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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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Markus Kurth<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15399<br />

(A) dass minderjährige bzw. unter 25-jährige unverheiratete führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- (C)<br />

Kinder von in einer gemeinsamen Wohnung lebenden verstanden? – Dann ist das so beschlossen.<br />

Stiefeltern bzw. stiefelternähnlichen Personen finanziell<br />

abhängig werden. Eine solche Regelung stigmatisiert<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:<br />

die betroffenen Kinder. Wir fordern weiterhin, wie schon<br />

in unserem Antrag vom 4. April 2006 „Hartz IV weiterentwickeln<br />

– Existenzsichernd, individuell, passgenau“<br />

(Drucksache 16/1124), dass in eheähnlichen Gemein-<br />

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />

Entwurfs eines Gesetzes zur Optimierung<br />

der Geldwäscheprävention<br />

schaften Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten nicht – Drucksache 17/6804 –<br />

gezwungen werden dürfen, ihr Einkommen für den Bedarf<br />

der Kinder der Partnerinnen und Partner einzuset-<br />

Überweisungsvorschlag:<br />

Finanzausschuss (f)<br />

zen, wenn es nicht die gemeinsamen sind. Auch wenn ein<br />

Innenausschuss<br />

Ehepartner Kinder in die Ehe einbringt, darf dies nicht<br />

zu einem sozialrechtlichen Unterhaltsanspruch führen,<br />

Rechtsausschuss<br />

der über den zivilrechtlichen Anspruch hinausgeht. Peter Aumer (CDU/CSU):<br />

Die mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition<br />

beschlossene und zum 1. August 2006 in Kraft<br />

getretene Novellierung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II regelte<br />

ausdrücklich, dass auf den Bedarf von mit einem<br />

Elternteil in Bedarfsgemeinschaft lebenden unverheirateten<br />

Kindern auch Einkommen und Vermögen des mit<br />

Neben den großen positiven Errungenschaften bietet<br />

das Internet leider auch Kriminellen mit seinen scheinbar<br />

unbegrenzten Möglichkeiten immer neue Tatgelegenheiten.<br />

Eine Tathandlung ist der Missbrauch von<br />

elektronischen Zahlungsmitteln, um hierdurch „Geld zu<br />

waschen“.<br />

dem Elternteil in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners<br />

anzurechnen ist. Eine solche Regelung ist nicht nur<br />

unwirtschaftlich und unmenschlich, weil Partner daran<br />

gehindert werden, zusammen in eine Wohnung zu ziehen.<br />

Eine solche Regelung ist auch verfassungsrechtlich<br />

problematisch. Wieder einmal könnte das Bundesverfassungsgericht,<br />

BVerfG, eine Regelung für nicht vereinbar<br />

Für das Jahr 2010 liegen aufgrund neuer Erfassungsmöglichkeiten<br />

erstmals Zahlen zur Internetkriminalität<br />

in der Polizeilichen Kriminalstatistik vor.<br />

Allein in Bayern sind 22 965 Fälle von Internetkriminalität<br />

bekannt geworden. In 507 Fällen wurde das Internet<br />

als Tatmittel zur Geldwäsche genutzt.<br />

mit dem Grundgesetz erklären. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde<br />

ist bereits beim BVerfG anhängig.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen gegen Geldwäsche und<br />

Terrorismusfinanzierung in Deutschland werden maß-<br />

(B) Darüber hinaus ist die Regelung aus rechtssystematischen<br />

Gründen abzulehnen. Eine Gleichstellung von Lebensgemeinschaften<br />

mit Ehen im Sozialrecht steht nicht<br />

im Einklang mit den Regelungen im Zivilrecht. Wenn die<br />

Union in ihrer Begründung zur Ablehnung des Antrags<br />

der Linksfraktion ausführt, „das SGB II gehe davon aus,<br />

dass die Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft füreinander<br />

einstünden und zwar unabhängig von der genauen<br />

Familienkonstellation“ (Drucksache 16/11232),<br />

muss sie auch den ehrlichen Schritt gehen und zu einer<br />

wirklichen Gleichbehandlung der Rechte und Pflichten<br />

im Zivilrecht beitragen.<br />

geblich von Standards im internationalen Kontext bestimmt.<br />

Neben den Richtlinien des Rates und des Europäischen<br />

Parlaments sind dies als Motor der<br />

internationalen Geldwäschebekämpfung die Empfehlungen<br />

der Financial Action Task Force on Money Laundering,<br />

FATF. Die FATF ist ein zwischenstaatliches Gremium,<br />

das mit eigenem Budget und Personal bei der<br />

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung, OECD, in Paris angesiedelt ist. Deutschland<br />

ist als eines der Gründungsmitglieder der FATF aktiv<br />

an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen<br />

Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />

und Terrorismusfinanzierung beteiligt und hat sich stets<br />

zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt.<br />

Die 36 Mitgliedstaaten der FATF haben sich verpflichtet,<br />

diese Standards in nationales Recht umzusetzen<br />

und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen<br />

von der FATF überprüfen zu lassen.<br />

(D)<br />

Auch die FDP äußerte in der vergangenen Wahlperiode<br />

verfassungsrechtliche Bedenken an, „da Partner<br />

eines Elternteils nunmehr für die Stiefkinder wie für<br />

eigene Kinder aufkommen müssten, obwohl sie zivilrechtlich<br />

hierzu nicht verpflichtet seien“ (Drucksache<br />

16/11232). Die FDP begründete ihre Enthaltung zum<br />

Antrag der Linksfraktion mit dem Umstand, dass bislang<br />

keine präzise Vorstellung von dem zu korrigierenden<br />

Missstand vorliege. Die Bundesregierung müsse erst<br />

einmal Fakten liefern, bevor der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />

Entscheidungen treffen könne. Die jetzt beginnende parlamentarische<br />

Auseinandersetzung im Arbeits- und Sozialausschuss<br />

wird zeigen, ob die FDP in ihren nunmehr<br />

zwei Regierungsjahren entsprechend geliefert hat.<br />

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf<br />

Drucksache 17/7029 an die in der Tagesordnung aufge-<br />

Von der FATF wurden im Deutschlandbericht vom<br />

19. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem<br />

bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

identifiziert, die nach ausführlicher Prüfung<br />

und Diskussion in der Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf<br />

beseitigt werden sollen. Über die Fortschritte,<br />

die im Prüfungsbericht konstatierten Mängel<br />

abzustellen, muss Deutschland im Februar 2012 an die<br />

FATF berichten. Um weitere reputationsschädliche Reaktionen<br />

seitens der FATF zu vermeiden, ist es daher erforderlich,<br />

dass Deutschland seine gesetzlichen Regelungen<br />

gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,<br />

soweit diese nicht mit dem FATF-Standard vereinbar

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