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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15404 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A)<br />

Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk<br />

für ein Gesetz zur Optimierung der Geldwäschepräven- Selbstverständlich ist dabei darauf Wert zu legen, un- (C)<br />

tion vorgelegt.<br />

sere mittelständischen Unternehmen in der praktischen<br />

Dabei wollen wir nicht nur die nationalen Maßnahmen<br />

wirksamer ausgestalten, sondern zugleich auch die<br />

einschlägigen internationalen Standards sowie die<br />

Dritte EU-Geldwäscherichtlinie vollständig umsetzen.<br />

Ausgestaltung der Regelungen nicht ungebührlich bürokratisch<br />

zu belasten. Gerade diese Frage wird im Rahmen<br />

der jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen<br />

zu diskutieren sein.<br />

Dies ist aus zwei Gründen dringend angezeigt:<br />

Ich bitte um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.<br />

Zum einen hat die Financial Action Task Force on<br />

Money Laundering, abgekürzt FATF, nach intensiver<br />

Evaluierung in ihrem Prüfbericht vom Februar 2010<br />

Defizite im deutschen Rechtssystem bei der Verhinderung<br />

von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt.<br />

Die dort im deutschen Rechtssystem gesehenen<br />

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs<br />

auf Drucksache 17/6804 an die in der Tagesordnung<br />

aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Auch hier<br />

sind Sie einverstanden. – Dann wird das so gemacht.<br />

Defizite bestehen insbesondere bei der geldwäscherechtlichen<br />

Regulierung sogenannter Nichtfinanzunternehmen,<br />

das heißt der Gewerbeunternehmen wie zum<br />

Beispiel Versicherungsvermittler, Immobilienmakler<br />

oder Spielbanken im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.<br />

Deutschland ist als Gründungsmitglied der<br />

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:<br />

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung<br />

eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes<br />

zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes<br />

und des Handelsstatistikgesetzes<br />

FATF verpflichtet, die international maßgeblichen<br />

FATF-Empfehlungen zur Prävention von Geldwäsche<br />

und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Die Bundesregierung<br />

möchte die konstatierten Mängel innerhalb<br />

der gesetzten Zeitvorgabe beheben. Deutschland muss<br />

– Drucksache 17/6851 –<br />

Beschlussempfehlung und <strong>Bericht</strong> des Ausschusses<br />

für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)<br />

im Februar 2012 über seine Fortschritte an die FATF<br />

berichten. Von diesem Ergebnis wird es abhängen, ob<br />

Deutschland mit weiteren Maßnahmen der FATF rechnen<br />

muss.<br />

– Drucksache 17/7200 –<br />

<strong>Bericht</strong>erstattung:<br />

Abgeordneter Dr. Martin Lindner (Berlin)<br />

(B)<br />

Zum anderen hat die Europäische Kommission Mängel<br />

im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung<br />

der europarechtlich verbindlichen Dritten Geldwäscherichtlinie<br />

aufgezeigt.<br />

Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):<br />

Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf sind drei<br />

wesentliche Regelungsschwerpunkte verbunden. Das<br />

Beherbergungsstatistikgesetz, das Handelsstatistikge-<br />

(D)<br />

Seien Sie versichert: Die Bundesregierung hat die setz und last but not least die Aufhebung von Vorschrif-<br />

von der FATF und der Europäischen Kommission gerügten zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweiten<br />

Mängel bei den geldwäscherechtlichen Vorschriften ses; kurz: ELENA.<br />

genau analysiert und die Möglichkeiten, ihnen zu begegnen,<br />

sorgfältig geprüft und abgewogen. Viel ist bereits<br />

umgesetzt. Soweit die festgestellten Defizite den Bereich<br />

der Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute,<br />

Versicherungsunternehmen sowie die Kompetenzen<br />

der für den Nichtfinanzsektor zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

betreffen, wurden diese bereits durch das Gesetz<br />

zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom<br />

Ich meine, die Regelungen zum Beherbergungsstatistikgesetz<br />

und zum Handelsstatistikgesetz sind weniger<br />

kontrovers diskutiert in diesem Haus als das ELENA-<br />

Verfahren. Das Beherbergungsstatistikgesetz wird europarechtlich<br />

harmonisiert, und darüber hinaus geht es<br />

um Entbürokratisierung. Betriebe und statistische Ämter<br />

werden entlastet.<br />

1. März 2011 und das sogenannte OGAW-IV-Umset- Ebenso wird das Handelsstatistikgesetz novelliert.<br />

zungsgesetz vom 22. Juni 2011 beseitigt.<br />

Die Wirtschaft wird mit dem Gesetz in den Bereichen<br />

Der Entwurf für ein Gesetz zur Optimierung der<br />

Geldwäscheprävention stellt mit einem Paket von Maßnahmen<br />

zur Behebung der noch verbliebenen Defizite<br />

einen ganz wesentlichen Baustein dar. Mit den Maßnahmen<br />

des Gesetzes wird niemand unter Generalverdacht<br />

gestellt. Es geht nicht zuletzt um die Einhaltung der Verpflichtungen<br />

Deutschlands international und auf euro-<br />

Kfz- und Großhandel durch die Einführung sogenannter<br />

Mixmodelle von statistischen <strong>Bericht</strong>spflichten entlastet.<br />

Im Kfz-Handel wird mit den vorgeschlagenen Mixmodellen<br />

der Erhebungsumfang der Primärerhebung von<br />

derzeit 5 700 Unternehmen auf etwa 2 800 gesenkt.<br />

Auch im Großhandel wird der Erhebungsumfang um<br />

etwa die Hälfte gesenkt – von 11 000 auf etwa 5 500.<br />

päischer Ebene. Wir sollten uns international in die Bei kleinen und mittleren Unternehmen unterhalb der<br />

Reihe der im guten Sinne beispielgebenden Länder ein- Abschneidegrenzen haben die Mixmodelle eine vollstänreihen.<br />

Dazu gehören wir zurzeit nicht in allen Bereidige Entlastung zur Folge, da die erforderlichen Angachen.<br />

Die Minimierung von Geldwäscherisiken liegt ben aus Verwaltungsdaten gewonnen werden. Die Ab-<br />

schließlich mit Blick auf potenzielle Reputationsschäden schneidegrenzen liegen im Kfz-Handel bei 10 Millionen<br />

– für den Einzelnen wie für den Wirtschaftsstandort Euro Jahresumsatz oder 100 Beschäftigten und im<br />

Deutschland insgesamt – auch im Eigeninteresse der Großhandel bei 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder<br />

verpflichteten Unternehmen.<br />

100 Beschäftigten. Wir entlasten damit kleine und mit-

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