Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15355<br />
(A)<br />
Michael Hartmann (Wackernheim)<br />
tegewinnung und zur Änderung weiterer dienstrechtlinau, wie großartig ein solcher Dienst sein kann. Doch (C)<br />
cher Vorschriften ein überfälliger Schritt vollzogen. Wir Borniertheit und Ignoranz schlagen ihnen entgegen und<br />
wollen uns daher nicht verweigern, wenn einmal mehr verschrecken sie. Es ist an uns, die Türen für jene Inte-<br />
als nur Lippenbekenntnisse zum Berufsbeamtentum von ressierten und Engagierten weit aufzumachen. Seien sie<br />
der Koalition zu vernehmen sind.<br />
Die Regelungen verweisen auf ein drängendes Pro-<br />
dabei!<br />
blem: In Zeiten des demografischen Umbruchs beginnt Dr. Stefan Ruppert (FDP):<br />
die Jagd nach Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals<br />
kann der öffentliche Dienst dabei nicht mithalten.<br />
Denn die Bezahlstrukturen hier lassen es für junge Menschen<br />
oftmals nicht attraktiv erscheinen, Bundesbeamter<br />
oder Bundesbeamtin zu werden. Sie denken dabei zu<br />
kurz, lassen sich vom schnellen Geld verführen, ohne an<br />
die nach wie vor vorhandene Sicherheit im öffentlichen<br />
Dienst und die auch ansonsten langfristig bestehenden<br />
Vorteile einer Tätigkeit dort zu denken. Allerdings ist es<br />
zum Beispiel dem jungen Absolventen eines Informatikstudiengangs<br />
nicht zu verdenken, dass er sich sofort<br />
nach seinem Examen für die private Wirtschaft entscheidet,<br />
wenn ihm dort von Anfang an Traumgehälter winken.<br />
Die Nachteile werden für ihn vielleicht erst später<br />
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Koalition<br />
ein nachhaltiges Lösungskonzept für das Problem<br />
der Rekrutierung gut ausgebildeten Fachpersonals im<br />
öffentlichen Dienst vor. Wie Arbeitgeber aus der Wirtschaft<br />
und anderen Bereichen müssen Bundesverwaltung<br />
und Bundeswehr konkurrenzfähig bleiben, um qualifizierte<br />
Nachwuchskräfte für sich gewinnen zu können.<br />
Der Gesetzentwurf setzt sich zum Ziel, mit Instrumenten<br />
wie dem vorgesehenen Personalgewinnungszuschlag die<br />
Wettbewerbsfähigkeit des Bundes in dieser Hinsicht zu<br />
verbessern. Damit setzen wir einen weiteren Punkt aus<br />
dem Koalitionsvertrag um, den die FDP federführend<br />
mitgestaltet hat.<br />
erkennbar.<br />
Der Entwurf konzentriert sich im Wesentlichen auf<br />
Wie dem auch sei: Unser Land benötigt mehr denn je<br />
gut ausgebildete Menschen, die ihre Zukunft im öffentlichen<br />
Dienst sehen, beispielsweise um unsere Polizei auf<br />
der Höhe der Zeit zu halten, wichtige Entwicklungen in<br />
der Datensicherheit voranzutreiben oder bei der Bundeswehr<br />
dauerhaft zu dienen. Deshalb ist es auch aus<br />
unserer Sicht gut und richtig, nunmehr einen ersten<br />
zwei Schwerpunkte. Zum einen werden bei den Ergänzungen<br />
im Bundesbesoldungsgesetz Elemente, die sich<br />
auf alle Bereiche beziehen, mit solchen kombiniert, die<br />
einzelne Berufsgruppen besserstellen. Zum anderen<br />
werden Änderungen vorgenommen, die in der Beamtenversorgung<br />
aufgrund der Rechtsprechung und aus Praxiserwägungen<br />
schon lange notwendig sind.<br />
(B)<br />
Schritt zu gehen, um Anreize zu schaffen, beispielsweise<br />
durch Zuschläge bei der Personalgewinnung oder ein<br />
verbessertes Eingangsamt für IT-Fachkräfte. Denn so<br />
