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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15350 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A)<br />

Dr. Michael Paul<br />

Von der bestehenden Richtlinie 96/82/EG zur Beherrstehende System in Deutschland bewährt hat, soll sich (C)<br />

schung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefähr- die Bundesregierung für eine Beibehaltung der Flexibilichen<br />

Stoffen, der sogenannten Seveso-II-Richtlinie, lität hinsichtlich der festgelegten Inspektionsfristen ein-<br />

werden in der Europäischen Union rund 10 000 Besetzen und so eine Mehrbelastung von Behörden und Betriebe<br />

erfasst, davon circa 2 000 in Deutschland. Die trieben vermeiden.<br />

Wahrscheinlichkeit von schweren Industrieunfällen und<br />

deren Folgen konnte maßgeblich verringert werden.<br />

Anlass für den Änderungsbedarf bei der bestehenden<br />

Seveso-II-Richtlinie ist die Anpassung des Anwendungsbereichs<br />

an die veränderten EU-Regelungen zur Einstufung<br />

und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen<br />

– CLP-Verordnung. Dieses neue europäische Einstufungs-<br />

und Kennzeichnungssystem ist nicht deckungs-<br />

Die Einbeziehung bestimmter sicherheitsrelevanter<br />

Informationen in die Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

sehen wir kritisch. Es gibt bereits ausreichende Informationspflichten<br />

aufgrund der bestehenden Rechtslage.<br />

Die Veröffentlichung darüber hinausgehender sensibler<br />

Informationen ist aus Sicherheitsgesichtspunkten abzulehnen.gleich<br />

mit dem bisherigen System.<br />

Die im Richtlinienvorschlag getroffenen Regelungen<br />

Zurzeit werden die von der Europäischen Kommission<br />

vorgeschlagenen Änderungen im Rat diskutiert. Mit<br />

dem Entschließungsantrag der Koalition unterstützen<br />

wir die Bundesregierung in ihren Verhandlungen auf<br />

EU-Ebene mit dem Ziel, eine alternative Anpassungsva-<br />

zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit werden<br />

bereits durch die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit<br />

zu Umweltinformationen gefordert und in<br />

Deutschland umgesetzt. Doppelregelungen brauchen<br />

wir nicht.<br />

riante für den Anwendungsbereich einzubringen. Diese<br />

soll die Abweichungen vom bisherigen Anwendungsbereich<br />

so gering wie möglich halten.<br />

Die von der Fraktion der SPD im Umweltausschuss<br />

in ihrem Entschließungsantrag vorgelegten Punkte sind<br />

für die Verhandlungen auf EU-Ebene nicht von zentraler<br />

Um es klar zu sagen: Es geht nicht darum, mögliche<br />

Ausweitungen der Richtlinie auf eine größere Anzahl<br />

von Betrieben zu verhindern. Es geht vielmehr darum,<br />

der auch an einigen Stellen vorgesehenen Absenkung<br />

des Schutzniveaus entgegenzutreten. Ausnahmeregelun-<br />

Bedeutung. Die Änderung des Titels des Art. 12 in<br />

„Raumordnung und Flächennutzung“ ist unnötig. Da<br />

der englische Ausdruck der Richtlinie, nämlich „Land<br />

Use Planning“, unverändert ist, ist die deutsche Fassung<br />

der Überschrift ausreichend.<br />

(B)<br />

gen zum Anwendungsbereich würden dadurch entbehrlich<br />

und damit die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten,<br />

einzelne Betriebe von bestimmten Pflichten zu befreien.<br />

Es soll weiterhin ein einheitliches Schutzniveau in der<br />

EU gelten, und es soll nicht zu nationalen Alleingängen<br />

und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den<br />

Mitgliedstaaten kommen. Wir wollen gleiche Bedingungen<br />

für alle Unternehmen in der EU.<br />

Bei Punkt 2 des SPD-Entschließungsantrags geht es<br />

nur scheinbar um eine redaktionelle Änderung, indem<br />

eine Klammer mit Inhalt verschoben wird. Damit ist<br />

aber auch inhaltlich eine Änderung verbunden, weil sich<br />

die Formulierung nunmehr auf die Hauptverkehrswege<br />

beschränken soll. Diese Regelung ist mit Blick auf das<br />

deutsche Recht überflüssig. In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

ist geregelt, dass sämtliche schutz-<br />

(D)<br />

Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, sich würdigen Nutzungen der Gebiete bei raumbedeutsamen<br />

dafür einzusetzen, dass der Vollzug für Betreiber und Planungen und Maßnahmen so aufeinander abgestimmt<br />

Behörden im Vergleich zu den bisherigen Verfahrenswei- sein müssen, dass diese Eingriffe so weit wie möglich<br />

sen nicht verkompliziert wird.<br />

vermieden werden. Im deutschen Recht existiert daher<br />

Ein weiterer Punkt unseres Entschließungsantrags<br />

betrifft die sogenannten delegierten Rechtsakte. Es han-<br />

eine Regelung, die über das hinausgeht, was die SPD<br />

fordert.<br />

delt sich dabei um die Befugnis der Kommission, ohne<br />

Beteiligung der europäischen Legislative den im Anhang<br />

I festgelegten Anwendungsbereich der Richtlinie<br />

zu ändern, damit also materielle Regelungen der Richtlinie<br />

zu ändern. Wie der Bundesrat so hält auch die Ko-<br />

Im Interesse eines anspruchsvollen Umweltschutzes,<br />

aber auch im Interesse eines für alle Beteiligten unkomplizierten<br />

Vollzugs bitte ich Sie um Zustimmung zum<br />

Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.<br />

alition nichts davon, dass die EU-Kommission den den<br />

Anwendungsbereich bestimmenden Anhang I mittels de- Ute Vogt (SPD):<br />

legierter Rechtsakte ändern kann. Eine solche Stärkung Die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei<br />

der Rechte der Exekutive steht nicht im Einklang mit schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, auch „Se-<br />

dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Mitgliedstaaveso-Richtlinie“ genannt, gibt es aus einem guten<br />

ten müssen aber ausreichend beteiligt werden.<br />

Grund. Seveso ist uns eine ständige Mahnung. Im italie-<br />

Des Weiteren haben wir in unserem Entschließungsantrag<br />

Punkte aufgenommen wie die Inspizierungsfristen,<br />

die Informationspflichten und den Informationsaustausch.nischen<br />

Seveso kam es zu einem folgenschweren Dioxinunfall,<br />

zu einem der folgenschwersten Chemieunfälle<br />

überhaupt, eine dramatische Katastrophe für die dort lebenden<br />

Menschen. Um schwere Unfälle mit gefährlichen<br />

Stoffen zu verhüten und die Unfallfolgen für Mensch und<br />

Die vorgesehene Neuformulierung des Artikels über Umwelt zu begrenzen, wurde 1982 die erste Seveso-<br />

Inspektionen würde zu einer deutlichen Mehrbelastung Richtlinie erlassen mit dem Ziel, in der ganzen EU ein<br />

der Betriebe und der Behörden führen. Da sich das be- hohes Schutzniveau zu gewährleisten.<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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