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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15374 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A)<br />

René Röspel<br />

dies sichergestellt werden kann, bleibt der Antrag je- Oder glauben Sie, dass Ihre Politik Universitäten bei (C)<br />

doch schuldig.<br />

der Drittmittelakquise hilft? Ich habe an dieser Stelle<br />

Gleiches gilt für die an dieser Stelle genannte Forderung,<br />

dass bei Antragsverfahren Veröffentlichungen ungeachtet<br />

der Publikationsart entsprechend der Qualität<br />

zu berücksichtigen sind. Hier sei die Frage angemerkt,<br />

wie die geforderte Qualität einer solchen Publikation sichergestellt<br />

werden kann. Auch hier sollte der Antrag<br />

eine schlüssige Lösung zur Qualitätssicherung von<br />

enorme Bedenken. Auch sind Ihre Vorschläge im Bezug<br />

auf das Urheberrecht wenig brauchbar. Das von Ihnen<br />

geforderte unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht<br />

lehne ich ab. Sie greifen damit zu tief in die Vertragsfreiheit<br />

von Autoren und Verlagen ein. Diese sollten selbst<br />

entscheiden können, wie sie ihre Zweitveröffentlichungsrechte<br />

wahrnehmen wollen.<br />

Open-Access-Ergebnissen im Rahmen einer Antragstel- Ein tragfähiges Open-Access-Modell birgt aus unselung<br />

geben. Denn nur wenn Open Access ein Mindestrer Sicht große Potenziale in sich. Und es zeigt sich auch<br />

maß an Qualität garantieren kann, wird es sich als er- schon jetzt, dass immer mehr Verlage und Wissenschaftfolgversprechender<br />

Ansatz in der Wissenschaft ler bereit sind, ihr Wissen auf der Basis von Open Access<br />

durchsetzen.<br />

zu verbreiten. Sie selbst beschreiben dies ja in Ihrer An-<br />

Abgesehen von den genannten Kritikpunkten begrüßen<br />

wir den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

zum Thema „Open Access“ und freuen uns auf eine<br />

weitere fruchtbare gemeinsame Diskussion, um Open<br />

Access weiter zu fördern.<br />

tragsbegründung! Warum nun an genau dieser Stelle reguliert<br />

werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Sie gefährden<br />

damit das erfolgreiche Wachstum von Open<br />

Access aus eigener Kraft mit einem untauglichen Versuch<br />

staatlicher Kontrolle.<br />

Sicherlich ist das Zweitveröffentlichungsrecht für den<br />

Fundus von Open-Access-Publikationen auch hilfreich.<br />

Aber noch einmal: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu<br />

ist der falsche Weg. Jeder Wissenschaftszweig wird sich<br />

beim Bereich Open Access unterschiedlich entwickeln.<br />

Und Wissenschaftler sollten selbst festlegen können, ob<br />

sie mehr an der Verbreitung ihrer Werke oder an einer<br />

vertraglichen Bindung mit einem Verlag interessiert<br />

sind. Das Renommee eines Wissenschaftlers kann man<br />

nicht gesetzlich verordnen. Es ist bedingt durch Qualität<br />

(B)<br />

und durch Verbreitung. Diese Balance soll der Wissenschaftler<br />

selbst herstellen können! Ich vertraue fest darauf,<br />

dass sich die Vorteile von Open Access ohne Ihre<br />

künstlichen Konstruktionen durchsetzen werden.<br />

Und zuletzt: Mit Ihren in der Antragsbegründung genannten<br />

Vorstellungen einer Veröffentlichungsgebühr<br />

für die Publikationsorgane schädigen Sie, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen der Grünen, die Wissenschaftler,<br />

deren Institute und die Zeitschriften. Mehr noch: Sie<br />

kehren die Publikation von wissenschaftlichen Texten<br />

ins Absurde, indem Sie den Autoren bzw. deren Einrichtungen<br />

für ihre Mühen auch noch Gebühren abverlangen.<br />

Die derzeit in Deutschland hohe Publikationsfreudigkeit<br />

wissenschaftlicher Autoren werden Sie mit<br />

diesem Vorschlag wohl kaum fördern.<br />

Der Antrag der Grünen ist aus urheberrechtlicher<br />

Sicht und aus Gründen der Freiheit von Wissenschaft<br />

und Forschung keine Hilfe. Sie, liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen der Grünen, wären gut beraten, diesen Antrag<br />

zurückzuziehen, denn der Sache Open Access erweisen<br />

Sie damit einen Bärendienst.<br />

(D)<br />

Manuel Höferlin (FDP):<br />

Als ich den Antrag der Grünen „Förderung von Open<br />

Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu<br />

den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ auf<br />

der Tagesordnung gesehen habe, habe ich mich zunächst<br />

darüber gefreut, denn Open Access ist in der Wissensgesellschaft<br />

eine neue und immer wichtigere Form für die<br />

Verbreitung von Informationen.<br />

Und: Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion begrüßt Open-<br />

Access-Modelle in der Wissenschaftslandschaft ausdrücklich<br />

als Ergänzung zu herkömmlichen Verlagspublikationen.<br />

Doch bei genauer Lektüre Ihres Antrags bin ich einmal<br />

mehr zu dem Ergebnis gekommen, dass „gut gemeint“<br />

und „gut gemacht“ bei den Grünen – wie so oft –<br />

weit auseinander liegen.<br />

Mehr noch: Mittlerweile bezweifle ich ernsthaft, ob<br />

Sie – liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen – es<br />

mit diesem Antrag wirklich gut mit der Wissensgesellschaft<br />

und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern<br />

in Deutschland meinen.<br />

So stellen Sie in Ihrem Antrag zahlreiche Forderungen<br />

auf, die aus meiner Sicht weit über das Ziel hinausschießen.<br />

Ihre Regelungen greifen in das Recht auf Freiheit von<br />

Wissenschaft und Forschung ein, indem Sie den Wissenschaftlern,<br />

deren Forschung aus öffentlichen Mitteln finanziert<br />

wird, vorschreiben wollen, wie sie ihre Ergebnisse<br />

veröffentlichen sollen. Ein Wissenschaftler sollte<br />

das selbst entscheiden dürfen!<br />

Darüber hinaus ist Ihr Verhalten an dieser Stelle<br />

schädlich für die Forschung. Bereits jetzt wird eine Vielzahl<br />

von Forschungsprojekten von der Wirtschaft mitfinanziert.<br />

Diese legt oft gesteigerten Wert darauf, dass<br />

Zweitveröffentlichungsrechte vertraglich zunächst zurückgestellt<br />

werden. Ihre Politik der zwangsweisen Veröffentlichung<br />

von Forschungsergebnissen bei staatlicher<br />

Beteiligung untergräbt diese bewährte Praxis.<br />

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):<br />

Open Access, also das digitale wissenschaftliche Publizieren<br />

ohne finanzielle, rechtliche oder technische<br />

Schranke für die Nutzerschaft, findet berechtigterweise<br />

immer mehr Unterstützung. Gestern veröffentlichte die<br />

Historikerin Wenke Richter im offiziellen Blog der<br />

Frankfurter Buchmesse einen Artikel mit der Überschrift<br />

„Liebe Fachverlage, passt auf Eure Autoren<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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