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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15485<br />

(A) Ziel der FDP bleibt eine nachhaltige, solide Finanzieständig sind. Die Kommunen sind nur für die örtlichen (C)<br />

rung der Kommunalfinanzen. Einen ersten Schritt schaf- Risiken und deren Lösung zuständig.<br />

fen wir mit diesem Gesetz.<br />

Die Bundesregierung erwartet, dass die Kommunen<br />

(B)<br />

Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Entlastung der<br />

Kommunen ist der Koalition so wichtig, dass sie die<br />

erste Lesung des „Gesetzentwurfs zur Stärkung der Finanzkraft<br />

der Kommunen“ an das Ende der heutigen <strong>Sitzung</strong><br />

platziert hat.<br />

Am 15. Juni 2011 hat die Gemeindefinanzkommission<br />

ihre Arbeit eingestellt. Nach mehr als einem Jahr<br />

hat sie ihr klägliches Laienspiel beendet. Positiv schlägt<br />

zu Buche, dass Schwarz-Gelb mit dem Versuch gescheitert<br />

ist, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Negativ ist,<br />

dass sich an der Finanznot vieler Kommunen nichts ändert<br />

wird. Hier hat die Gemeindefinanzkommission versagt.<br />

Die Reform der Gemeindefinanzen bleibt auf der Tagesordnung.<br />

Die Finanznot der Kommunen kann man<br />

nur lindern, indem man sie stärker am Gesamtsteueraufkommen<br />

beteiligt und indem man die Einnahmen aus der<br />

Gewerbesteuer stabilisiert und sie in Form einer Gemeindewirtschaftsteuer<br />

verlässlicher gestaltet. Die Linke<br />

wird hierzu auch weiterhin initiativ werden. Wir werden<br />

auch alle Initiativen im <strong>Bundestag</strong> unterstützen, die eine<br />

wirkliche Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zum<br />

Ziel haben.<br />

Einziges Ergebnis der Gemeindefinanzkommission<br />

im Bereich Finanzen ist die Entlastung der Kommunen<br />

bei der Grundsicherung im Alter. Die Bundesregierung<br />

hat erklärt, die Kosten hierfür schrittweise und ab 2014<br />

ganz zu übernehmen. Sicher wäre dies zu begrüßen,<br />

wenn nicht andere Entscheidungen dies ins Gegenteil<br />

verkehren würden.<br />

die frei werdenden Mittel für eine dauerhafte Finanzierung<br />

des Mittagessens in Schulhorten oder für Schulsozialarbeit<br />

einsetzen. Das ist ein Eingriff in die kommunale<br />

Selbstverwaltung, den Die Linke nicht mittragen<br />

wird.<br />

Darüber hinaus ignoriert der Gesetzentwurf auch<br />

schwerwiegende Kritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände<br />

und des Bundesrates. Ich möchte an dieser<br />

Stelle auf drei Punkte eingehen.<br />

Erstens. Es ist nach wie vor offen, wie sichergestellt<br />

werden soll, dass das Geld bei den Kommunen vollständig<br />

ankommt. Die Kommunen haben hier bereits leidvolle<br />

Erfahrung gemacht. Die Länder haben in der Vergangenheit<br />

Mittel des Bundes für die Kommunen nicht<br />

oder nicht ausreichend weitergeleitet. Der Forderung der<br />

Kommunen, hier eindeutige Regelungen zu schaffen,<br />

sind Sie von der Bundesregierung nicht nachgekommen.<br />

Das aber ist Voraussetzung dafür, dass die Kommunen<br />

wirklich entlastet werden. Ich fordere Sie daher auf, dies<br />

umgehend nachzuholen.<br />

Zweitens. Bisher sollen der Berechnung der Bundesbeteiligung<br />

nicht die tatsächlichen Ausgaben der Länder<br />

und Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung zugrundegelegt werden. Berechnungsgrundlage<br />

sollen die Ausgaben im jeweiligen Vorvorjahr<br />

sein. Das aber bedeutet, dass Länder und Kommunen<br />

den Anstieg der Ausgaben im laufenden Jahr im<br />

Vergleich zum Vorjahr selbst finanzieren müssen. Damit<br />

entsteht für sie ein dauerhafter Fehlbetrag. Allein an dieser<br />

Regelung wird deutlich, wie ernst Sie es meinen mit<br />

der Entlastung der Kommunen.<br />

(D)<br />

Anmaßend und zynisch finde ich es, den uns vorliegenden<br />

Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft<br />

der Kommunen“ zu nennen. Zur Stärkung der der<br />

Finanzkraft der Kommunen gehört mehr als eine Entlastung<br />

der Kommunen im Bereich der Grundsicherung im<br />

Alter und bei Erwerbsminderung.<br />

Drittens. Der Referentenentwurf des BMAS vom<br />

6. Juni 2011 regelte noch die Kostenübernahme für die<br />

Jahre 2012, 2013 und 2014. Der nun vorliegende Gesetzentwurf<br />

regelt nur die Kostenübernahme für 2012. Die<br />

weiteren Steigerungsschritte sollen später geregelt werden.<br />

Die Begründung der Bundesregierung dafür lautet,<br />

Außerdem werden im gleichen Atemzug die Kommunen<br />

an anderer Stelle wieder belastet und ein Teil der<br />

Mittel – 400 Millionen Euro – mit dem Gesetzentwurf<br />

bereits verplant.<br />

ich zitiere aus der Gegenäußerung der Bundesregierung<br />

zur Stellungnahme des Bundesrates: „Die Erhöhungsschritte<br />

für die Jahre 2013 (auf 75 Prozent) und 2014<br />

(auf 100 Prozent) bleiben einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren<br />

vorbehalten, weil aufgrund des Errei-<br />

Die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung chens und Überschreitens eines hälftigen Anteils der<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung soll durch eine dras- Bundesmittel an den Nettoausgaben für die Grundsichetische<br />

Reduzierung der Bundesbeteiligung an der Arrung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr<br />

beitsförderung refinanziert werden. Dadurch werden we- 2013 nach Art. 104 a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes<br />

niger Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Bundesauftragsverwaltung eintritt. Da die Erhöhung der<br />

Verfügung stehen, was zulasten von Arbeits- und Er- Bundesbeteiligung für das Jahr 2012 bis zum Jahresende<br />

werbslosen geht.<br />

2011 beschlossen werden muss, steht im vorliegenden<br />

Die Kommunen brauchen zwar dringend eine Entlastung<br />

bei den Sozialausgaben, dies muss aber geschehen,<br />

ohne dass es gleichzeitig an anderer Stelle zu entspre-<br />

Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend Zeit zur Regelung<br />

der Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung<br />

zur Verfügung.“<br />

chenden Kürzungen kommt. Sowohl die Grundsiche- Liebe Bundesregierung, das wussten Sie bereits im<br />

rung im Alter als auch die Arbeitsmarktinstrumente die- Februar. Es war also genügend Zeit, um diese Änderunnen<br />

der Absicherung allgemeiner Lebensrisiken, für die gen mit dem heutigen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich<br />

nicht die Kommunen, sondern die Bundesregierung zu- meine, dass Sie sich mit der jetzigen Regelung eine Hin-

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