Natur als Grenzerfahrung - Oapen
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Financial Revolution, Feuerversicherung, Umweltgeschichte<br />
Die Frage des Verhältnisses von Versicherungen und erster Finanzrevolution<br />
wird noch komplizierter, wenn man die chronologisch so erstaunlich parallele,<br />
freilich in staatlichen Formen stattfindende Geschichte der Feuerversicherungen in<br />
den deutschen Territorien miteinbezieht. Für dieselben ist in dieser Zeit freilich<br />
von keiner „Finanzrevolution“ die Rede. Ausbau und Entwicklung der<br />
kameralistischen Staatsverwaltung scheint einer solchen gar entgegengesetzt zu<br />
sein: Während im britischen Fall die Stabilisierung der Staatsfinanzen <strong>als</strong> Rahmen<br />
für einen vom Staat relativ freien, neuzeitlichen kapitalistischen Markt gedient<br />
hätte, bleibt im Kameralismus die Verquickung von Staat und Wirtschaft stark und<br />
Feuerversicherungen werden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ausschließlich <strong>als</strong><br />
staatliche Verwaltungseinheiten konzipiert. 29 In der Tat wäre es in den deutschen<br />
Territorien undenkbar gewesen, dass ein Pamphletist in beißendem Ton wie in<br />
London 1682 fundamentales Misstrauen gegenüber der öffentlichen Hand <strong>als</strong> Versicherungsträger<br />
äußert. 30 Im Gegenteil war man davon überzeugt, dass Versicherungen<br />
nur in staatlicher Hand an ihrem guten Platze wären. 31<br />
Trotz dieser markanten Unterschiede zwischen einem proto-liberalistischen<br />
und einem staatswirtschaftlichen Wirtschaftszusammenhang legt es die im<br />
europäischen Vergleich sichtbare, strukturell parallele Entwicklung England /<br />
Deutschland nahe, auf einer allgemeineren Ebene nach einer gemeinsamen Funktion<br />
und Bedeutung der Versicherungen zu fragen. Dies impliziert, dass es hilfreich<br />
sein dürfte, „Versicherungen“ nicht vorab in einen klar umrissenen wirtschaftlichen<br />
oder einen staatlichen Bereich zu verorten, sondern allgemein <strong>als</strong> Techniken<br />
der Sicherheitsproduktion zu definieren. 32 Diese Sicherheitsproduktion benötigte<br />
29 Die Versuche, 1720 in Hamburg eine private Versicherungsgesellschaft zu gründen, entsprangen<br />
der hektischen Sea-Bubble-und Law-Spekulations-Atmosphäre und blieben nach dem „Platzen“<br />
dieser Blase für lange Zeit die einzigen in Deutschland ohne Nachfolge, Amsinck, C.: Die ersten hamburgischen<br />
Assekuranz-Compagnien und der Aktienhandel im Jahre 1720, in: Zeitschrift des Vereins für<br />
Hamburgische Geschichte, Jg. 9, 1894, S. 465-494.<br />
30 Dass die Stadt bessere Sicherheit biete, wird unter anderem damit widerlegt, dass ein privates<br />
Unternehmen mit größerer Umsicht und Sorge betrieben würde <strong>als</strong> eine öffentliche Corporation, denn<br />
„Mens Credit, Care and industry, are more concerned to preserve private Interest, than publick“. Auch<br />
sei die Rechtssicherheit geringer, wenn der Versicherer staatlich, der Versicherte aber ein Privatmann<br />
sei, denn „[t]he Rule of Justice is not alwayes the same betwixt Private and Publick, as between one<br />
private man and another“; die öffentliche Hand würde die Wohlfahrt des Ganzen immer den Interessen<br />
des Einzelnen voranstellen, in schwierigen Interessenkollisionen könne der Privatmann <strong>als</strong>o<br />
schlecht fahren bei einer staatlichen Versicherung, zumal die Sheriffs <strong>als</strong> Richter Members of the City<br />
seien, <strong>als</strong>o kaum bei der Klage eines Privatmanns diesem Recht gegen die Stadt geben werden, An<br />
Enquiry, Whether it be the Interest of the City To Insure Houses from Fire; And whether the Insured may expect<br />
Any Advantage thereby, more than from the Insurance-Office already Setled, s.l., s.d. [vor 10.11.1681]).<br />
31 „Denn diese Anstalt ist überhaupt so beschaffen, daß sie allerdings eine Ordnung der obersten<br />
Gewalt seyn muß, und einer Privatgesellschaft nicht wohl anvertrauet werden kann.“, Justi, J. G.:<br />
Vorschlag von Verbindung der Feuerassecuranzsocietäten mit einer Leihebanco auf die Häuser, in: ders.: Neue<br />
Wahrheiten zum Vortheil der <strong>Natur</strong>kunde und des gesellschaftlichen Lebens der Menschen, Stück I,<br />
Leipzig 1754, S. 561-582, 567.<br />
32 An dieser Stelle könnte tatsächlich einmal der Gouvernementalitätsansatz Foucaults passen, der<br />
bewusst unter „Regierungsweisen/Gouvernementalitäten“ nicht nur staatliches Handeln, sondern<br />
allgemein Techniken der Lenkung von Handlungen versteht. Foucaults Schüler François Ewald<br />
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