Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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15374 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />
(A)<br />
René Röspel<br />
dies sichergestellt werden kann, bleibt der Antrag je- Oder glauben Sie, dass Ihre Politik Universitäten bei (C)<br />
doch schuldig.<br />
der Drittmittelakquise hilft? Ich habe an dieser Stelle<br />
Gleiches gilt für die an dieser Stelle genannte Forderung,<br />
dass bei Antragsverfahren Veröffentlichungen ungeachtet<br />
der Publikationsart entsprechend der Qualität<br />
zu berücksichtigen sind. Hier sei die Frage angemerkt,<br />
wie die geforderte Qualität einer solchen Publikation sichergestellt<br />
werden kann. Auch hier sollte der Antrag<br />
eine schlüssige Lösung zur Qualitätssicherung von<br />
enorme Bedenken. Auch sind Ihre Vorschläge im Bezug<br />
auf das Urheberrecht wenig brauchbar. Das von Ihnen<br />
geforderte unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht<br />
lehne ich ab. Sie greifen damit zu tief in die Vertragsfreiheit<br />
von Autoren und Verlagen ein. Diese sollten selbst<br />
entscheiden können, wie sie ihre Zweitveröffentlichungsrechte<br />
wahrnehmen wollen.<br />
Open-Access-Ergebnissen im Rahmen einer Antragstel- Ein tragfähiges Open-Access-Modell birgt aus unselung<br />
geben. Denn nur wenn Open Access ein Mindestrer Sicht große Potenziale in sich. Und es zeigt sich auch<br />
maß an Qualität garantieren kann, wird es sich als er- schon jetzt, dass immer mehr Verlage und Wissenschaftfolgversprechender<br />
Ansatz in der Wissenschaft ler bereit sind, ihr Wissen auf der Basis von Open Access<br />
durchsetzen.<br />
zu verbreiten. Sie selbst beschreiben dies ja in Ihrer An-<br />
Abgesehen von den genannten Kritikpunkten begrüßen<br />
wir den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
zum Thema „Open Access“ und freuen uns auf eine<br />
weitere fruchtbare gemeinsame Diskussion, um Open<br />
Access weiter zu fördern.<br />
tragsbegründung! Warum nun an genau dieser Stelle reguliert<br />
werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Sie gefährden<br />
damit das erfolgreiche Wachstum von Open<br />
Access aus eigener Kraft mit einem untauglichen Versuch<br />
staatlicher Kontrolle.<br />
Sicherlich ist das Zweitveröffentlichungsrecht für den<br />
Fundus von Open-Access-Publikationen auch hilfreich.<br />
Aber noch einmal: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu<br />
ist der falsche Weg. Jeder Wissenschaftszweig wird sich<br />
beim Bereich Open Access unterschiedlich entwickeln.<br />
Und Wissenschaftler sollten selbst festlegen können, ob<br />
sie mehr an der Verbreitung ihrer Werke oder an einer<br />
vertraglichen Bindung mit einem Verlag interessiert<br />
sind. Das Renommee eines Wissenschaftlers kann man<br />
nicht gesetzlich verordnen. Es ist bedingt durch Qualität<br />
(B)<br />
und durch Verbreitung. Diese Balance soll der Wissenschaftler<br />
selbst herstellen können! Ich vertraue fest darauf,<br />
dass sich die Vorteile von Open Access ohne Ihre<br />
künstlichen Konstruktionen durchsetzen werden.<br />
Und zuletzt: Mit Ihren in der Antragsbegründung genannten<br />
Vorstellungen einer Veröffentlichungsgebühr<br />
für die Publikationsorgane schädigen Sie, liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen der Grünen, die Wissenschaftler,<br />
deren Institute und die Zeitschriften. Mehr noch: Sie<br />
kehren die Publikation von wissenschaftlichen Texten<br />
ins Absurde, indem Sie den Autoren bzw. deren Einrichtungen<br />
für ihre Mühen auch noch Gebühren abverlangen.<br />
Die derzeit in Deutschland hohe Publikationsfreudigkeit<br />
wissenschaftlicher Autoren werden Sie mit<br />
diesem Vorschlag wohl kaum fördern.<br />
Der Antrag der Grünen ist aus urheberrechtlicher<br />
Sicht und aus Gründen der Freiheit von Wissenschaft<br />
und Forschung keine Hilfe. Sie, liebe Kolleginnen und<br />
Kollegen der Grünen, wären gut beraten, diesen Antrag<br />
zurückzuziehen, denn der Sache Open Access erweisen<br />
Sie damit einen Bärendienst.<br />
(D)<br />
Manuel Höferlin (FDP):<br />
Als ich den Antrag der Grünen „Förderung von Open<br />
Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu<br />
den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ auf<br />
der Tagesordnung gesehen habe, habe ich mich zunächst<br />
darüber gefreut, denn Open Access ist in der Wissensgesellschaft<br />
eine neue und immer wichtigere Form für die<br />
Verbreitung von Informationen.<br />
Und: Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion begrüßt Open-<br />
Access-Modelle in der Wissenschaftslandschaft ausdrücklich<br />
als Ergänzung zu herkömmlichen Verlagspublikationen.<br />
Doch bei genauer Lektüre Ihres Antrags bin ich einmal<br />
mehr zu dem Ergebnis gekommen, dass „gut gemeint“<br />
und „gut gemacht“ bei den Grünen – wie so oft –<br />
weit auseinander liegen.<br />
Mehr noch: Mittlerweile bezweifle ich ernsthaft, ob<br />
Sie – liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen – es<br />
mit diesem Antrag wirklich gut mit der Wissensgesellschaft<br />
und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern<br />
in Deutschland meinen.<br />
So stellen Sie in Ihrem Antrag zahlreiche Forderungen<br />
auf, die aus meiner Sicht weit über das Ziel hinausschießen.<br />
Ihre Regelungen greifen in das Recht auf Freiheit von<br />
Wissenschaft und Forschung ein, indem Sie den Wissenschaftlern,<br />
deren Forschung aus öffentlichen Mitteln finanziert<br />
wird, vorschreiben wollen, wie sie ihre Ergebnisse<br />
veröffentlichen sollen. Ein Wissenschaftler sollte<br />
das selbst entscheiden dürfen!<br />
Darüber hinaus ist Ihr Verhalten an dieser Stelle<br />
schädlich für die Forschung. Bereits jetzt wird eine Vielzahl<br />
von Forschungsprojekten von der Wirtschaft mitfinanziert.<br />
Diese legt oft gesteigerten Wert darauf, dass<br />
Zweitveröffentlichungsrechte vertraglich zunächst zurückgestellt<br />
werden. Ihre Politik der zwangsweisen Veröffentlichung<br />
von Forschungsergebnissen bei staatlicher<br />
Beteiligung untergräbt diese bewährte Praxis.<br />
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):<br />
Open Access, also das digitale wissenschaftliche Publizieren<br />
ohne finanzielle, rechtliche oder technische<br />
Schranke für die Nutzerschaft, findet berechtigterweise<br />
immer mehr Unterstützung. Gestern veröffentlichte die<br />
Historikerin Wenke Richter im offiziellen Blog der<br />
Frankfurter Buchmesse einen Artikel mit der Überschrift<br />
„Liebe Fachverlage, passt auf Eure Autoren<br />
Zu Protokoll gegebene Reden