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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15408 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A)<br />

Gisela Piltz<br />

zusätzlichen Bürokratiebelastung für die Bürgerinnen Wir hätten zustimmen können, wenn Sie nicht einen (C)<br />

und Bürger führen würde, obwohl das Verfahren eigent- bedeutenden Punkt einfach übergangen hätten: Deutschlich<br />

auf das Gegenteil zielen sollte.<br />

land hat – übrigens wie auch die EU – die UN-Behinder-<br />

Wir schauen gleichzeitig in die Zukunft: Es ist zu begrüßen,<br />

dass die Bundesregierung beschlossen hat, die<br />

Erfahrungen des ELENA-Verfahrens zu nutzen, um künftig<br />

vernünftige Lösungen für E-Government zu finden.<br />

Dabei hat sie eines klipp und klar und unzweifelhaft<br />

deutlich gemacht und ihn ihrem Eckpunktepapier auch<br />

beschlossen: Eine zentrale Datenspeicherung wird es<br />

dabei nicht mehr geben.<br />

tenrechtskonvention ratifiziert. Sie ist in Deutschland<br />

seit dem 26. März 2009 geltendes Recht! Die Förderung<br />

des barrierefreien Tourismus ist – nicht nur für die Linke<br />

und die Behindertenbewegung – eine zentrale Zielstellung<br />

in der Tourismuspolitik. Dies wird unter anderem in<br />

den tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung<br />

und der Koalitionsvereinbarung deutlich.<br />

Wir wissen, unter anderem dank des Beherbergungsstatistikgesetzes,<br />

ziemlich genau, wie viele Gästezimmer<br />

Der Stopp für das ELENA-Verfahren ist kein Rück- und -betten es in unserem Land gibt. Es fehlen jedoch bis<br />

schritt in die Bürokratiesteinzeit, sondern die Chance, heute Angaben darüber, wie viele barrierefreie Unter-<br />

jetzt ein vernünftigeres und unbürokratisches Verfahren künfte zur Verfügung stehen. Ich weiß aus eigenem Erle-<br />

zu entwickeln. Die bereits gewonnenen Erfahrungen in ben sehr gut, wie schwer es ist, ein rollstuhlgerechtes<br />

den Unternehmen bezüglich sicherer elektronischer Da- Hotelzimmer zu finden. Wie oft muss ich nach einer Vertenübermittlung<br />

können und müssen hierbei ebenso einanstaltung noch einmal in ein Auto steigen, weil die Hobezogen<br />

werden wie die neueren Entwicklungen im Betels am Veranstaltungsort kein barrierefreies Zimmer für<br />

reich der elektronischen Datenverarbeitung insgesamt. mich haben. Das beginnt in Altenberg im Erzgebirge,<br />

Insbesondere muss berücksichtigt werden, wie elektronische<br />

Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger einfach,<br />

geht über Bremen, Nürtingen bis nach Zarrentin und Zittau.<br />

praktikabel und unbürokratisch ausgestaltet werden<br />

können, ohne dabei Datenschutz und Datensicherheit<br />

aus den Augen zu verlieren. Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

wird die Bundesregierung tatkräftig darin unterstützen,<br />

Lösungen zu finden, die für Unternehmen, Bürgerinnen<br />

und Bürger wie auch die Kommunen tragfähig<br />

Wenn wir daran etwas – auch mit Blick auf die<br />

Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention,<br />

insbesondere auf die Präambel sowie die Art. 9, 20<br />

und 30 – zielgerichtet ändern wollen, brauchen wir genauere<br />

Informationen über den Istzustand.<br />

und zukunftsgerichtet neue Medien für Entbürokratisie- Das können wir mit dem jetzt zur Abstimmung vorlierung<br />

nutzbar machen.<br />

genden Änderungsantrag der Linken leicht erreichen. Es<br />

(B) Sprichwörtlich heißt es: Das Gegenteil von „gut gemacht“<br />

ist „gut gemeint“. Was dabei nämlich herausge-<br />

geht um die Einfügung von zwei Worten und schon wissen<br />

wir künftig anhand der geforderten Meldung über<br />

die Zahl von barrierefreien Gästebetten und Gästezim-<br />

(D)<br />

kommen ist, dass Rot-Grün es „gut gemeint“ hat, sieht mern, wo wir hinsichtlich der Barrierefreiheit in<br />

man beim ELENA-Verfahren. Wir hingegen machen es Beherbergungseinrichtungen stehen. Der damit verbun-<br />

gut. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. dene Mehraufwand ist – auch mit Blick auf Art. 31 „Sta-<br />

Das ist der Unterschied für die Arbeitnehmerinnen und tistik und Datensammlung“ der UN-Behindertenrechts-<br />

Arbeitnehmer, deren Daten jetzt nicht mehr anlasslos konvention – mehr als gerechtfertigt.<br />

zentral gespeichert werden, für die Kommunen, deren<br />

Haushalte nicht mit sinnlosen Millionenbeträgen für<br />

mehr Bürokratie belastet werden, für die kleinen und<br />

mittleren Unternehmen, die nicht mehr ohne Anlass Daten<br />

ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheben und<br />

übermitteln müssen. Das ist der Unterschied für die<br />

Menschen in Deutschland.<br />

Leider haben die anderen Fraktionen unseren Änderungsantrag<br />

in den Fachausschüssen mit den kuriosesten<br />

Begründungen abgelehnt, und ich nehme an, dass<br />

dies auch in der folgenden Abstimmung so sein wird.<br />

Dies zeigt wieder einmal, wie ernst die Bekenntnisse zur<br />

Förderung des barrierefreien Tourismus zu nehmen<br />

sind. Es ist – das sage ich auch als selbst Betroffener und<br />

Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in<br />

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE):<br />

Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ – für<br />

Das Beherbergungsstatistikgesetz ist eigentlich keine dieses Hohe Haus einfach nur beschämend.<br />

große Sache. Es regelt die Auskunftspflichten der Unternehmen<br />

für die Tourismusstatistik. Eine neue EU-Verordnung<br />

verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union zu weiteren statistischen Angaben, und das<br />

Gesetz wird nunmehr entsprechend geändert.<br />

Nun noch einige Bemerkungen zum Handelsstatistikgesetz:<br />

In den Bereichen Kfz- und Großhandel sollen bei<br />

den monatlichen Erhebungen Mixmodelle eingeführt<br />

werden, bei denen die Angaben aus zwei unterschiedlichen<br />

Quellen stammen: aus Primärerhebungen und aus<br />

Für Betriebe der Hotellerie mit mehr als 25 Zimmern<br />

werden zusätzlich Angaben zur Zimmerauslastung erhoben.<br />

Die von der EU verlangten Änderungen der Beher-<br />

Verwaltungsregistern. Diese Mixmodelle entlasten die<br />

Betriebe, sichern jedoch vermutlich die notwendige<br />

Qualität und Zuverlässigkeit der Daten.<br />

bergungsstatistik sind sinnvoll. Größere Unternehmen Primärerhebungen mit Daten aus Verwaltungsregis-<br />

müssen gehaltvollere Informationen liefern, während tern zu kombinieren, ist sinnvoll. Die Zahl der zu befra-<br />

gleichzeitig kleinere Unternehmen von <strong>Bericht</strong>spflichten genden Unternehmen kann gesenkt werden. Eine Hal-<br />

entlastet werden. So weit so gut.<br />

bierung der Zahl auskunftspflichtiger Unternehmen geht<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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