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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15456 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A) Ziehen sie den Gesetzentwurf zurück, er macht den 2009 war beileibe nicht der große Wurf. Im Vergleich zu (C)<br />

Skandal legal.<br />

dem, was Sie heute hier abliefern, muss allerdings sogar<br />

Lassen Sie uns die Regierung auffordern, ein Gesetz<br />

vorzulegen, das die Arbeitnehmer wirklich vor Daten-<br />

dieser missglückte Entwurf als Sternstunde Ihrer Fachpolitiker<br />

eingestuft werden.<br />

missbrauch und exzessiver Überwachung schützt. Die Die <strong>Bericht</strong>erstatter der Koalitionsfraktionen hatten<br />

Eckpunkte dazu haben wir in unserem Antrag beschrie- bereits im Rahmen der ersten Lesung zum Gesetzentben.<br />

Stimmen Sie ihm zu.<br />

wurf der Bundesregierung deutlich gemacht, dass auch<br />

dieses Gesetz den Deutschen <strong>Bundestag</strong> nicht so verlassen<br />

würde, wie es hineingekommen ist. Dieser Maßgabe<br />

entsprechend haben wir bereits im Vorfeld der öffentlichen<br />

Anhörung im Mai dieses Jahres Vorschläge gemacht,<br />

wie der Gesetzentwurf im Detail verbessert werden<br />

könnte. Vorschläge, die im Übrigen von zahlreichen<br />

Sachverständigen der öffentlichen Anhörung ausdrücklich<br />

begrüßt wurden.<br />

Hierzu zählt unter anderem, dass die Zulässigkeit von<br />

Gesundheitsuntersuchungen im Beschäftigungsverhältnis<br />

an engere Voraussetzungen geknüpft werden muss.<br />

Hierzu zählt auch, dass es dem Arbeitnehmer weiterhin<br />

möglich sein muss, selbstbestimmt in für ihn vorteilhafte<br />

Datenerhebungen und -verarbeitungen einzuwilligen.<br />

Hierzu zählt schließlich auch, dass es den Betriebsparteien<br />

weiterhin möglich sein soll, im Bedarfsfall auch datenschutzrechtlich<br />

relevante Sachverhalte eigenverantwortlich<br />

zu regeln. Ich sage bewusst „weiterhin“. Sie tun<br />

ja gerade so, als würden wir mit dieser Regelung eine<br />

neue Rechtslage einführen. Dass es seit dem Urteil des<br />

Bundesarbeitsgerichts im Jahr 1986 allerdings nunmehr<br />

ein Vierteljahrhundert lang anerkannt ist, datenschutzrechtliche<br />

Belange auch und gerade durch die Betriebs-<br />

(B)<br />

parteien selbstständig regeln zu lassen, verschweigen Sie<br />

dabei nur allzu gern.<br />

Sie müssen mir schon einmal erklären, meine Damen<br />

und Herren von der SPD, warum Sie auf der einen Seite<br />

regelmäßig die Rechte der Betriebsräte nie hoch genug<br />

ansetzen können, bei Fragen des betrieblichen Datenschutzes<br />

der Betriebsrat jedoch schön seinen Mund zu<br />

halten hat. Im Gegensatz zu Ihnen sprechen wir den Betriebsräten<br />

die Kompetenz im Bereich des Datenschutzes<br />

nicht ab. Ihre Bevormundungspolitik wird in diesem<br />

Hause keine Chance haben.<br />

Das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung ist nahezu abgeschlossen. Ich bin<br />

