Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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15408 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />
(A)<br />
Gisela Piltz<br />
zusätzlichen Bürokratiebelastung für die Bürgerinnen Wir hätten zustimmen können, wenn Sie nicht einen (C)<br />
und Bürger führen würde, obwohl das Verfahren eigent- bedeutenden Punkt einfach übergangen hätten: Deutschlich<br />
auf das Gegenteil zielen sollte.<br />
land hat – übrigens wie auch die EU – die UN-Behinder-<br />
Wir schauen gleichzeitig in die Zukunft: Es ist zu begrüßen,<br />
dass die Bundesregierung beschlossen hat, die<br />
Erfahrungen des ELENA-Verfahrens zu nutzen, um künftig<br />
vernünftige Lösungen für E-Government zu finden.<br />
Dabei hat sie eines klipp und klar und unzweifelhaft<br />
deutlich gemacht und ihn ihrem Eckpunktepapier auch<br />
beschlossen: Eine zentrale Datenspeicherung wird es<br />
dabei nicht mehr geben.<br />
tenrechtskonvention ratifiziert. Sie ist in Deutschland<br />
seit dem 26. März 2009 geltendes Recht! Die Förderung<br />
des barrierefreien Tourismus ist – nicht nur für die Linke<br />
und die Behindertenbewegung – eine zentrale Zielstellung<br />
in der Tourismuspolitik. Dies wird unter anderem in<br />
den tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung<br />
und der Koalitionsvereinbarung deutlich.<br />
Wir wissen, unter anderem dank des Beherbergungsstatistikgesetzes,<br />
ziemlich genau, wie viele Gästezimmer<br />
Der Stopp für das ELENA-Verfahren ist kein Rück- und -betten es in unserem Land gibt. Es fehlen jedoch bis<br />
schritt in die Bürokratiesteinzeit, sondern die Chance, heute Angaben darüber, wie viele barrierefreie Unter-<br />
jetzt ein vernünftigeres und unbürokratisches Verfahren künfte zur Verfügung stehen. Ich weiß aus eigenem Erle-<br />
zu entwickeln. Die bereits gewonnenen Erfahrungen in ben sehr gut, wie schwer es ist, ein rollstuhlgerechtes<br />
den Unternehmen bezüglich sicherer elektronischer Da- Hotelzimmer zu finden. Wie oft muss ich nach einer Vertenübermittlung<br />
können und müssen hierbei ebenso einanstaltung noch einmal in ein Auto steigen, weil die Hobezogen<br />
werden wie die neueren Entwicklungen im Betels am Veranstaltungsort kein barrierefreies Zimmer für<br />
reich der elektronischen Datenverarbeitung insgesamt. mich haben. Das beginnt in Altenberg im Erzgebirge,<br />
Insbesondere muss berücksichtigt werden, wie elektronische<br />
Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger einfach,<br />
geht über Bremen, Nürtingen bis nach Zarrentin und Zittau.<br />
praktikabel und unbürokratisch ausgestaltet werden<br />
können, ohne dabei Datenschutz und Datensicherheit<br />
aus den Augen zu verlieren. Die FDP-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />
wird die Bundesregierung tatkräftig darin unterstützen,<br />
Lösungen zu finden, die für Unternehmen, Bürgerinnen<br />
und Bürger wie auch die Kommunen tragfähig<br />
Wenn wir daran etwas – auch mit Blick auf die<br />
Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention,<br />
insbesondere auf die Präambel sowie die Art. 9, 20<br />
und 30 – zielgerichtet ändern wollen, brauchen wir genauere<br />
Informationen über den Istzustand.<br />
und zukunftsgerichtet neue Medien für Entbürokratisie- Das können wir mit dem jetzt zur Abstimmung vorlierung<br />
nutzbar machen.<br />
genden Änderungsantrag der Linken leicht erreichen. Es<br />
(B) Sprichwörtlich heißt es: Das Gegenteil von „gut gemacht“<br />
ist „gut gemeint“. Was dabei nämlich herausge-<br />
geht um die Einfügung von zwei Worten und schon wissen<br />
wir künftig anhand der geforderten Meldung über<br />
die Zahl von barrierefreien Gästebetten und Gästezim-<br />
(D)<br />
kommen ist, dass Rot-Grün es „gut gemeint“ hat, sieht mern, wo wir hinsichtlich der Barrierefreiheit in<br />
man beim ELENA-Verfahren. Wir hingegen machen es Beherbergungseinrichtungen stehen. Der damit verbun-<br />
gut. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. dene Mehraufwand ist – auch mit Blick auf Art. 31 „Sta-<br />
Das ist der Unterschied für die Arbeitnehmerinnen und tistik und Datensammlung“ der UN-Behindertenrechts-<br />
Arbeitnehmer, deren Daten jetzt nicht mehr anlasslos konvention – mehr als gerechtfertigt.<br />
zentral gespeichert werden, für die Kommunen, deren<br />
Haushalte nicht mit sinnlosen Millionenbeträgen für<br />
mehr Bürokratie belastet werden, für die kleinen und<br />
mittleren Unternehmen, die nicht mehr ohne Anlass Daten<br />
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheben und<br />
übermitteln müssen. Das ist der Unterschied für die<br />
Menschen in Deutschland.<br />
Leider haben die anderen Fraktionen unseren Änderungsantrag<br />
in den Fachausschüssen mit den kuriosesten<br />
Begründungen abgelehnt, und ich nehme an, dass<br />
dies auch in der folgenden Abstimmung so sein wird.<br />
Dies zeigt wieder einmal, wie ernst die Bekenntnisse zur<br />
Förderung des barrierefreien Tourismus zu nehmen<br />
sind. Es ist – das sage ich auch als selbst Betroffener und<br />
Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in<br />
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE):<br />
Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ – für<br />
Das Beherbergungsstatistikgesetz ist eigentlich keine dieses Hohe Haus einfach nur beschämend.<br />
große Sache. Es regelt die Auskunftspflichten der Unternehmen<br />
für die Tourismusstatistik. Eine neue EU-Verordnung<br />
verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union zu weiteren statistischen Angaben, und das<br />
Gesetz wird nunmehr entsprechend geändert.<br />
Nun noch einige Bemerkungen zum Handelsstatistikgesetz:<br />
In den Bereichen Kfz- und Großhandel sollen bei<br />
den monatlichen Erhebungen Mixmodelle eingeführt<br />
werden, bei denen die Angaben aus zwei unterschiedlichen<br />
Quellen stammen: aus Primärerhebungen und aus<br />
Für Betriebe der Hotellerie mit mehr als 25 Zimmern<br />
werden zusätzlich Angaben zur Zimmerauslastung erhoben.<br />
Die von der EU verlangten Änderungen der Beher-<br />
Verwaltungsregistern. Diese Mixmodelle entlasten die<br />
Betriebe, sichern jedoch vermutlich die notwendige<br />
Qualität und Zuverlässigkeit der Daten.<br />
bergungsstatistik sind sinnvoll. Größere Unternehmen Primärerhebungen mit Daten aus Verwaltungsregis-<br />
müssen gehaltvollere Informationen liefern, während tern zu kombinieren, ist sinnvoll. Die Zahl der zu befra-<br />
gleichzeitig kleinere Unternehmen von <strong>Bericht</strong>spflichten genden Unternehmen kann gesenkt werden. Eine Hal-<br />
entlastet werden. So weit so gut.<br />
bierung der Zahl auskunftspflichtiger Unternehmen geht<br />
Zu Protokoll gegebene Reden