Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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Markus Kurth<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15399<br />
(A) dass minderjährige bzw. unter 25-jährige unverheiratete führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein- (C)<br />
Kinder von in einer gemeinsamen Wohnung lebenden verstanden? – Dann ist das so beschlossen.<br />
Stiefeltern bzw. stiefelternähnlichen Personen finanziell<br />
abhängig werden. Eine solche Regelung stigmatisiert<br />
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:<br />
die betroffenen Kinder. Wir fordern weiterhin, wie schon<br />
in unserem Antrag vom 4. April 2006 „Hartz IV weiterentwickeln<br />
– Existenzsichernd, individuell, passgenau“<br />
(Drucksache 16/1124), dass in eheähnlichen Gemein-<br />
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten<br />
Entwurfs eines Gesetzes zur Optimierung<br />
der Geldwäscheprävention<br />
schaften Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten nicht – Drucksache 17/6804 –<br />
gezwungen werden dürfen, ihr Einkommen für den Bedarf<br />
der Kinder der Partnerinnen und Partner einzuset-<br />
Überweisungsvorschlag:<br />
Finanzausschuss (f)<br />
zen, wenn es nicht die gemeinsamen sind. Auch wenn ein<br />
Innenausschuss<br />
Ehepartner Kinder in die Ehe einbringt, darf dies nicht<br />
zu einem sozialrechtlichen Unterhaltsanspruch führen,<br />
Rechtsausschuss<br />
der über den zivilrechtlichen Anspruch hinausgeht. Peter Aumer (CDU/CSU):<br />
Die mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition<br />
beschlossene und zum 1. August 2006 in Kraft<br />
getretene Novellierung des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II regelte<br />
ausdrücklich, dass auf den Bedarf von mit einem<br />
Elternteil in Bedarfsgemeinschaft lebenden unverheirateten<br />
Kindern auch Einkommen und Vermögen des mit<br />
Neben den großen positiven Errungenschaften bietet<br />
das Internet leider auch Kriminellen mit seinen scheinbar<br />
unbegrenzten Möglichkeiten immer neue Tatgelegenheiten.<br />
Eine Tathandlung ist der Missbrauch von<br />
elektronischen Zahlungsmitteln, um hierdurch „Geld zu<br />
waschen“.<br />
dem Elternteil in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners<br />
anzurechnen ist. Eine solche Regelung ist nicht nur<br />
unwirtschaftlich und unmenschlich, weil Partner daran<br />
gehindert werden, zusammen in eine Wohnung zu ziehen.<br />
Eine solche Regelung ist auch verfassungsrechtlich<br />
problematisch. Wieder einmal könnte das Bundesverfassungsgericht,<br />
BVerfG, eine Regelung für nicht vereinbar<br />
Für das Jahr 2010 liegen aufgrund neuer Erfassungsmöglichkeiten<br />
erstmals Zahlen zur Internetkriminalität<br />
in der Polizeilichen Kriminalstatistik vor.<br />
Allein in Bayern sind 22 965 Fälle von Internetkriminalität<br />
bekannt geworden. In 507 Fällen wurde das Internet<br />
als Tatmittel zur Geldwäsche genutzt.<br />
mit dem Grundgesetz erklären. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde<br />
ist bereits beim BVerfG anhängig.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen gegen Geldwäsche und<br />
Terrorismusfinanzierung in Deutschland werden maß-<br />
(B) Darüber hinaus ist die Regelung aus rechtssystematischen<br />
Gründen abzulehnen. Eine Gleichstellung von Lebensgemeinschaften<br />
mit Ehen im Sozialrecht steht nicht<br />
im Einklang mit den Regelungen im Zivilrecht. Wenn die<br />
Union in ihrer Begründung zur Ablehnung des Antrags<br />
der Linksfraktion ausführt, „das SGB II gehe davon aus,<br />
dass die Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft füreinander<br />
einstünden und zwar unabhängig von der genauen<br />
Familienkonstellation“ (Drucksache 16/11232),<br />
muss sie auch den ehrlichen Schritt gehen und zu einer<br />
wirklichen Gleichbehandlung der Rechte und Pflichten<br />
im Zivilrecht beitragen.<br />
geblich von Standards im internationalen Kontext bestimmt.<br />
Neben den Richtlinien des Rates und des Europäischen<br />
Parlaments sind dies als Motor der<br />
internationalen Geldwäschebekämpfung die Empfehlungen<br />
der Financial Action Task Force on Money Laundering,<br />
FATF. Die FATF ist ein zwischenstaatliches Gremium,<br />
das mit eigenem Budget und Personal bei der<br />
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung, OECD, in Paris angesiedelt ist. Deutschland<br />
ist als eines der Gründungsmitglieder der FATF aktiv<br />
an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der internationalen<br />
Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />
und Terrorismusfinanzierung beteiligt und hat sich stets<br />
zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt.<br />
Die 36 Mitgliedstaaten der FATF haben sich verpflichtet,<br />
diese Standards in nationales Recht umzusetzen<br />
und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen<br />
von der FATF überprüfen zu lassen.<br />
(D)<br />
Auch die FDP äußerte in der vergangenen Wahlperiode<br />
verfassungsrechtliche Bedenken an, „da Partner<br />
eines Elternteils nunmehr für die Stiefkinder wie für<br />
eigene Kinder aufkommen müssten, obwohl sie zivilrechtlich<br />
hierzu nicht verpflichtet seien“ (Drucksache<br />
16/11232). Die FDP begründete ihre Enthaltung zum<br />
Antrag der Linksfraktion mit dem Umstand, dass bislang<br />
keine präzise Vorstellung von dem zu korrigierenden<br />
Missstand vorliege. Die Bundesregierung müsse erst<br />
einmal Fakten liefern, bevor der Deutsche <strong>Bundestag</strong><br />
Entscheidungen treffen könne. Die jetzt beginnende parlamentarische<br />
Auseinandersetzung im Arbeits- und Sozialausschuss<br />
wird zeigen, ob die FDP in ihren nunmehr<br />
zwei Regierungsjahren entsprechend geliefert hat.<br />
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf<br />
Drucksache 17/7029 an die in der Tagesordnung aufge-<br />
Von der FATF wurden im Deutschlandbericht vom<br />
19. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem<br />
bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
identifiziert, die nach ausführlicher Prüfung<br />
und Diskussion in der Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf<br />
beseitigt werden sollen. Über die Fortschritte,<br />
die im Prüfungsbericht konstatierten Mängel<br />
abzustellen, muss Deutschland im Februar 2012 an die<br />
FATF berichten. Um weitere reputationsschädliche Reaktionen<br />
seitens der FATF zu vermeiden, ist es daher erforderlich,<br />
dass Deutschland seine gesetzlichen Regelungen<br />
gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,<br />
soweit diese nicht mit dem FATF-Standard vereinbar