04.01.2016 Views

lassedesignen

hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Analyse des rechtlichen Rahmens<br />

für hochautomatisiertes Fahren<br />

auf Autobahnen<br />

defensive Fahrmanöver irritiert wird. Vielmehr ist ein Fahrverhalten zu ermitteln, das<br />

hinsichtlich der Dynamik demjenigen eines menschlichen Fahrzeugführers entspricht.<br />

Beachtung von Verkehrszeichen<br />

Auf Autobahnen wird die Erfüllung des ordnungsrechtlichen Rahmens des<br />

Straßenverkehrs im Wesentlichen durch Verkehrszeichen gewährleistet. Als<br />

Verkehrszeichen gelten nicht nur Straßenschilder, die beispielsweise eine<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot anordnen, sondern gemäß<br />

§ 39 Abs. 2, 3, und 5 StVO auch Gefahren- und Richtzeichen sowie Zusatzzeichen und<br />

Straßenmarkierungen.<br />

Ist der Fahrer während hochautomatisierter Fahrphasen von seinen Fahraufgaben<br />

befreit, kommt er als Adressat dieser Verkehrszeichen grundsätzlich nicht mehr in<br />

Betracht. Insofern muss technisch sichergestellt sein, dass das System sämtliche<br />

Verkehrszeichen selbstständig erkennt. Dabei ist es technische Herausforderung der<br />

Hersteller mittels Bilderkennung diese Verkehrszeichen zuverlässig erkennen und<br />

unterscheiden zu können. An diese Herausforderung der Bilderkennung<br />

und -verarbeitung sind deshalb besondere Anforderungen zu stellen, weil das Fahrzeug<br />

grundsätzlich für den internationalen Verkehr zugelassen wird. Sofern das System auch<br />

im Ausland einsetzbar sein soll, muss gewährleistet werden, dass auch solche<br />

Verkehrszeichen erkannt und zugeordnet werden können, die sich in der Gestaltung<br />

von den deutschen unterscheiden beispielsweise in Bezug auf unterschiedliche<br />

Schilderformen oder Abstände von Fahrbahnmarkierungen.<br />

Zur Vereinfachung der technischen Umsetzung des hochautomatisierten Fahrens würde<br />

sich anbieten, die mit dem Wiener Übereinkommen über Verkehrszeichen bereits<br />

angelegte Harmonisierung internationaler Verkehrszeichen weiter fortzuführen.<br />

Sofern die Bereitstellung des Verkehrszeichens für das Fahrzeug mittels digitalisierter<br />

Straßenkarten erfolgt, muss sichergestellt werden, dass diese Karten stets auf einem<br />

aktuellen Stand vorgehalten werden und die diesbezügliche Signalübertragung<br />

zuverlässig und ausfallsicher ausgestaltet ist. Wenn das Fahrzeug ein Verkehrszeichen<br />

nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit zuordnen oder erkennen kann, weil es bspw.<br />

verblichen oder beschädigt ist, muss es den Fahrer mit ausreichend Zeitreserve zur<br />

Steuerübernahme auffordern. Deshalb bietet es sich grundsätzlich wohl an,<br />

Verkehrszeichen sowohl über Bilderkennung als auch mittels digitaler Straßenkarten<br />

dem Fahrzeug bereitzustellen um eine doppelte Absicherung zu gewährleisten.<br />

Öffnungsklausel<br />

Da automatisierten Fahrzeugen die Fähigkeit zu einem Verhalten i.S.d. StVO fehlt und<br />

die StVO das Verhaltensrecht abbildet, ist die Einführung einer Entsprechungsklausel<br />

dahingehend, dass die Regeln der StVO auch für hochautomatisierte Fahrzeuge gelten,<br />

wohl nicht zielführend. In Betracht kommt jedoch die Einführung einer Öffnungsklausel<br />

dahingehend, dass der Fahrer von der Beherrschungs- und Beobachtungspflicht über<br />

Fahrzeug und Verkehr befreit ist, wenn aufgrund der zulassungsrechtlichen Normen<br />

sichergestellt ist, dass das hochautomatisierte Fahrzeugsystem in der Lage ist, die<br />

Verkehrsregeln der StVO analog einzuhalten. Insofern käme in Betracht, die Fähigkeit<br />

des Fahrzeugs zur analogen Einhaltung der grundlegenden straßenverkehrsrechtlichen<br />

Regeln in den ECE-Regelungen zu normieren und die Fähigkeit zur analogen<br />

Einhaltung ländertypischer Straßenverkehrsregeln wie Rechtsverkehr in die nationale<br />

FZV aufzunehmen.<br />

Sind hochautomatisierte Fahrzeuge in der Lage, die Regeln der StVO wie ein<br />

menschlicher Fahrer zu befolgen, kann von der Beherrschungspflicht des<br />

Fahrers in der StVO abgerückt werden, wenn zulassungsrechtlich sichergestellt<br />

ist, dass das System in der Lage ist, die Regeln der StVO analog anzuwenden.<br />

Langfristig sollte eine internationale Harmonisierung der Verkehrsregeln und -<br />

zeichen angestrebt werden.<br />

128 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!