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Analyse des rechtlichen Rahmens<br />

für hochautomatisiertes Fahren<br />

auf Autobahnen<br />

Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel<br />

zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über<br />

ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst<br />

schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um<br />

seiner selbst willen zukommt.“ (BVerfG, 15.02.2006 – 1 BvR 357/05)<br />

Demnach ist es höchst zweifelhaft, ob die Zulassung eines Systems, das zur Rettung<br />

des Lebens einer Person die Tötung einer anderen in Kauf nimmt, der<br />

verfassungsrechtlichen Kontrolle standhalten wird. Ob eine Dilemma-Situation dieser<br />

Schärfe für Fahrzeugsysteme höherer Automatisierungsstufe tatsächlich zu lösen ist,<br />

hängt stark von der technischen Entwicklung und der Ausgestaltung des Systems im<br />

Einzelfall ab. Diese Dilemma-Situation ist jedoch – wie erläutert – mit den Mitteln des<br />

Rechts nicht zufriedenstellend aufzulösen und muss daher in jedem Fall vermieden<br />

werden. Denkbar wäre es beispielsweise, vollautomatisierte Systeme nur für einen<br />

niedrigen Geschwindigkeitsbereich zuzulassen, in dem in nahezu jeder denkbaren<br />

Situation noch ein sicheres Bremsen möglich ist oder es zumindest nicht auf die<br />

geschilderte Abwägung hinauslaufen kann. Für höhere Geschwindigkeitsbereiche<br />

könnte auf teil- oder hochautomatisierte Systeme gesetzt werden, bei denen ethische<br />

Wertentscheidungen, wie die geschilderte, immer durch einen freiverantwortlich<br />

handelnden Menschen getroffen werden müssen.<br />

Exkursende<br />

Zusammenfassung Schutzpflicht des Staates<br />

Bei gefahrträchtigen Zukunftstechnologien liegt die Kernfrage der Zulässigkeit<br />

derselben nicht im einfachgesetzlichen Recht, sondern in der Verfassung selbst. Es<br />

muss zum Schutz der Bevölkerung ein Mindestmaß an Sicherheit vor der Gefahr<br />

technischer Ausfälle gewährleistet werden. Hinsichtlich der Ermittlung dieses<br />

Mindestmaßes (=Untermaß) bedarf es noch weiterer Forschungs- und Belegarbeit<br />

insbesondere durch die technischen Akteure. Von staatlicher Seite muss diese<br />

Forschung und Entwicklung begleitet werden und schließlich im Rahmen eines<br />

politischen Abwägungsprozesses die Entscheidung über die Zulässigkeit<br />

hochautomatisierter Fahrzeuge getroffen werden.<br />

Sämtliche Änderungen von Normen, welche die erweiterte Zulassung von<br />

Fahrzeugautomatisierungssystemen betreffen, müssen im Einklang mit der<br />

verfassungsrechtlich garantierten staatlichen Schutzpflicht stehen, die den<br />

Staat verpflichtet, seine Bürger vor den Gefahren insbesondere auch des<br />

automatisierten Verkehrs zu schützen.<br />

Hochautomatisiertes Fahren auf Autobahnen kann daher erst zugelassen<br />

werden, wenn ein Mindestmaß an Sicherheit der Systeme gegeben ist. Der<br />

notwendige Grad an Sicherheit ist im politischen Prozess abzuwägen und kann<br />

nur anhand einer konkreten technischen Lösung für den Einzelfall beurteilt<br />

werden.<br />

Unerlässlich ist jedoch die Erforschung ungefestigter Tatsachengrundlagen wie<br />

der erforderliche Zeitraum für die Übergabe zwischen System und Fahrer. Für<br />

den Einsatz bestimmter Assistenzsysteme und dabei insbesondere<br />

Bremsassistenzsysteme ist auch die Weiterentwicklung der Technik zur<br />

Detektion und Analyse von Verkehrssituationen erforderlich, um den<br />

Fahrzeugsystemen ausreichend Informationen für komplexe Entscheidungen<br />

zur Verfügung zu stellen, wie sie das Straßenverkehrsrecht teilweise auch den<br />

Fahrern abverlangt. Beispielsweise müssen Menschen, große Tiere, kleine Tiere<br />

und verschiedene feste Hindernisse zuverlässig voneinander unterschieden<br />

werden können, um Bremsentscheidungen daran ausrichten zu können.<br />

138 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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