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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15355<br />

(A)<br />

Michael Hartmann (Wackernheim)<br />

tegewinnung und zur Änderung weiterer dienstrechtlinau, wie großartig ein solcher Dienst sein kann. Doch (C)<br />

cher Vorschriften ein überfälliger Schritt vollzogen. Wir Borniertheit und Ignoranz schlagen ihnen entgegen und<br />

wollen uns daher nicht verweigern, wenn einmal mehr verschrecken sie. Es ist an uns, die Türen für jene Inte-<br />

als nur Lippenbekenntnisse zum Berufsbeamtentum von ressierten und Engagierten weit aufzumachen. Seien sie<br />

der Koalition zu vernehmen sind.<br />

Die Regelungen verweisen auf ein drängendes Pro-<br />

dabei!<br />

blem: In Zeiten des demografischen Umbruchs beginnt Dr. Stefan Ruppert (FDP):<br />

die Jagd nach Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals<br />

kann der öffentliche Dienst dabei nicht mithalten.<br />

Denn die Bezahlstrukturen hier lassen es für junge Menschen<br />

oftmals nicht attraktiv erscheinen, Bundesbeamter<br />

oder Bundesbeamtin zu werden. Sie denken dabei zu<br />

kurz, lassen sich vom schnellen Geld verführen, ohne an<br />

die nach wie vor vorhandene Sicherheit im öffentlichen<br />

Dienst und die auch ansonsten langfristig bestehenden<br />

Vorteile einer Tätigkeit dort zu denken. Allerdings ist es<br />

zum Beispiel dem jungen Absolventen eines Informatikstudiengangs<br />

nicht zu verdenken, dass er sich sofort<br />

nach seinem Examen für die private Wirtschaft entscheidet,<br />

wenn ihm dort von Anfang an Traumgehälter winken.<br />

Die Nachteile werden für ihn vielleicht erst später<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Koalition<br />

ein nachhaltiges Lösungskonzept für das Problem<br />

der Rekrutierung gut ausgebildeten Fachpersonals im<br />

öffentlichen Dienst vor. Wie Arbeitgeber aus der Wirtschaft<br />

und anderen Bereichen müssen Bundesverwaltung<br />

und Bundeswehr konkurrenzfähig bleiben, um qualifizierte<br />

Nachwuchskräfte für sich gewinnen zu können.<br />

Der Gesetzentwurf setzt sich zum Ziel, mit Instrumenten<br />

wie dem vorgesehenen Personalgewinnungszuschlag die<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Bundes in dieser Hinsicht zu<br />

verbessern. Damit setzen wir einen weiteren Punkt aus<br />

dem Koalitionsvertrag um, den die FDP federführend<br />

mitgestaltet hat.<br />

erkennbar.<br />

Der Entwurf konzentriert sich im Wesentlichen auf<br />

Wie dem auch sei: Unser Land benötigt mehr denn je<br />

gut ausgebildete Menschen, die ihre Zukunft im öffentlichen<br />

Dienst sehen, beispielsweise um unsere Polizei auf<br />

der Höhe der Zeit zu halten, wichtige Entwicklungen in<br />

der Datensicherheit voranzutreiben oder bei der Bundeswehr<br />

dauerhaft zu dienen. Deshalb ist es auch aus<br />

unserer Sicht gut und richtig, nunmehr einen ersten<br />

zwei Schwerpunkte. Zum einen werden bei den Ergänzungen<br />

im Bundesbesoldungsgesetz Elemente, die sich<br />

auf alle Bereiche beziehen, mit solchen kombiniert, die<br />

einzelne Berufsgruppen besserstellen. Zum anderen<br />

werden Änderungen vorgenommen, die in der Beamtenversorgung<br />

aufgrund der Rechtsprechung und aus Praxiserwägungen<br />

schon lange notwendig sind.<br />

(B)<br />

Schritt zu gehen, um Anreize zu schaffen, beispielsweise<br />

durch Zuschläge bei der Personalgewinnung oder ein<br />

verbessertes Eingangsamt für IT-Fachkräfte. Denn so<br />

wird das enge Korsett der Bezahlstrukturen des öffentlichen<br />

Dienstes wenigstens ein bisschen geweitet.<br />

Zu den wichtigsten, für alle Berufsgruppen relevanten<br />

Punkten gehört der bereits oben genannte Personalgewinnungszuschlag<br />

(§ 43 BBesG). Der Zuschlag gibt<br />

den Bundesbehörden ein konkretes Mittel in die Hand,<br />

auf Personalengpässe flexibel reagieren zu können.<br />

(D)<br />

Allerdings nutzt dies alles nichts, wenn wir unseren Falls für eine Stelle innerhalb eines angemessenen Zeit-<br />

