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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15486 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A) tertür offen lassen wollen. Möglicherweise wollen Sie Die Bundesregierung muss endlich begreifen, dass (C)<br />

Ihre Entscheidung noch einmal überdenken? Ich kann auch für sie gilt: Wer die Musik bestellt, muss zahlen.<br />

Ihnen versprechen, die Linke wird sehr genau hinschauen<br />

und darauf drängen, damit Sie Ihrer Verantwortung<br />

nachkommen.<br />

Sollte sich an dem Gesetzentwurf nichts ändern, wird<br />

meine Fraktion dieses Gesetz ablehnen. Es ist nicht nur<br />

mit großen Mängeln behaftet, es ist auch ein vergiftetes<br />

Geschenk an die Kommunen.<br />

Auch wenn sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer<br />

nach dem krisenbedingten Einbruch insgesamt<br />

wieder erholen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung.<br />

Die Entlastung der Kommunen – auch das sei an dieser<br />

Stelle gesagt –, die nur einem Teil der Kommunen zugutekommt,<br />

ist keine befriedigende Lösung. Die Kosten für<br />

die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

machen nur 10 Prozent der gesamten Sozialausgaben<br />

aus.<br />

Die Einführung eines Konnexitätsprinzips dürfte eigentlich<br />

in diesem Hause auf breite Zustimmung stoßen.<br />

Es ist nicht nur unsere Auffassung, auch Bündnis 90/Die<br />

Grünen und SPD erheben diese Forderung.<br />

Und selbst die FDP hatte in der letzten Wahlperiode<br />

immer wieder die Einführung eines Konnexitätsprinzips<br />

gefordert. Sie haben nicht nur einen Antrag zur Einführung<br />

eines Konnexitätsprinzips eingebracht, sondern<br />

auch jede sich bietende Möglichkeit genutzt, dies zu fordern.<br />

Insbesondere Frau Piltz hat zum Beispiel am<br />

29. August 2007 im Zusammenhang mit dem Kitaausbau<br />

erklärt: „Das Hickhack um die Finanzierung zeigt<br />

einmal mehr, dass es ein kapitaler Fehler war, im Rahmen<br />

der Föderalismusreform kein Konnexitätsprinzip im<br />

Grundgesetz zu verankern. Wenn sich bei einer gesamtgesellschaftlichen<br />

Aufgabe wie der Kindertagesbetreu-<br />

Das strukturelle Defizit wird nicht beseitigt. Und das<br />

Problem, dass Bund und Länder ständig neue Aufgaben<br />

auf die Kommunen übertragen und dafür nur unzureichend<br />

Mittel zur Verfügung stellen, wird auch nicht gelöst.ung<br />

eigentlich alle einig sind, dass etwas getan werden<br />

muss, ist es unverantwortlich, dass die Kostentragung<br />

nicht schnell und unkompliziert geklärt werden kann.<br />

Die FDP wird sich daher weiterhin für die Verankerung<br />

des Grundsatzes ‚Wer bestellt, bezahlt‘ im Grundgesetz<br />

einsetzen.“<br />

Der Bund kann zwar nicht mehr auf direktem Wege<br />

den Kommunen Aufgaben übertragen. Dieser Weg ist<br />

dem Bund seit der Föderalismusreform verwehrt. Aber<br />

Ich bin gespannt, wie die FDP sich zu unserem Antrag<br />

verhalten wird.<br />

(B)<br />

er hat die Möglichkeit, über die Länder den Kommunen<br />

neue Aufgaben zu übertragen und bereits übertragene<br />

Aufgaben qualitativ und quantitativ zu erweitern. Und<br />

davon macht er zur Genüge Gebrauch.<br />

Die Einführung eines Konnexitätsprinzips im Grundgesetz<br />

ist dringender denn je. Es schützt die Kommunen<br />

vor Mehrbelastungen und eröffnet ihnen die Möglichkeit,<br />

gegen den Bund – wenn erforderlich – auch gericht- (D)<br />

Ein aktuelles Beispiel: Am 26. September 2011 fand lich vorzugehen. Bisher können durch den Bund ausge-<br />

eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung löste Aufgabenübertragungen von den Kommunen nicht<br />

zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen<br />

statt. Das Anliegen des Gesetzes ist sicher zu be-<br />

auf dem direkten Rechtsweg angegriffen werden.<br />

grüßen. Was nicht zu begrüßen ist, ist, dass wieder einmal<br />

versucht wird, neue Aufgaben über die Länder auf<br />

die Kommunen zu übertragen bzw. bestehende zu erweitern,<br />

ohne sie auskömmlich zu finanzieren. Die Kommunen<br />

erhalten dafür nicht die Mittel, die notwendig wären,<br />

um die Aufgaben in der entsprechenden Qualität zu erfüllen.<br />

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf, mit dem die<br />

Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und<br />

bei Erwerbsunfähigkeit neu geregelt werden soll. Diese<br />

finanzielle Unterstützung seitens des Bundes ist bereits<br />

im Februar im Zuge des Hartz-IV-Kompromisses vereinbart<br />

worden. Sie ist für die strukturell unterfinanzierten<br />

Ich zitiere aus der Stellungnahme der kommunalen Kommunen eine dringend notwendige Maßnahme, wer-<br />

Spitzenverbände zum Gesetzentwurf: „Der vorliegende den doch ausweislich des Gemeindefinanzberichtes die<br />

Gesetzentwurf beinhaltet … einige ganz wesentliche Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen allein<br />

Aufgabenverdichtungen und ebenso einige ganz grund- in diesem Jahr von 42 Milliarden Euro auf 45 Milliarden<br />

sätzliche neue Aufgaben der Jugendhilfe. Hierzu erfolgt Euro steigen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 26 Mil-<br />

eine nicht nachvollziehbare Kosteneinschätzung seitens liarden Euro. Die Kostenentwicklung bei den sozialen<br />

des BMFSFJ, dessen Auskömmlichkeit vor dem Hinter- Pflichtleistungen ist mithin dramatisch.<br />

grund des Umfangs der mit dem Gesetzentwurf verbundenen<br />

Aufgaben grundlegend bezweifelt wird. … Neben<br />

der Auskömmlichkeit dieser Mittel steht hier zu befürchten,<br />

dass nach Auslaufen der befristeten Bundesfinanzierung<br />

eine kommunale Verstetigung erwartet wird.“<br />

Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Union<br />

und FDP, sind im Februar durch die Lande gezogen und<br />

haben den Kommunen eine Entlastung von rund 4 Milliarden<br />

Euro ab dem Jahr 2014 versprochen. Dabei haben<br />

Sie nicht erwähnt, dass Sie von den Kommunen im<br />

Weitere Beispiele sind: Änderungen im Vormund- Gegenzug verlangen, dass sie ab diesem Jahr auch das<br />

schafts- und Betreuungsrecht, im Eichwesen, die Einfüh- im Hartz-IV-Kompromiss vereinbarte Hortessen und die<br />

rung des elektronischen Aufenthaltstitels und die Ein- Ausgaben für die Einstellung von 3 000 Schulsozialarführung<br />

des elektronischen Personalausweises haben zur beiterinnen und -arbeitern finanzieren sollen. Jedenfalls<br />

Erweiterung der Aufgaben geführt, ohne dass die dafür versuchen Sie nun, im Gesetzentwurf durch die Hinter-<br />

notwendigen Mittel bereitgestellt worden wären. tür eine Zweckbindung zu erreichen, indem Sie in der

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