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Cleversulzbach - Geigerdruck GmbH

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im Frühjahr wieder durch Backofenbauer<br />

Schwilk instandsetzen zu lassen.<br />

Die Backhauspacht war auch eine Sache,<br />

mit der sich der Gemeinderat immer wieder<br />

zu beschäftigen hatte, so auch am 13.<br />

Mai 1965. Zu beraten und entscheiden war<br />

ein Antrag der Backfrau Frl. Pauline Ohr.<br />

Frl. Ohr zahlt jährlich 20.— DM Backhauspacht.<br />

Sie bittet um Erlassung des<br />

Backhauspachtes mit der Begründung,<br />

weil die Benützung der Öfen derart zurückgegangen<br />

ist. Es wird oftmals nur<br />

noch ein Ofen für zwei Tage in der Woche<br />

benützt. Der Wohlstand ist so groß, daß<br />

viele Hausfrauen sich nicht mehr die<br />

Mühe machen das Brot selbst zu backen.<br />

Beschluß: Der Backhauspacht fürs Jahr<br />

1965 wird aus den vorerwähnten Gründen<br />

die der Tatsache entsprechen auf 10.-<br />

DM herabgesetzt.<br />

Auch die Vermietung der Backhauswohnung<br />

stand durch häufi gen Mieterwechsel<br />

immer wieder an, so zum Beispiel am 12.<br />

Juni 1967. Nachdem die Wohnung im<br />

Mai/Juni 1967 renoviert wurde, u. a.<br />

musste die Abortgrube und der Abort erneuert<br />

sowie eine Wasserleitung in der<br />

Küche neu verlegt werden, konnte die<br />

Wohnung nun neu vermietet werden. Als<br />

neue Mieter hatte sich die Familie Hagmann<br />

beworben, welche auch zum monatlichen<br />

Mietpreis von 50 DM den Zuschlag<br />

erhielt.<br />

Wiederum eine Beratung über die Backhauspacht,<br />

diesmal vom 8. März 1968. Erneut<br />

kommt ein Antrag von Frl. Pauline<br />

Ohr, welche noch immer die Pächterin des<br />

Backhauses ist, auf Erlass des Pachtgeldes<br />

von 10 DM, da die weiter zurückgehende<br />

Nutzung dadurch auch zu weniger Einnahmen<br />

führt. Weiter beantragt sie, die<br />

Hitze auf 20 Dpf. zu erhöhen, da seit April<br />

1958 der Preis bei 10 Dpf. festgeschrieben<br />

war. Am 29. April 1961 hat der Gemeinderat<br />

für die Benutzung des Waschraumes<br />

für einen Tag mit Schleuder, und desglei-<br />

chen für eine Schlachtung, die darin gemacht<br />

wird, eine Gebühr von je 2 DM<br />

festgesetzt, hiervon erhält Frl. Ohr als beaufsichtigende<br />

Person 45 Dpf.<br />

Beschluss:<br />

1. Es wird anerkannt, daß die Benützung<br />

des Backhauses immer weniger wird<br />

und daher wird das Pachtgeld für das<br />

Backhaus ab 1.1.68 auf 5.- DM jährlich<br />

festgesetzt.<br />

2. Für eine Hitze haben die Benützer der<br />

Backöfen ab sofort 20 Dpf. zu bezahlen.<br />

3. Für die Benützung des Waschraums<br />

zum Waschen mit Schleuderbenutzung<br />

für 1 Tag ist die Gebühr von 2.- DM zu<br />

bezahlen. Hiervon erhält die aufsichtführende<br />

Person 1.- DM.<br />

4. Der Waschraum darf zum Schlachten<br />

ab sofort nicht mehr benutzt werden.<br />

Backhausbrand – Wiederaufbau, Ein -<br />

bau eines Schlacht- und Kühlraumes<br />

Mit dem Backhausbra nd vom 1. Oktober<br />

1970 und dem folgenden Wiederaufbau<br />

sollte auch ein Schlacht- und Kühlraum im<br />

bisherigen Waschraum und in Teilen des<br />

Backraumes auf Wunsch des Ortschaftrates<br />

vom 2. November 1972 untergebracht<br />

werden. Dies war auch erforderlich geworden,<br />

um den Forderungen und Bedingungen<br />

bezüglich der Hygiene des Veterinäramtes<br />

Heilbronn für Notschlachtungen<br />

von Großvieh, welches über den im Stadtgebiet<br />

vorhandenen Viehversicherungsverein<br />

abgewickelt wurde, wie auch für Privatschlachtungen,<br />

zu erfüllen. Mit dieser<br />

Maßnahme wurde der hintere Backofen<br />

stillgelegt und der vordere renoviert, um<br />

der Bevölkerung auch weiterhin das Backen<br />

in gewohnter Weise zu ermöglichen.<br />

Im September 1973 war das Schlacht-<br />

und Kühlhaus fertiggestellt und zur Nutzung<br />

freigegeben.<br />

Folgende Gebühren wurden festgesetzt:<br />

für 1 Schweineschlachtung 12 DM<br />

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