Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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15404 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />
(A)<br />
Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk<br />
für ein Gesetz zur Optimierung der Geldwäschepräven- Selbstverständlich ist dabei darauf Wert zu legen, un- (C)<br />
tion vorgelegt.<br />
sere mittelständischen Unternehmen in der praktischen<br />
Dabei wollen wir nicht nur die nationalen Maßnahmen<br />
wirksamer ausgestalten, sondern zugleich auch die<br />
einschlägigen internationalen Standards sowie die<br />
Dritte EU-Geldwäscherichtlinie vollständig umsetzen.<br />
Ausgestaltung der Regelungen nicht ungebührlich bürokratisch<br />
zu belasten. Gerade diese Frage wird im Rahmen<br />
der jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen<br />
zu diskutieren sein.<br />
Dies ist aus zwei Gründen dringend angezeigt:<br />
Ich bitte um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.<br />
Zum einen hat die Financial Action Task Force on<br />
Money Laundering, abgekürzt FATF, nach intensiver<br />
Evaluierung in ihrem Prüfbericht vom Februar 2010<br />
Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Verhinderung<br />
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt.<br />
Die dort im deutschen Rechtssystem gesehenen<br />
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs<br />
auf Drucksache 17/6804 an die in der Tagesordnung<br />
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Auch hier<br />
sind Sie einverstanden. – Dann wird das so gemacht.<br />
Defizite bestehen insbesondere bei der geldwäscherechtlichen<br />
Regulierung sogenannter Nichtfinanzunternehmen,<br />
das heißt der Gewerbeunternehmen wie zum<br />
Beispiel Versicherungsvermittler, Immobilienmakler<br />
oder Spielbanken im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.<br />
Deutschland ist als Gründungsmitglied der<br />
Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:<br />
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung<br />
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes<br />
zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes<br />
und des Handelsstatistikgesetzes<br />
FATF verpflichtet, die international maßgeblichen<br />
FATF-Empfehlungen zur Prävention von Geldwäsche<br />
und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Die Bundesregierung<br />
möchte die konstatierten Mängel innerhalb<br />
der gesetzten Zeitvorgabe beheben. Deutschland muss<br />
– Drucksache 17/6851 –<br />
Beschlussempfehlung und <strong>Bericht</strong> des Ausschusses<br />
für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)<br />
im Februar 2012 über seine Fortschritte an die FATF<br />
berichten. Von diesem Ergebnis wird es abhängen, ob<br />
Deutschland mit weiteren Maßnahmen der FATF rechnen<br />
muss.<br />
– Drucksache 17/7200 –<br />
<strong>Bericht</strong>erstattung:<br />
Abgeordneter Dr. Martin Lindner (Berlin)<br />
(B)<br />
Zum anderen hat die Europäische Kommission Mängel<br />
im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung<br />
der europarechtlich verbindlichen Dritten Geldwäscherichtlinie<br />
aufgezeigt.<br />
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):<br />
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf sind drei<br />
wesentliche Regelungsschwerpunkte verbunden. Das<br />
Beherbergungsstatistikgesetz, das Handelsstatistikge-<br />
(D)<br />
Seien Sie versichert: Die Bundesregierung hat die setz und last but not least die Aufhebung von Vorschrif-<br />
von der FATF und der Europäischen Kommission gerügten zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweiten<br />
Mängel bei den geldwäscherechtlichen Vorschriften ses; kurz: ELENA.<br />
genau analysiert und die Möglichkeiten, ihnen zu begegnen,<br />
sorgfältig geprüft und abgewogen. Viel ist bereits<br />
umgesetzt. Soweit die festgestellten Defizite den Bereich<br />
der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute,<br />
Versicherungsunternehmen sowie die Kompetenzen<br />
der für den Nichtfinanzsektor zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
betreffen, wurden diese bereits durch das Gesetz<br />
zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom<br />
Ich meine, die Regelungen zum Beherbergungsstatistikgesetz<br />
und zum Handelsstatistikgesetz sind weniger<br />
kontrovers diskutiert in diesem Haus als das ELENA-<br />
Verfahren. Das Beherbergungsstatistikgesetz wird europarechtlich<br />
harmonisiert, und darüber hinaus geht es<br />
um Entbürokratisierung. Betriebe und statistische Ämter<br />
werden entlastet.<br />
1. März 2011 und das sogenannte OGAW-IV-Umset- Ebenso wird das Handelsstatistikgesetz novelliert.<br />
zungsgesetz vom 22. Juni 2011 beseitigt.<br />
Die Wirtschaft wird mit dem Gesetz in den Bereichen<br />
Der Entwurf für ein Gesetz zur Optimierung der<br />
Geldwäscheprävention stellt mit einem Paket von Maßnahmen<br />
zur Behebung der noch verbliebenen Defizite<br />
einen ganz wesentlichen Baustein dar. Mit den Maßnahmen<br />
des Gesetzes wird niemand unter Generalverdacht<br />
gestellt. Es geht nicht zuletzt um die Einhaltung der Verpflichtungen<br />
Deutschlands international und auf euro-<br />
Kfz- und Großhandel durch die Einführung sogenannter<br />
Mixmodelle von statistischen <strong>Bericht</strong>spflichten entlastet.<br />
Im Kfz-Handel wird mit den vorgeschlagenen Mixmodellen<br />
der Erhebungsumfang der Primärerhebung von<br />
derzeit 5 700 Unternehmen auf etwa 2 800 gesenkt.<br />
Auch im Großhandel wird der Erhebungsumfang um<br />
etwa die Hälfte gesenkt – von 11 000 auf etwa 5 500.<br />
päischer Ebene. Wir sollten uns international in die Bei kleinen und mittleren Unternehmen unterhalb der<br />
Reihe der im guten Sinne beispielgebenden Länder ein- Abschneidegrenzen haben die Mixmodelle eine vollstänreihen.<br />
Dazu gehören wir zurzeit nicht in allen Bereidige Entlastung zur Folge, da die erforderlichen Angachen.<br />
Die Minimierung von Geldwäscherisiken liegt ben aus Verwaltungsdaten gewonnen werden. Die Ab-<br />
schließlich mit Blick auf potenzielle Reputationsschäden schneidegrenzen liegen im Kfz-Handel bei 10 Millionen<br />
– für den Einzelnen wie für den Wirtschaftsstandort Euro Jahresumsatz oder 100 Beschäftigten und im<br />
Deutschland insgesamt – auch im Eigeninteresse der Großhandel bei 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder<br />
verpflichteten Unternehmen.<br />
100 Beschäftigten. Wir entlasten damit kleine und mit-