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Natur als Grenzerfahrung - Oapen

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Cornel Zwierlein<br />

ler zu erhalten, 50 sondern <strong>als</strong> Institutionen, die den Kredit- und Kapitalmarkt stabilisierend<br />

abfedern. Justi formuliert damit aus der Sicht der gesamten (Staats-) Wirtschaft,<br />

was in den meisten anderen Texten aus der Sicht des Versicherten ausgedrückt<br />

ist, für den bei Kreditaufnahme mit dem versicherten Haus <strong>als</strong> Sicherheit<br />

die Zinsen niedriger ausfallen würden. 51 Ähnlich, noch stärker merkantilistisch<br />

eingefärbt, waren die positiven Auswirkungen auf den Kapitalmarkt einer einzurichtenden<br />

Feuerversicherung von 2000 Berliner Häusern schon einmal 1696 in<br />

Berlin formuliert worden, <strong>als</strong> Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg das Hamburger<br />

Modell der Feuerkasse dort einführen wollte, 52 und ganz genau so klang es<br />

auch noch 1792 bei Philipp Gäng, <strong>als</strong> die Idee der Feuerversicherung inzwischen in<br />

Salzburg angekommen war, und er hier dafür warb. 53<br />

50 So eher noch bei Leibniz: „Daraus folgt nun, daß in einer wohlbestelten Republick man dem jenigen<br />

so ohne seine schuld durch unglücksfälle, vim majorem und casus fortuitos in schaden geräth,<br />

nicht nur durch nachlaß einiger onerum wie ins gemein zu geschehen pflegt, sondern auch durch<br />

würckliche beysteuer zu hülffe kommen solle, damit er ein düchtiges glied der gemeine seyn und bey<br />

Nahrung bleiben möge.“, Leibniz: Öffentliche Assekuranzen (wie Anm. 46), S. 425.<br />

51 So oben bei Waser, vgl. Anm.; entsprechende Kalkulation schon bei Anon.: Gedanken von der Einrichtung<br />

und dem Nutzen der in den Fürstenthümern Calenberg, Göttingen und Grubenhagen zu errichtenden Brand-<br />

Assecurationssocietät, nebst der Untersuchung einiger dagegen etwa zu machenden Einwürfe, in: Hannoverische<br />

Gelehrte Anzeigen 1751, 9. Stück, S. 293-301, 299. Vgl. Hagena: Ansichten (wie Anm. 18), S. 23-26.<br />

52 Ein anonymer Gutachter befindet, dass ein versicherter Hauseigentümer sich „[…] 3. sich zu<br />

erfreuen [habe], daß durch vermögende Leute er wieder aufgeholffen werden kann, wenn dieselbe<br />

ihres Capit<strong>als</strong> (welches sie sonst […] in frembde Orter, alß Hamburg, Dantzig und dergleichen, gegen<br />

einen geringen Nutzen oder interesse bringen […] undt <strong>als</strong>o vermögen undt Menschen zugleich dem<br />

Lande entzogen werden) durch die Feuer Cassen Ordnung versichert, und 4. daß durch dieses Mittel<br />

desto beßer die onera können abgeführet werden; dahingegen, wenn es in Hamburg nieder geleget,<br />

von demselben jährliche Unpflichte derselben Cammerey an so genandten Schoß ad ¼ auch woll<br />

½ pr. Cent zufließet, ja was das meiste, daß durch unserer Landes Einwohner Geld, denen Hamburgern<br />

oder andern damit zu handlen gelegenheit gegeben und unsern Städten oder Lande vermittelst<br />

deßelben all Nahrung und gewerb entzogen wird, welches sonst, wenn Credit und Geld im Lande<br />

sicher bleiben kan, und denen Capitalisten die Gelegenheit sothanes aus zuführen benommen wirdt,<br />

dem hiesigen Land zu wächset, […] 8. werden die Vermögende Leute von ihren Capitalien beßeren<br />

Nutzen oder Jnteresse ziehen, in dem hiesiger Orten 6 zum wenigsten 5 pro Cent man giebet, hingegen<br />

in Hamburg sie nur 2 bis 3 pro Cent zu gewarten haben. 9. Nicht weniger wird es vermögende<br />

frembden anleitung geben sich hiernieder zu lassen, wan sie ihre Capitalia sicher unterbringen und<br />

ihrer Renten dergestalt leben können, ja witwen und Waysen Gelder, welche man der Gefahr fallweise,<br />

in dem dieselbe und derer vormünder gedachter waysen gelder ohn gefahr unterbringen, und zum<br />

besten derselben nützlich gebrauchen können. […]“ (Anon.: Gutachten neben zwei weiteren negativen<br />

Gutachten, davon das eine das definitive der vier Gewerke Berlins, 15. July Ao. 1696, LA Berlin A Rep. 005-05<br />

Nr. 8, alte Sign. Stadtarchiv 27423, unpag. – Dieser Diskussionszwischenschritt zwischen dem Plan<br />

des Großen Kurfürsten 1685 und den Vorgängen 1701, 1706 ist bislang unbekannt, vgl. Schäfer, W.:<br />

Urkundliche Beiträge und Forschungen zur Geschichte der Feuerversicherung in Deutschland, 2 Bde., Hannover<br />

1911, II, 137-140, 169-180; Simon, O: Die Entwicklung des Immobiliar-Feuerversicherungswesens in Preußen<br />

bis zum Jahre 1866, in: Annalen des Deutschen Reiches, Jg. 21, 1888, S. 62-95, 69; Koch, P.: Berlins<br />

Bedeutung für die Versicherungswirtschaft, in: Versicherungswirtschaft Jg. 46, 1991, S. 236-250, 238.<br />

53 Gäng, P.: Von Versicherungsanstalten wider Feuerschäden und ihrem Nutzen im Allgemeinen […], Salzburg<br />

1792, S. 20: Die Vorteile einer Versicherung bestünden in „a) Vermehrung oder Erhöhung des<br />

Werths aller Gebäude, und folglich auch Erhöhung oder Vermehrung des gesammten Staatsvermögens;<br />

b) Beförderung des Credits, und Vervielfältigung der Gelegenheit zu sichern Darlehen; c) Beförderung<br />

des Nahrungs- und Gewerbsstandes in mehrfacher Rücksicht.“ – es folgen ähnliche Aus-

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