertragspartner verpflichtet, einheitliche Verkehrs- und Zulassungsregeln zu<br />

erlassen. Die Einhaltung der dortigen Bestimmungen ist Voraussetzung für die<br />

Zulassung zum internationalen Verkehr (vgl. Art. 3 Abs. 3 WÜ). Mit Inkrafttreten des<br />

Gesetzes vom 21.09.1977 wurde dem Übereinkommen von deutscher Seite<br />

zugestimmt. (Bundesgesetzblatt Teil II 1977, S.809f.) 72 weitere Staaten sind ebenfalls<br />

Vertragsparteien des WÜ. 100<br />

99<br />

Eigene Darstellung<br />

100<br />

Eine aktuelle Liste der Vertragsparteien ist im Internet abrufbar unter:<br />

https://treaties.un.org/pages/ViewDetailsIII.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XI-B-<br />

19&chapter=11&Temp=mtdsg3&lang=en (zuletzt abgerufen am 25.08.2015).<br />

112 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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