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hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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Anhang<br />

Übersicht zu HAF-relevanten<br />

Forschungsprojekten<br />

ständig in der Lage zu sein, alle ihm obliegenden Fahrbewegungen<br />

auszuführen.<br />

Bei der Auslegung dieser Wendung ist wiederum nicht auf die deutsche Übersetzung<br />

abzustellen sondern auf die authentischen Sprachen. Dabei fällt auf, dass in der<br />

englischen, französischen und russischen 248 Fassung der Artt. 8 Abs. 5 und 13 Abs. 1<br />

WÜ – anders als im Deutschen - keine einheitlichen Begriffe hinsichtlich der beiden<br />

Artikel verwendet wird.<br />

Im Französischen lautet der entsprechende Passus des Art. 8 Abs. 5 „avoir le contrôle“.<br />

Im Englischen „be able to control“. In Art. 13 Abs. 1 hingegen „maître de son<br />

véhicule“ bzw. „under control“. Insoweit ist trotz der im Deutschen einheitlichen<br />

Begrifflichkeit eine Differenzierung zwischen den Artikeln angebracht.<br />

Art. 8 Abs. 5 WÜ<br />

„contrôle“ hat im Französischen die Bedeutung von Kontrolle, Beaufsichtigung und<br />

Aufsicht (Lutz 2014, S. 67ff.). Die Übersetzung beschreibt also eher eine<br />

passive/reaktive Tätigkeit der Beobachtung und des nur bedarfsmäßigen Eingriffs. Ein<br />

solches nur der Beaufsichtigung unterworfenes Verständnis ließe automatisierte<br />

Systeme lediglich bis zum Grad der Teilautomatisierung zu.<br />

„control“ aus dem Englischen kann ebenfalls die Bedeutung von verwalten,<br />

beaufsichtigen und überwachen haben und damit eine eher passive/reaktive Rolle<br />

einnehmen. Weiterhin ist aber auch eine Übersetzung dahingehend möglich, dass<br />

„control“ beherrschen, Herr sein, gebieten über, lenken, steuern oder leiten heißt (Lutz<br />

2014a, S. 67ff.). Dadurch kommt ein eher aktives Begriffsverständnis zum Ausdruck,<br />

das dem „Beherrschen“ als einem „in den Händen halten“ aus der deutschen Fassung<br />

entspricht. Folgt man diesem Verständnis von „Beherrschen“ wären jegliche<br />

Automatisierungsstufen ausgeschlossen.<br />

Die Wortlautauslegung der isolierten Verben „contrôler“ bzw. „control“ der<br />

authentischen Sprachen des Art. 8 Abs. 5 WÜ ist demnach nicht zielführend, um die<br />

Reichweite des Begriffs „beherrschen“ abzustecken. In die Wortlautauslegung ist aber<br />

neben den isolierten Verben auch die Satzkonstruktion „be able to control“ zu<br />

beleuchten. Dabei wird erkennbar, dass in der englischen Wendung nicht das<br />

Überwachen/Beherrschen an sich verlangt wird, sondern nur die Fähigkeit/ das Können<br />

des Führers zu eben diesem. Dass im Deutschen eine solche Satzkonstruktion nicht<br />

vorhanden ist und schlicht die „Beherrschung“ verlangt wird, spielt dabei wegen der<br />

fehlenden Bindungswirkung der deutschen Übersetzung keine Rolle.<br />

In dieser Formulierung des „zur Beherrschung/Aufsicht des Fahrzeugs in der Lage<br />

seins“ kommt zum Ausdruck, dass eine dauernde Beherrschung des Fahrzeug in Form<br />

eines pausenlosen „in den Händen Haltens“ der Fahrzeugführung nicht verlangt wird,<br />

sondern nur eine pausenlose diesbezüglich generelle Bereitschaft im Sinne einer<br />

Fähigkeit des Fahrzeugführers hierzu.<br />

Art. 8 Abs. 5 WÜ stellt demnach kein Verbot von Fahrzeugautomatisierungssystemen<br />

dar, sondern umschreibt lediglich persönliche Anforderungen an den Fahrzeugführer.<br />

Aus diesen Überlegungen ist daher zu folgern, dass Fahrzeugautomatisierungssysteme,<br />

die den Führer von Fahraufgaben entlasten, nicht mit Art. 8 Abs. 5 WÜ unvereinbar<br />

sind, wenn der Führer generell abstrakt zur Übernahme der vollen Herrschaft über das<br />

Fahrzeug in der Lage ist, das Fahrzeugautomatisierungssystem mithin übersteuerbar<br />

ausgestaltet ist und der Führer jederzeit zur vollständigen Übernahme der<br />

Fahrzeugführung bereit ist.<br />

Zulässig gem. Art. 8 Abs. 5 WÜ können nach diesem Verständnis demnach<br />

Automatisierungssysteme bis einschließlich des BASt-Grades der Teilautomatisierung<br />

sein, denn definitionsbedingt besteht hier eine jederzeitige Bereitschaft zur Übernahme<br />

248<br />

Vgl. zum Russischen und den anderen authentischen Vertragssprachen: Lutz (2014a, S. 68).<br />

336 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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