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Interviews<br />

ein Beauftragter für den Datenschutz schriftlich bestellt werden. Nicht-öffentliche<br />

Stellen müssen dies spätestens einen Monat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit tun.<br />

Ausgenommen sind allerdings Betriebe, in denen höchstens neun Personen mit der<br />

Datenverarbeitung beschäftigt sind. Darüber hinaus findet eine staatliche Kontrolle<br />

durch Aufsichtsbehörden gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG statt. Die Aufsichtsbehörde<br />

kontrolliert die Ausführung des BDSG sowie anderer Vorschriften über den<br />

Datenschutz. Sie berät und unterstützt den Beauftragten für den Datenschutz und die<br />

verantwortlichen Stellen mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse.<br />

Interviews<br />

Für die vorliegende Studie wurden im Zeitraum vom 31. März bis 23. Juli 2015<br />

größtenteils telefonisch, in Einzelfällen auch persönlich in Summe 22 Interviews<br />

geführt. Die Gespräche, die jeweils zwischen 30 und 60 Minuten dauerten, wurden zu<br />

Dokumentationszwecken aufgezeichnet, wörtlich transkribiert und anschließend<br />

inhaltlich kategorisiert und ausgewertet. Als Grundlage für die Gespräche diente ein<br />

strukturierter Leitfaden, der je nach Funktionshintergrund des interviewten Experten<br />

inhaltlich angepasst wurde. Die Auswahl der Experten wurde mit der Intention<br />

vorgenommen, aus den verschiedenen, für das Erkenntnisinteresse der Studie als<br />

relevant erachteten Fachrichtungen (technische Entwicklung, Marktentwicklung,<br />

Gestaltung des Rechtsrahmens) ein möglichst umfassendes Bild von den künftigen<br />

Entwicklungen zu erhalten. Das große Interesse der Interviewpartner an der<br />

Forschungsfrage führte zu einer offenen Gesprächssituation und eröffnete, über die<br />

definierten Schwerpunkte hinaus, zahlreiche ergänzende Informationen über das<br />

besprochene Thema. Im Folgenden findet sich eine kurze Vorstellung zu den befragten<br />

Experten, die aufgrund der zugesicherten Anonymisierung abstrakt gehalten wird.<br />

OEM: Eine wichtige Zielgruppe für die geführten Experteninterviews waren Angestellte<br />

mit hauptsächlich technischem Hintergrund der Automobilhersteller. Befragt wurden 6<br />

Mitarbeiter verschiedener deutscher Hersteller, die in den Funktionsbereichen<br />

Forschung, (Vor-) Entwicklung, Zertifizierung und Political Affairs für<br />

Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren in führender Position tätig sind.<br />

Zulieferer: Ebenso stark vertreten unter den befragten Personen waren Mitarbeiter<br />

größere Tier-1 und Tier-2 Zulieferer sowie Ingenieursdienstleistern, die sich beruflich<br />

mit den Themen Automatisierung und Vernetzung befassen. Für die vorliegende Studie<br />

wurden 7 Personen aus den Bereichen Produktmarketing, Funktionsentwicklung,<br />

Forschung und Konzernstrategie interviewt. Hierbei wurden sowohl technische<br />

Experten als auch leitende Angestellte mit strategischer und personeller Verantwortung<br />

befragt.<br />

IT: Da bei den Themen Automatisierung und Vernetzung auch die branchenexterne<br />

Perspektive eine wichtige Rolle spielt, wurden weiterhin 3 Mitarbeiter von IT-<br />

Unternehmen interviewt, die für die Automotive-Aktivitäten in den jeweiligen Firmen<br />

verantwortlich sind. Hierzu zählen einerseits Unternehmen, die der<br />

Telekommunikationsbranche angehören, als auch Cloud-Anbieter, Big-Data Analysten<br />

und Infrastrukturanbieter.<br />

Branchenexperten: Schließlich finden sich in der Kategorie „Branchenexperten“<br />

diejenigen Interviewpartner, die keinem der oben genannten Bereiche eindeutig<br />

zuzuordnen sind, jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit über ein spezielles Branchenwissen<br />

verfügen. Hierzu gehören Mitarbeiter großer Beratungsfirmen, Autoren von<br />

Branchenstudien sowie Vertreter von Verbänden oder Organisationen der<br />

Politikberatung. In Summe wurden von dieser Kategorie 6 Mitarbeiter interviewed.<br />

356 | 358 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen

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