Berufsbeamtinnen und -beamten nicht mehr echte Wertraums kein geeigneter Bewerber gefunden werden kann,<br />

schätzung entgegenbringen. Allzu oft neigen auch viele ermöglicht der Zuschlag der jeweiligen Bundesbehörde,<br />

Mitglieder dieses Hohen Hauses leider dazu, lieber das Anfangsgehalt einer Nachwuchskraft um maximal<br />

Stammtischparolen zu bedienen. Es deutet sich ja nun- 20 Prozent pro Monat zu erhöhen. Befristet wird diese<br />

mehr an, dass die Koalition auf unseren Druck hin den<br />

Vertrauensbruch beim Weihnachtsgeld endlich rückgängig<br />

macht. Ein halbherziger Akt, mit dem die damalige<br />

Schandtat nicht getilgt wird. Sie haben darin Ihr wahres<br />

beamten- und leistungsfeindliches Gesicht gezeigt. Nur<br />

der Protest, nicht die Einsicht lässt sie jetzt umschwenken.<br />

Dieses Hü und Hott ist für sich genommen schon<br />

unerträglich und wird Ihnen nicht bekommen!<br />

Subventionierung auf vier Jahre mit der Möglichkeit einer<br />

einmaligen Verlängerung um denselben Zeitraum<br />

auf höchstens acht Jahre. Der Zuschlag kann entweder<br />

als Einmalzahlung oder als monatlicher Betrag geleistet<br />

werden. Das Instrument kann in geringerem Umfang<br />

auch als Anreiz für schon vorhandene Fachkräfte genutzt<br />

werden, zwischen oder innerhalb von Bundesbehörden<br />

die Stelle zu wechseln. Da jedes Ressort maximal<br />

Wer A sagt, der muss auch B sagen. Denn jede Attraktivitätssteigerung<br />

bleibt auf halber Strecke stehen, wenn<br />

die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsbezüge nicht in<br />

0,3 Prozent seiner Personalausgaben für den Zuschlag<br />

ausgeben darf, wird dafür gesorgt, dass der Aufwand<br />

den Nutzen nicht übersteigt.<br />

zeitgemäßer Weise erfolgt. Am 12. November 2008 hatten<br />

Sie schon gemeinsam mit uns die Bundesregierung<br />

aufgefordert, eine gesetzliche Regelung der Mitnahmefähigkeit<br />

noch in der 16. Wahlperiode zu ermöglichen.<br />

Danach hat Sie der Mut wieder verlassen – oder hatten<br />

Sie es nicht ernst gemeint? Wir werden Ihnen Gelegenheit<br />

geben, sich wieder eines Besseren zu besinnen.<br />

Darüber hinaus existiert schon lange das Problem,<br />

dass der Wechsel von Landesbehörden in die Bundesverwaltung<br />

sich finanziell negativ für Beschäftige auswirken<br />

kann. Deshalb ist die Bereitschaft zu einer Versetzung<br />

aus den Ländern in die Bundesverwaltung oft nicht<br />

sehr groß. Um an dieser Stelle einen Anreiz zu schaffen,<br />

wird eine Zulage eingeführt, die das Absinken des Besol-<br />

Es ist keineswegs so, dass es nicht genügend junge dungsniveaus ausgleicht, das bei einer Versetzung even-<br />

Menschen gäbe, die dem deutschen Staat als Beamtintuell anfallen kann (§ 19 b BBesG). Diese Zulage sichert<br />

nen und Beamte dienen wollen. Sie erkennen sehr ge- das Gehaltsniveau zum Zeitpunkt des Übertritts zum<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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