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hochautomatisiertes-fahren-auf-autobahnen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true

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gilt es sich ausführlich auseinanderzusetzen und sie schließlich in einem politischen<br />

Prozess zu entscheiden. Politisch wird sich hier insbesondere die Frage stellen, ob es der<br />

Bevölkerung vermittelbar ist, dass für derartige Rechtsgutsverletzungen dann häufig<br />

kein strafrechtlich Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Der Gedanke, dass für<br />

großes Unrecht ein (strafrechtlich) Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden<br />

muss, liegt dem Strafrecht zugrunde und ist im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung tief<br />

verwurzelt.<br />

Sicherlich nicht mit der Gewährleistung der staatlichen Schutzpflicht vereinbar wäre es<br />

jedoch, ein straf- oder ordnungwidrigkeitenrechtliches Verfahren gegen einen Fahrer<br />

nur deshalb einstellen zu müssen, weil dieser ein Fahrzeug führt, das mit einem<br />

Hochautomatisierungssystem ausgestattet und deshalb unter Anwendung des<br />

Zweifelgrundsatzes (in dubio pro reo) davon auszugehen sein könnte, dass die<br />

Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts nicht auf seine Handlung,<br />

sondern auf eine Aktion des Systems zurückzuführen ist.<br />

Im Rahmen dieses Berichts sollen grundsätzlich zwei Themenkomplexe aufgegriffen<br />

werden, bei denen diese Problematik besondere Relevanz gewinnt. Zum einen ist das<br />

das im Raum stehen (schwerer) Straftaten wie Tötung oder Körperverletzung. Zum<br />

anderen ist das die mögliche Verwirklichung von (leichten) Delikten wie beispielsweise<br />

Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen, die wegen ihres potenziell häufigen<br />

Auftretens (Massendelikte) der Erörterung bedürfen.<br />

Insoweit könnten wiederum technische Aufzeichnungsgeräte Abhilfe schaffen, welche<br />

die Aufklärung sicherzustellen vermögen, ob eine menschliche Handlung vorlag oder<br />

nicht. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dieser Technik erfolgt im Rahmen des<br />

folgenden Kapitels.<br />

Es sind Situationen denkbar, in denen ein Mensch getötet oder verletzt wird,<br />

aber niemand strafrechtlich verantwortlich ist, weil das System „schuld“ ist.<br />

Ob dies akzeptiert werden kann, bedarf der ethisch-moralischen Diskussion<br />

und schließlich der Entscheidung durch die Politik.<br />

Zwingend erforderlich ist jedoch die Aufzeichnung, zu welchen Zeitpunkten<br />

sich das Fahrzeug in einer hochautomatisierten Fahrphase befand, um<br />

Rechtsunsicherheiten und Missbrauch vorzubeugen.<br />

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.<br />

HAF auf Autobahnen – Industriepolitische Schlussfolgerungen<br />

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