wird das enge Korsett der Bezahlstrukturen des öffentlichen<br />
Dienstes wenigstens ein bisschen geweitet.<br />
Zu den wichtigsten, für alle Berufsgruppen relevanten<br />
Punkten gehört der bereits oben genannte Personalgewinnungszuschlag<br />
(§ 43 BBesG). Der Zuschlag gibt<br />
den Bundesbehörden ein konkretes Mittel in die Hand,<br />
auf Personalengpässe flexibel reagieren zu können.<br />
(D)<br />
Allerdings nutzt dies alles nichts, wenn wir unseren Falls für eine Stelle innerhalb eines angemessenen Zeit-<br />
Berufsbeamtinnen und -beamten nicht mehr echte Wertraums kein geeigneter Bewerber gefunden werden kann,<br />
schätzung entgegenbringen. Allzu oft neigen auch viele ermöglicht der Zuschlag der jeweiligen Bundesbehörde,<br />
Mitglieder dieses Hohen Hauses leider dazu, lieber das Anfangsgehalt einer Nachwuchskraft um maximal<br />
Stammtischparolen zu bedienen. Es deutet sich ja nun- 20 Prozent pro Monat zu erhöhen. Befristet wird diese<br />
mehr an, dass die Koalition auf unseren Druck hin den<br />
Vertrauensbruch beim Weihnachtsgeld endlich rückgängig<br />
macht. Ein halbherziger Akt, mit dem die damalige<br />
Schandtat nicht getilgt wird. Sie haben darin Ihr wahres<br />
beamten- und leistungsfeindliches Gesicht gezeigt. Nur<br />
der Protest, nicht die Einsicht lässt sie jetzt umschwenken.<br />
Dieses Hü und Hott ist für sich genommen schon<br />
unerträglich und wird Ihnen nicht bekommen!<br />
Subventionierung auf vier Jahre mit der Möglichkeit einer<br />
einmaligen Verlängerung um denselben Zeitraum<br />
auf höchstens acht Jahre. Der Zuschlag kann entweder<br />
als Einmalzahlung oder als monatlicher Betrag geleistet<br />
werden. Das Instrument kann in geringerem Umfang<br />
auch als Anreiz für schon vorhandene Fachkräfte genutzt<br />
werden, zwischen oder innerhalb von Bundesbehörden<br />
die Stelle zu wechseln. Da jedes Ressort maximal<br />
Wer A sagt, der muss auch B sagen. Denn jede Attraktivitätssteigerung<br />
bleibt auf halber Strecke stehen, wenn<br />
die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsbezüge nicht in<br />
0,3 Prozent seiner Personalausgaben für den Zuschlag<br />
ausgeben darf, wird dafür gesorgt, dass der Aufwand<br />
den Nutzen nicht übersteigt.<br />
zeitgemäßer Weise erfolgt. Am 12. November 2008 hatten<br />
Sie schon gemeinsam mit uns die Bundesregierung<br />
aufgefordert, eine gesetzliche Regelung der Mitnahmefähigkeit<br />
noch in der 16. Wahlperiode zu ermöglichen.<br />
Danach hat Sie der Mut wieder verlassen – oder hatten<br />
Sie es nicht ernst gemeint? Wir werden Ihnen Gelegenheit<br />
geben, sich wieder eines Besseren zu besinnen.<br />
Darüber hinaus existiert schon lange das Problem,<br />
dass der Wechsel von Landesbehörden in die Bundesverwaltung<br />
sich finanziell negativ für Beschäftige auswirken<br />
kann. Deshalb ist die Bereitschaft zu einer Versetzung<br />
aus den Ländern in die Bundesverwaltung oft nicht<br />
sehr groß. Um an dieser Stelle einen Anreiz zu schaffen,<br />
wird eine Zulage eingeführt, die das Absinken des Besol-<br />
Es ist keineswegs so, dass es nicht genügend junge dungsniveaus ausgleicht, das bei einer Versetzung even-<br />
Menschen gäbe, die dem deutschen Staat als Beamtintuell anfallen kann (§ 19 b BBesG). Diese Zulage sichert<br />
nen und Beamte dienen wollen. Sie erkennen sehr ge- das Gehaltsniveau zum Zeitpunkt des Übertritts zum<br />
Zu Protokoll gegebene Reden