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Cleversulzbach - Geigerdruck GmbH

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240<br />

– im Wohngeschoss gab es zwei Wohnungen,<br />

jeweils mit Kamin und Kanonenofen<br />

in der Stube, einem, aber gemeinschaftlich<br />

zu nutzenden, außen liegenden<br />

Abort.<br />

Bauplan vom Obergeschoss, gefertigt von<br />

Zimmermeister Johannes Däuble von <strong>Cleversulzbach</strong>,<br />

1838<br />

Die Bewohner der Armenwohnung<br />

Am 11. Februar 1839 7 wurden nach reifer<br />

Überlegung und Beschluß des Gemeinderaths<br />

gleich zwei Einweisungen ins Armenhaus<br />

vorgenommen. Als erste Bewohner<br />

im Armenhaus konnten folgende Personen<br />

ermittelt werden:<br />

Dem Gottlieb Herrmann wurde die vordere<br />

Wohnung gegen Entrichtung einer<br />

Jahresmiete von 12 Gulden, in vierteljährlichen<br />

Raten an die Gemeindekasse<br />

zu bezahlen, vermietet. In die weitere<br />

Wohnung wurde Michael Borgers Ehefrau<br />

eingewiesen. Nachdem sie zuvor auf<br />

dem Rathaus erschienen war und mitgeteilt<br />

hatte, dass sie für den Lebensunterhalt<br />

für sich und den von ihrer Tochter<br />

hinterlassenen 10 ½ Jahre alten Schulknaben<br />

nicht mehr aufkommen könne<br />

und deshalb um einen Zuschuss aus der<br />

Gemeindekasse bitte.<br />

Der 10 ½ Jahr alte Schulknabe sollte nach<br />

reifer Überlegung des Gemeinderaths, gegen<br />

ein ermäßigtes Kostgeld, an einen<br />

Bürger jedoch im Abstreich (Versteigerung<br />

gegen Mindestgebot) zu verköstigen, welcher<br />

demselben die nöthige Kleidung anzuscha<br />

en, zur Schule, und zur Arbeit anzuhalten,<br />

auch zu einem sittlichen u. geordneten<br />

Wandel anzuhalten hat gegeben<br />

werden.<br />

Die Vergabe 8 des o.g. Waisenknaben Christian<br />

Dittmann im Abstreich gegen Mindestgebot,<br />

für das die Gemeinde aufzukommen<br />

hatte, fand nach Gemeinderäthlichem<br />

Gutachten am 9ten März 1839 statt.<br />

Derjenige, welcher bei der „Auktion“ den<br />

Zuschlag erhalten sollte, musste folgende<br />

Forderungen des Gemeinderats zu<br />

Erziehung des Jungen gewährleisten<br />

können:<br />

Er solle hiermit solcher zum Arbeiten angehalten,<br />

und ordnungsgemäßig erzogen<br />

werden, zur Erziehung in Kost und Logie<br />

gegeben. Der Kostreicher ist verbunden,<br />

denselben mit alltäglichen Kleidungsstücken<br />

zu versehen. Zur Arbeit anzuhalten<br />

und in die Schule zu schicken, auch das<br />

erforderliche waschen und fl icken, und<br />

jährlich zwei neue Hemden anscha en.<br />

Von der Gemeinde gefordert wurde<br />

40 Gulden<br />

Georg Salm bietet<br />

20 Gulden<br />

David Lumpp, Wagner bietet<br />

19 Gulden<br />

David Herrmann bietet<br />

18 Gulden 45 Kreuzer<br />

David Lumpp, Wagner bietet<br />

18 Gulden 30 Kreuzer<br />

Martin Hesser bietet<br />

18 Gulden<br />

David Lumpp, Wagner bietet<br />

17 Gulden 45 Kreuzer<br />

Martin Hesser fordert<br />

17 Gulden 30 Kreuzer<br />

Es hat solchen als der wenigstnehmende<br />

erhalten<br />

Martin Hesser für 17 Gulden 30 Kreuzer<br />

T.: Martin Heßer

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