zuversichtlich, dass wir das Gesetz noch in diesem Jahr<br />

verabschieden werden. Der heute vorgelegte Antrag<br />

wird sich damit in Kürze schlicht durch Zeitablauf erledigen.<br />

(D)<br />

Gisela Piltz (FDP): Grundsätzlich finde ich es ja immer<br />

erfreulich, wenn man sich an die eigenen guten Vorsätze<br />

von einst erinnert; denn auch Sie, werte Kolleginnen<br />

und Kollegen von der SPD, hatten einmal den<br />

wenigstens gut gemeinten Vorsatz, den Datenschutz am<br />

Arbeitsplatz reformieren zu wollen.<br />

In der Zeit von 1998 bis 2009 blieb es dann auch bei<br />

diesem Vorsatz, und der Arbeitnehmerdatenschutz geriet<br />

bei Ihnen in Vergessenheit. Über ein Jahrzehnt haben Sie<br />

es nicht auf die Reihe bekommen, Ihrer Ankündigungspolitik<br />

auch Taten folgen zu lassen. Jetzt kommen Sie<br />

mit Anträgen und werfen sich quasi hinter den fahrenden<br />

Zug. Im Gegensatz zu Ihnen halten wir unsere Versprechen<br />

und räumen endlich auf mit Ihren Versäumnissen<br />

der zurückliegenden elf Jahre, in denen Sie immerhin<br />

den zuständigen Minister gestellt haben.<br />

Dass es diese schwarz-gelbe Bundesregierung ist, die<br />

den lang angemahnten Reformbedarf beim Beschäftigtendatenschutz<br />

endlich anpackt, muss Ihnen nicht gefallen.<br />

Hätten Sie allerdings ein echtes Interesse an einem<br />

praxisgerechten Beschäftigtendatenschutz, der die Belange<br />

aller Beteiligten angemessen berücksichtigt, würden<br />

Sie endlich anfangen, sich konstruktiv in die Diskussion<br />

einzubringen, anstatt hier eine Nebelkerze nach der<br />

anderen zu zünden.<br />

Besonders interessant wird es allerdings, wenn man<br />

Ihren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2009 mit dem jetzigen<br />

Antrag vergleicht. Erstes Bespiel: Datenerhebung im Bewerbungsverhältnis.<br />

Was in Ihrem Gesetzentwurf noch<br />

ausdrücklich für zulässig erachtet wurde, soll durch Ihren<br />

Antrag nun generell – das heißt ohne Ausnahme –<br />

verboten sein.<br />

Zweites Beispiel: Gesundheitsuntersuchungen im laufenden<br />

Beschäftigungsverhältnis; im Gesetzentwurf erlaubt,<br />

im Antrag nunmehr grundsätzlich verboten.<br />

Drittes Beispiel: internationaler Transfer von Beschäftigtendaten.<br />

Was im heute vorgelegten Antrag rundweg<br />

abgelehnt wird, sollte über den Gesetzentwurf noch ohne<br />

große Hürden – anders formuliert: unter Absenkung des<br />

geltenden Schutzniveaus – legitimiert werden.<br />

Diese Aufzählung ließe sich weiter fortführen. So<br />

geht man nicht mit diesem sensiblen Thema um und<br />

auch nicht mit den Betroffenen. Das ist nicht verlässlich.<br />

Sämtliche Forderungen, die Sie eigens aufgestellt hatten<br />

und von denen Sie jetzt nichts mehr wissen wollen, finden<br />

sich nahezu eins zu eins im Gesetzentwurf der Bundesregierung.<br />

Was Sie heute hier tun, ist nichts anderes<br />

als ein oppositionelles Spielchen. Werte Kolleginnen<br />

und Kollegen von der SPD, nur damit Sie mich nicht<br />

falsch verstehen: Ihr Gesetzentwurf vom November<br />

Petra Pau (DIE LINKE): Es ist höchste Zeit!<br />

Erstens. Wir reden wieder einmal über Datenschutz<br />

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die erste Forderung<br />

nach einem expliziten Gesetz stammt übrigens<br />

aus dem Jahr 1984. Ein entsprechendes Gesetz aber gibt<br />

es immer noch nicht. Keine Partei, die seither regierte,<br />

hat sich besonders hervorgetan: nicht die CDU/CSU,<br />

nicht die SPD, nicht die FDP, nicht Bündnis 90/Die Grünen.<br />

Zweitens. Erst die gravierenden Datenschutzpannen<br />

und Überwachungsskandale der zurückliegenden Jahre

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