Cleversulzbach - Geigerdruck GmbH
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mit Bakterien und Pilze den Pfl anzenleim<br />
und die Pektine in den Flachsstängel auflösen<br />
konnten. Der feuchte Morgentau<br />
setzte den dazu nötigen Verrottungsprozess<br />
in Gang und bereitete das spätere<br />
„Brechen“ vor. Manchmal legte man zu<br />
diesem Zweck den Flachs auch in Seen<br />
oder Bäche – (den Sulzbach oder die zwei<br />
Seen in den „Seewiesen“? ) – , doch konnte<br />
die Fäulnis das Wasser verderben. In solchen<br />
Fällen waren oft Verbote die Folge.<br />
Harte Arbeit in den Flachsdörren:<br />
Bleuen, Schwingen, Hecheln<br />
Die nächsten Verarbeitungsschritte führen<br />
uns zum Brechhaus, das in <strong>Cleversulzbach</strong><br />
am Rand der Eberstädter Straße stand –<br />
etwa auf der Höhe der heutigen Hausnummer<br />
26. Der längs der Straße auf Gemeindegrund<br />
stehende einstöckige Bau war 17<br />
Meter lang, 4,40 Meter breit und bis zum<br />
Dachgiebel 4,20 Meter hoch. Als er zu Beginn<br />
des 19. Jahrhunderts gebaut wurde,<br />
lag er gut 100 Schritte vom letzten Wohnhaus<br />
entfernt – ein Abstand, der dem<br />
Brandschutz diente. Feuersgefahr ging von<br />
den beiden das Brechhaus fl ankierenden<br />
Flachsdörren aus. Es waren Häuschen, jeweils<br />
4,90 Meter lang, 3,80 Meter breit und<br />
bis zum Giebel 4,30 Meter hoch. Sie<br />
schützten die gemauerten runden Dörrgruben<br />
mit ihren hölzernen Rösten gegen Regen.<br />
Zu den Dörrgruben führten von außerhalb<br />
unterirdische Heizkanäle –<br />
„Füchse“ genannt – heiße Luft, die von so<br />
genannten Schierlöchern (gemauerte Öfen)<br />
kam. Die Füchse mussten lang genug sein,<br />
um Funkenfl ug zu verhindern, der den<br />
Flachs in den Dörrgruben in Brand gesetzt<br />
hätte. Die <strong>Cleversulzbach</strong>er Anlage war mit<br />
ihren zwei getrennt vom Brechhaus stehenden<br />
Flachsdörren viel aufwändiger als<br />
die in Neuenstadt: dort gab es keine getrennten<br />
Flachsdörren und die einzige<br />
Dörrgrube war im Brechhaus selbst.<br />
Leider ist für die gemeindeeigene Einrich-<br />
tung des Brechhauses keine Benutzerordnung<br />
überliefert. Aus den jährlich vom Gemeinderat<br />
festgestellten „Gemeindeämtern“<br />
geht hervor, dass die Gemeinde zwei<br />
Dörrerinnen (Darrerinnen) beschäftigte.<br />
Lange Jahre waren dies Johanna Vögelin<br />
und „die Ehefrau des David Vögele“. Bei der<br />
Bestellung der letzteren durch den Gemeinderat<br />
am 17. September 1838 vermerkt<br />
das Protokoll, dass wenn sich solche<br />
durch … Untreuheit oder sonstige Vergehung<br />
verfehlen sollte, so hat solche ihre<br />
plötzliche Entlassung zu erwarten. Als Belohnung<br />
hat dieselbe rechtlich anzusprechen<br />
täglich 10 x 6 - ein Hungerlohn für<br />
harte Arbeit, die schon kurz nach Mitternacht<br />
anfi ng. Dann machten die Dörrerinnen<br />
in den Schierlöchern Feuer und legten<br />
die ersten Packungen Flachs in die beiden<br />
Dörrgruben. Rinde und Holz der Flachsstängel<br />
wurden in der Hitze so trocken und<br />
brüchig, dass man sie im Brechhaus weiterbehandeln<br />
konnte. Die einstockige Brechhütte<br />
(17,30 m x 4,40 m) hatte mit dem<br />
zwei Meter hohen Giebeldach eine Höhe<br />
von 4,20 Metern. Hier wurde nach dem<br />
Dörren der Flachs weiterverarbeitet.<br />
Über das Brechhaus und die Flachsdörren<br />
fi ndet man in den Gemeinderatsprotokollen<br />
fast nichts. Im Herbst 1836 beschloss<br />
der Gemeinderat für die bevorstehende<br />
Saison, da eine Flachsdörre defekt war, das<br />
alte Schierloch und Darrloch heraus zu<br />
räumen 7 , neu herzustellen und einige Mauern<br />
zu erneuern. Die nächste Erwähnung<br />
des Brechhauses in einem Gemeinderatsprotokoll<br />
erfolgte erst 1895 und zeigt, dass<br />
damals diese Gemeindeeinrichtung schon<br />
nicht mehr regelmäßig in Gebrauch war. Es<br />
ist zur Kenntniß gekommen, dass die unteren<br />
Räume der Darrhütte von Privatpersonen<br />
mit Wägen etc belegt werden; es wird<br />
daher beschlossen: mit Rücksicht darauf,<br />
dass die Gemeinde den Platz für sich nötig<br />
hat, den betre enden Personen aufzugeben,<br />
ihre Gegenstände innerhalb 3 Tagen<br />
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