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hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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Die Frage, welche Reaktion das Fahrzeug in einem solchen Fall zeigen sollte, bliebe<br />

hierbei eine Entscheidung der Fahrzeughersteller und könnte von einer<br />

Stillstandsbremsung in derselben Spur bis hin zum sicheren Nothalten auf dem<br />

Seitenstreifen reichen. 13<br />

Die SAE hingegen definiert den Ausdruck „High Automation“ als einen Zustand, in<br />

dem das Fahrzeug alle Aspekte der Fahraufgabe übernimmt „[…] even if the driver<br />

does not respond appropriately to a request to intervene.“ Dies impliziert, dass die<br />

Rückfallebene im Falle einer ausbleibenden Übernahme durch den Fahrer in jedem Fall<br />

durch das Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden muss und somit auch Fragen der<br />

Haftung in einem Notfall anders bewertet werden müssten als im oberen Fall. Diese<br />

Umschreibung stimmt wiederum mit dem Term „Vollautomatisierung“ überein, wie ihn<br />

die BASt verwendet. Die SAE führt daher eine weitere Zwischenstufe ein, die den<br />

Übergang zwischen Teil- und Hochautomatisierung beschreibt. Die Zwischenstufe<br />

„Conditional Automation“ ähnelt weitestgehend der BASt-Definition für<br />

Hochautomatisierung, verzichtet dabei jedoch auf den Zusatz der „ausreichenden<br />

Zeitreserve“ für die Übergabe der Fahraufgabe vom Fahrzeug an den Fahrer. Dies stellt<br />

laut Experten der BASt insofern ein Problem dar, als dass dem Fahrer zwar eine<br />

Abwendung vom Fahrgeschehen gestattet wird, er jedoch theoretisch ohne oder mit<br />

sehr kurzer Übergangszeit als alleinige Rückfallebene – und somit auch allein<br />

Verantwortlicher – im Falle des Erreichen einer Systemgrenze fungieren soll (BASt<br />

2014). Ein solches Szenario könne jedoch als problematisch angesehen werden, da<br />

beim hochautomatisierten Fahren die bekannten „Ironies of Automation“ 14 zum<br />

Tragen kommen könnten, die die Aufgabenteilung zwischen Mensch und Maschine<br />

häufig erschweren.<br />

Um das vorliegenden Gutachten für die Diskussion zum Thema automatisiertes Fahren<br />

in Deutschland anschlussfähig zu machen, werden im weiteren Verlauf die<br />

Definitionsstufen der BASt verwendet. Im Folgenden wird die Kategorisierung des BASt<br />

13<br />

Obwohl laut Definition der Fahrer eines hochautomatisierten Fahrzeugs dazu verpflichtet sein wird, die<br />

Fahrzeugsteuerung nach Aufforderung mit ausreichender Zeitreserve zu übernehmen, muss das<br />

hochautomatisierte Fahrsystem künftig eine Fahrstrategie für den Fall bereithalten, dass der Fahrer dieser<br />

Aufforderung nicht nachkommt. Hierbei wäre ein Abschalten des Systems (wie im aktuellen<br />

teilautomatisierten System der Mercedes S-Klasse) theoretisch genauso möglich, wie ein Nothalt auf dem<br />

Seitenstreifen. Da juristisch betrachtet die Verantwortung nach einer Übernahmeaufforderung auf den<br />

Fahrer übertragen wird, ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich, dass durch den Gesetzgeber kein<br />

definiertes Notfallmanöver vorgeschrieben wird. Stattdessen wird die Funktion im Falle einer ausbleibenden<br />

Übernahme durch den jeweiligen OEM festgelegt und so zu einem weiteren Wettbewerbsmerkmal für<br />

hochautomatisierte Fahrzeuge werden. Laut Expertenaussage eines Automobilherstellers werden sich die<br />

OEM bemühen, das „Bestmögliche“ für den Fahrer zu tun und versuchen, das Fahrzeug in einen sicheren<br />

Zustand zu überführen. Jedoch könne dies bei hochautomatisierten Systemen nicht in jedem Fall garantiert<br />

werden. Im Falle eines Systemausfalls hingegen, in dem die Gewährleistung einer ausreichenden<br />

Übernahmezeit nicht gegeben ist, werden stattdessen redundante Funktionen greifen, um das Fahrzeug<br />

mindestens für einen gewissen Zeitraum sicher zu führen. So ist hierfür ein redundantes System<br />

vorgesehen, welches zum Beispiel die Leitplanken statt der Fahrbahnmarkierungen erkennt oder dem<br />

vorausfahrenden Fahrzeug folgt, ohne selbst die Spur zu detektieren. Hierbei gäbe es dann die Möglichkeit,<br />

die Geschwindigkeit langsam zu reduzieren und sicher zum Stehen zu kommen (Experteninterview<br />

Forschung 1).<br />

14<br />

Bereits 1983 formulierte die Psychologin Bainbridge die „Ironies of Automation“, welche auch im<br />

Zusammenhang mit FAS eine hohe Relevanz besitzen: 1. Je weiter ein Kontrollsystem fortschreitet, desto<br />

wichtiger wird der menschliche Bediener. 2. Je besser das System arbeitet, desto seltener muss der Mensch<br />

eingreifen, desto schlechter wird er dies aber können. 3. Ein Computer tut, was Menschen schlecht<br />

können, Menschen sollen aber überwachen, ob er das Richtige tut. 4. Der Mensch muss gerade dann<br />

eingreifen, wenn es die Automation nicht mehr schafft (Bainbridge 1983),<br />

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen<br />

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