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Natur als Grenzerfahrung - Oapen

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Financial Revolution, Feuerversicherung, Umweltgeschichte<br />

Die Frage des Verhältnisses von Versicherungen und erster Finanzrevolution<br />

wird noch komplizierter, wenn man die chronologisch so erstaunlich parallele,<br />

freilich in staatlichen Formen stattfindende Geschichte der Feuerversicherungen in<br />

den deutschen Territorien miteinbezieht. Für dieselben ist in dieser Zeit freilich<br />

von keiner „Finanzrevolution“ die Rede. Ausbau und Entwicklung der<br />

kameralistischen Staatsverwaltung scheint einer solchen gar entgegengesetzt zu<br />

sein: Während im britischen Fall die Stabilisierung der Staatsfinanzen <strong>als</strong> Rahmen<br />

für einen vom Staat relativ freien, neuzeitlichen kapitalistischen Markt gedient<br />

hätte, bleibt im Kameralismus die Verquickung von Staat und Wirtschaft stark und<br />

Feuerversicherungen werden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ausschließlich <strong>als</strong><br />

staatliche Verwaltungseinheiten konzipiert. 29 In der Tat wäre es in den deutschen<br />

Territorien undenkbar gewesen, dass ein Pamphletist in beißendem Ton wie in<br />

London 1682 fundamentales Misstrauen gegenüber der öffentlichen Hand <strong>als</strong> Versicherungsträger<br />

äußert. 30 Im Gegenteil war man davon überzeugt, dass Versicherungen<br />

nur in staatlicher Hand an ihrem guten Platze wären. 31<br />

Trotz dieser markanten Unterschiede zwischen einem proto-liberalistischen<br />

und einem staatswirtschaftlichen Wirtschaftszusammenhang legt es die im<br />

europäischen Vergleich sichtbare, strukturell parallele Entwicklung England /<br />

Deutschland nahe, auf einer allgemeineren Ebene nach einer gemeinsamen Funktion<br />

und Bedeutung der Versicherungen zu fragen. Dies impliziert, dass es hilfreich<br />

sein dürfte, „Versicherungen“ nicht vorab in einen klar umrissenen wirtschaftlichen<br />

oder einen staatlichen Bereich zu verorten, sondern allgemein <strong>als</strong> Techniken<br />

der Sicherheitsproduktion zu definieren. 32 Diese Sicherheitsproduktion benötigte<br />

29 Die Versuche, 1720 in Hamburg eine private Versicherungsgesellschaft zu gründen, entsprangen<br />

der hektischen Sea-Bubble-und Law-Spekulations-Atmosphäre und blieben nach dem „Platzen“<br />

dieser Blase für lange Zeit die einzigen in Deutschland ohne Nachfolge, Amsinck, C.: Die ersten hamburgischen<br />

Assekuranz-Compagnien und der Aktienhandel im Jahre 1720, in: Zeitschrift des Vereins für<br />

Hamburgische Geschichte, Jg. 9, 1894, S. 465-494.<br />

30 Dass die Stadt bessere Sicherheit biete, wird unter anderem damit widerlegt, dass ein privates<br />

Unternehmen mit größerer Umsicht und Sorge betrieben würde <strong>als</strong> eine öffentliche Corporation, denn<br />

„Mens Credit, Care and industry, are more concerned to preserve private Interest, than publick“. Auch<br />

sei die Rechtssicherheit geringer, wenn der Versicherer staatlich, der Versicherte aber ein Privatmann<br />

sei, denn „[t]he Rule of Justice is not alwayes the same betwixt Private and Publick, as between one<br />

private man and another“; die öffentliche Hand würde die Wohlfahrt des Ganzen immer den Interessen<br />

des Einzelnen voranstellen, in schwierigen Interessenkollisionen könne der Privatmann <strong>als</strong>o<br />

schlecht fahren bei einer staatlichen Versicherung, zumal die Sheriffs <strong>als</strong> Richter Members of the City<br />

seien, <strong>als</strong>o kaum bei der Klage eines Privatmanns diesem Recht gegen die Stadt geben werden, An<br />

Enquiry, Whether it be the Interest of the City To Insure Houses from Fire; And whether the Insured may expect<br />

Any Advantage thereby, more than from the Insurance-Office already Setled, s.l., s.d. [vor 10.11.1681]).<br />

31 „Denn diese Anstalt ist überhaupt so beschaffen, daß sie allerdings eine Ordnung der obersten<br />

Gewalt seyn muß, und einer Privatgesellschaft nicht wohl anvertrauet werden kann.“, Justi, J. G.:<br />

Vorschlag von Verbindung der Feuerassecuranzsocietäten mit einer Leihebanco auf die Häuser, in: ders.: Neue<br />

Wahrheiten zum Vortheil der <strong>Natur</strong>kunde und des gesellschaftlichen Lebens der Menschen, Stück I,<br />

Leipzig 1754, S. 561-582, 567.<br />

32 An dieser Stelle könnte tatsächlich einmal der Gouvernementalitätsansatz Foucaults passen, der<br />

bewusst unter „Regierungsweisen/Gouvernementalitäten“ nicht nur staatliches Handeln, sondern<br />

allgemein Techniken der Lenkung von Handlungen versteht. Foucaults Schüler François Ewald<br />

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