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Cleversulzbach - Geigerdruck GmbH

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Schultheißen und Bürgermeister von <strong>Cleversulzbach</strong><br />

seit dem 15. Jahrhundert<br />

Im Kapitel „Geschichte <strong>Cleversulzbach</strong>s im<br />

Mittelalter und in der frühen Neuzeit“ 1<br />

wurden bereits Angaben zur Verwaltungsstruktur<br />

in Württemberger Gemeinden<br />

nach 1504 gemacht. Nach ähnlich alten<br />

Quellen 2 stand einer Gemeinde der<br />

Schultheiß vor, dessen Aufgabe vornehmlich<br />

in der Interessenvertretung der Herrschaft<br />

bestand. Diese Funktion als Vermittler<br />

wurde dadurch erweitert, dass er<br />

dem so genannten Gericht (also dem Gemeinderat)<br />

vorstand. Da er vom „Herrn”<br />

auf Lebenszeit ernannt wurde, stellte er<br />

ein wichtiges Herrschaftsinstrument für<br />

diesen dar. Nur wenn er sein Amt nicht<br />

nach Vorschrift ausübte, konnte die Herrschaft<br />

ihn absetzen. 3<br />

Unterstützt wurde der Schultheiß von<br />

zwei Bürgermeistern, die am Anfang eines<br />

jeden Jahres aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder<br />

neu gewählt und von der<br />

Herrschaft bestätigt (oder auch abgelehnt)<br />

wurden.<br />

„Von den beiden Bürgermeistern hatte<br />

der eine die Aufsicht über das Dorf und<br />

seine Einrichtungen. Ihm unterstand der<br />

Gemeindewald, die Allmandäcker und<br />

-wiesen, die Gemeindeweiden, die Straßen,<br />

die Brücken, das Rathaus, das Gemeindebackhaus,<br />

die öff entliche Kelter,<br />

die Brechdarre (zum Rösten von Hanf und<br />

Flachs), der Ortsarrest (in <strong>Cleversulzbach</strong><br />

‚Zuchthäusle‘ genannt) u. a. Er hatte die<br />

Aufsicht über die Frondienste innerhalb<br />

der Gemeinde; daher heißt er mancherorts<br />

Fronvogt […].<br />

Sein Genosse war der rechnende Bürgermeister.<br />

Der hatte über Einnahmen und<br />

Ausgaben der Gemeinde Buch zu führen.<br />

Er zog die Steuern ein, die in Geld gegeben<br />

werden mussten; er hatte Bußen und<br />

Strafen einzukassieren. Von ihm erhielten<br />

die Gemeindeangestellten wie Büttel, Gemeindehirte,<br />

Wald- und Feldhüter ihren<br />

Lohn ausbezahlt.” 4<br />

Der Schultheiß und die beiden Bürgermeister<br />

standen dem so genannten Gericht<br />

(Gemeinderat) vor. Ein Gemeinderat<br />

musste einen tadellosen Leumund haben,<br />

straff rei sein und bei der Bürgerschaft Ansehen<br />

genießen – er übte sein Amt bis<br />

zum Tode aus und wurde dann durch eine<br />

vom Gemeinderat bestimmte jüngere Person<br />

ersetzt.<br />

Amtssiegel des Schultheißenamtes <strong>Cleversulzbach</strong><br />

(19. Jahrhundert)<br />

Die Aufgaben des Gemeinderats bestanden<br />

in erster Linie in der Regelung der Tätigkeiten<br />

und Vorhaben, die das Funktionieren<br />

einer Gemeinde erst ermöglichte:<br />

– Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit<br />

– Schlichtung von Streitigkeiten<br />

– Gemeindeangelegenheiten, z. B. Durchführung<br />

von Projekten (Wegebau, Instandsetzungsarbeiten<br />

usw.)<br />

Es ist interessant zu sehen, welcher Aufwand<br />

getrieben wurde, um das Gemein-<br />

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