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hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true
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Analyse des rechtlichen Rahmens<br />
für hochautomatisiertes Fahren<br />
auf Autobahnen<br />
defensive Fahrmanöver irritiert wird. Vielmehr ist ein Fahrverhalten zu ermitteln, das<br />
hinsichtlich der Dynamik demjenigen eines menschlichen Fahrzeugführers entspricht.<br />
Beachtung von Verkehrszeichen<br />
Auf Autobahnen wird die Erfüllung des ordnungsrechtlichen Rahmens des<br />
Straßenverkehrs im Wesentlichen durch Verkehrszeichen gewährleistet. Als<br />
Verkehrszeichen gelten nicht nur Straßenschilder, die beispielsweise eine<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot anordnen, sondern gemäß<br />
§ 39 Abs. 2, 3, und 5 StVO auch Gefahren- und Richtzeichen sowie Zusatzzeichen und<br />
Straßenmarkierungen.<br />
Ist der Fahrer während hochautomatisierter Fahrphasen von seinen Fahraufgaben<br />
befreit, kommt er als Adressat dieser Verkehrszeichen grundsätzlich nicht mehr in<br />
Betracht. Insofern muss technisch sichergestellt sein, dass das System sämtliche<br />
Verkehrszeichen selbstständig erkennt. Dabei ist es technische Herausforderung der<br />
Hersteller mittels Bilderkennung diese Verkehrszeichen zuverlässig erkennen und<br />
unterscheiden zu können. An diese Herausforderung der Bilderkennung<br />
und -verarbeitung sind deshalb besondere Anforderungen zu stellen, weil das Fahrzeug<br />
grundsätzlich für den internationalen Verkehr zugelassen wird. Sofern das System auch<br />
im Ausland einsetzbar sein soll, muss gewährleistet werden, dass auch solche<br />
Verkehrszeichen erkannt und zugeordnet werden können, die sich in der Gestaltung<br />
von den deutschen unterscheiden beispielsweise in Bezug auf unterschiedliche<br />
Schilderformen oder Abstände von Fahrbahnmarkierungen.<br />
Zur Vereinfachung der technischen Umsetzung des hochautomatisierten Fahrens würde<br />
sich anbieten, die mit dem Wiener Übereinkommen über Verkehrszeichen bereits<br />
angelegte Harmonisierung internationaler Verkehrszeichen weiter fortzuführen.<br />
Sofern die Bereitstellung des Verkehrszeichens für das Fahrzeug mittels digitalisierter<br />
Straßenkarten erfolgt, muss sichergestellt werden, dass diese Karten stets auf einem<br />
aktuellen Stand vorgehalten werden und die diesbezügliche Signalübertragung<br />
zuverlässig und ausfallsicher ausgestaltet ist. Wenn das Fahrzeug ein Verkehrszeichen<br />
nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit zuordnen oder erkennen kann, weil es bspw.<br />
verblichen oder beschädigt ist, muss es den Fahrer mit ausreichend Zeitreserve zur<br />
Steuerübernahme auffordern. Deshalb bietet es sich grundsätzlich wohl an,<br />
Verkehrszeichen sowohl über Bilderkennung als auch mittels digitaler Straßenkarten<br />
dem Fahrzeug bereitzustellen um eine doppelte Absicherung zu gewährleisten.<br />
Öffnungsklausel<br />
Da automatisierten Fahrzeugen die Fähigkeit zu einem Verhalten i.S.d. StVO fehlt und<br />
die StVO das Verhaltensrecht abbildet, ist die Einführung einer Entsprechungsklausel<br />
dahingehend, dass die Regeln der StVO auch für hochautomatisierte Fahrzeuge gelten,<br />
wohl nicht zielführend. In Betracht kommt jedoch die Einführung einer Öffnungsklausel<br />
dahingehend, dass der Fahrer von der Beherrschungs- und Beobachtungspflicht über<br />
Fahrzeug und Verkehr befreit ist, wenn aufgrund der zulassungsrechtlichen Normen<br />
sichergestellt ist, dass das hochautomatisierte Fahrzeugsystem in der Lage ist, die<br />
Verkehrsregeln der StVO analog einzuhalten. Insofern käme in Betracht, die Fähigkeit<br />
des Fahrzeugs zur analogen Einhaltung der grundlegenden straßenverkehrsrechtlichen<br />
Regeln in den ECE-Regelungen zu normieren und die Fähigkeit zur analogen<br />
Einhaltung ländertypischer Straßenverkehrsregeln wie Rechtsverkehr in die nationale<br />
FZV aufzunehmen.<br />
Sind hochautomatisierte Fahrzeuge in der Lage, die Regeln der StVO wie ein<br />
menschlicher Fahrer zu befolgen, kann von der Beherrschungspflicht des<br />
Fahrers in der StVO abgerückt werden, wenn zulassungsrechtlich sichergestellt<br />
ist, dass das System in der Lage ist, die Regeln der StVO analog anzuwenden.<br />
Langfristig sollte eine internationale Harmonisierung der Verkehrsregeln und -<br />
zeichen angestrebt werden.<br />
128 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />
HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen