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Natur als Grenzerfahrung - Oapen

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Tiere sind keine Sachen<br />

– res zwischen der Verletzung von Lebewesen einerseits und der Beschädigung von<br />

unbelebten Dingen andererseits.<br />

(2) Aus dem deutschsprachigen Raum sind keine Rechtsquellen aus dem Mittelalter<br />

überliefert, die Strafverfahren gegen Tiere mit anschließendem Strafurteil und öffentlicher<br />

Hinrichtung belegen, – auch wenn die Literatur noch immer den Eindruck<br />

vermittelt, es handele sich um ein weit verbreitetes mittelalterliches Phänomen.<br />

Möglicherweise gab es vereinzelt öffentliche „Tierhinrichtungen“ (ohne vorangehendes<br />

Strafverfahren gegen das Tier) in der Frühen Neuzeit, jedoch bleiben<br />

nach einer kritischen Durchsicht der von der Literatur herangezogenen Belege<br />

auch hier erhebliche Zweifel bestehen, die dadurch genährt werden, dass Strafverfahren<br />

gegen Tiere und Tierstrafen weder in normativen Quellen noch in der Praktikerliteratur<br />

des Spätmittelalters oder der Frühen Neuzeit erwähnt werden.<br />

(3) Die frühneuzeitliche (Rechts-)Literatur zu Tierprozessen gegen Schädlinge<br />

dürfte sehr wahrscheinlich dem Genre der fiktiven Prozesse zuzuordnen sein.<br />

Abschließende Untersuchungen hierzu stehen noch aus. 99<br />

99 Keineswegs ausschließen möchte ich damit, dass im deutschsprachigen Raum Geistliche mit Hilfe<br />

von Bannsprüchen Schädlinge und Tierplagen abzuwehren suchten. Allerdings stützt sich die neuere<br />

Forschung auch im Bereich der kirchlichen Tierbannungen, die hier nicht behandelt werden konnten,<br />

nur auf ältere Sekundärliteratur.<br />

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