Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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15356 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />
(A)<br />
Dr. Stefan Ruppert<br />
Bund und wird bei Gehaltserhöhungen dann schrittden den öffentlichen Dienst auch deshalb als Arbeitge- (C)<br />
weise abgebaut.<br />
ber interessanter zu machen.<br />
(B)<br />
Außerdem werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten<br />
nach dem Gesetzentwurf in Zukunft als Erfahrungszeiten<br />
angerechnet (§ 28 Abs. 2 BBesG). Jungen Eltern<br />
soll dadurch der Eintritt in den Bundesdienst erleichtert<br />
werden. Diese Maßnahme ist Ausdruck einer familienfreundlichen<br />
Politik, der wir als FDP uns besonders verpflichtet<br />
fühlen.<br />
In Bezug auf Änderungen, die auf die Besserstellung<br />
einzelner Berufsgruppen zielen, sind besonders die Sanitätsoffiziere<br />
und IT-Fachleute herauszugreifen. So<br />
wird die Vergütung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst<br />
der im zivilen Gesundheitssystem angenähert<br />
(§ 50 b BBesG), und das Besoldungsniveau von IT-<br />
Fachkräften im gehobenen Dienst wird von A 9 auf A 10<br />
angehoben (§ 23 BBesG).<br />
Sonstige Änderungen, deren Notwendigkeit sich sowohl<br />
aus der Rechtsprechung als auch aus der Praxis<br />
ergeben, sollen nach dem Gesetzesentwurf unter anderem<br />
zu polizeilichen Auslandsverwendungen in besonderen<br />
Einzelfällen sowie im Bundesbeamtengesetz vorgenommen<br />
werden.<br />
So wird mit der Einführung einer Prämie für Soldaten,<br />
die sich für sechs Monate verpflichten, versucht,<br />
wieder mehr Soldaten zu einer Langzeitverpflichtung zu<br />
bewegen, die für wichtige Einsätze dringend nötig ist<br />
(§ 57 BBesG).<br />
Eine Änderung im Bundesbeamtengesetz wird ermöglichen,<br />
ein Beamtenverhältnis auf Probe schon vor Vollendung<br />
des 27. Lebensjahres in ein Beamtenverhältnis<br />
auf Lebenszeit umzuwandeln (§ 147 Abs. 2 BBG). Dies<br />
wird der Fall sein, soweit seit der Berufung mindestens<br />
drei Jahre vergangen sind. Bisher galt für Beamte, die<br />
vor dem 12. Februar 2009 als Beamte auf Probe berufen<br />
wurden, ein Mindestalter von 27 Jahren für die Umwandlung<br />
in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.<br />
Das Fachkräftegewinnungsgesetz setzt bei vielen<br />
Brennpunkten in der Beamtenbesoldung an. Es bietet<br />
dringend nötige Anreize, um den öffentlichen Dienst attraktiver<br />
zu gestalten. Es wird jedoch auch deutlich,<br />
dass der Gesetzentwurf hauptsächlich punktuelle Lösungen<br />
bei der Fachkräftegewinnung und im Dienstrecht<br />
bietet, indem er eine Vielzahl an Themengebieten aufgreift.<br />
Es lässt sich beispielsweise die Frage stellen, warum<br />
neben IT-Fachkräften und Sanitätsoffizieren nicht<br />
auch wichtige Berufsgruppen wie die dringend benötigten<br />
Ingenieure bessergestellt werden.<br />
Mit diesen Maßnahmen allein wird es nicht gelingen,<br />
die Verknappung von Fachpersonal in den Griff zu bekommen.<br />
Ein Lösungsansatz, der weiterhin Aufmerksamkeit<br />
verdient, ist das Aufbrechen des öffentlichen<br />
Dienstes als vom übrigen Arbeitsmarkt abgetrennter Bereich.<br />
Eine größere Flexibilität zu erreichen, ist hier<br />
mehr als wünschenswert. Solange für Bundesbeamte die<br />
Mitnahme von Versorgungsanwartschaften nicht möglich<br />
ist, wird es eine größere Flexibilität an dieser Stelle<br />
nicht geben. Hier gilt es anzusetzen und unter Umstän-<br />
Frank Tempel (DIE LINKE):<br />
Die Politik dieser Bundesregierung, aber auch ihrer<br />
Vorgänger hat zu massiven Problemen beim Fachkräftebesatz<br />
in der Bundesverwaltung geführt. Personalabbau,<br />
Überalterung und unzureichende Ausbildungszahlen<br />
bzw. Neueinstellungen kennzeichnen die Situation.<br />
Daraus resultiert eine immer geringere Personaldecke.<br />
Die einzelnen Beschäftigten sind deshalb einem immer<br />
höheren Aufgabenzuwachs ausgesetzt. Übergroße Aufgabenverdichtung<br />
führt über kurz oder lang zu Frustration,<br />
innerer Kündigung und – wie jeder den Statistiken<br />
entnehmen kann – zu erhöhter Zahl von Krankschreibungen.<br />
Womit wird dieser Missklang musikalisch begleitet?<br />
Mit längeren Arbeitszeiten und Einkommenskürzungen<br />
für die Beamtinnen und Beamten! So gilt die<br />
Weihnachtsgeldkürzung von 2005 – entgegen allen Absprachen<br />
mit den Gewerkschaften – bis 2015! Ich sage<br />
an die Adresse der Bundesregierung: Die Attraktivität<br />
des Arbeitgebers Bundesverwaltung hat stark gelitten.<br />
Aber auch Ihnen ist nicht entgangen, dass qualifiziertes<br />
Personal selbst in abgespeckten Verwaltungen vonnöten<br />
ist. Und auch Ihnen ist klar, dass sich der Bund angesichts<br />
der gesunkenen Arbeitslosigkeit mit Länderverwaltungen<br />
und der Wirtschaft in einer verschärften Konkurrenz<br />
um qualifizierte Fachkräfte befindet.<br />
In Ihrem Gesetzentwurf sind verschiedene Maßnahmen<br />
vorgesehen, um die Attraktivität des Dienstes in der<br />
Bundesverwaltung zu steigern. Diese Maßnahmen sind<br />
sinnvoll, gehen aber nicht weit genug.<br />
Ihrem Vorhaben, Ausgleichszahlungen für Beamtinnen<br />
und Beamte zu ermöglichen, die in die Bundesverwaltung<br />
wechseln, stimmen wir zu. Bei der von der Linken<br />
geforderten Wiedereinführung eines einheitlichen<br />
Besoldungsrechts wären solche Zahlungen allerdings<br />
hinfällig.<br />
Die Einführung eines Personalgewinnungszuschlages<br />
stellt einen besonderen Anreiz für den Dienst in der<br />
Bundesverwaltung dar. Der Personalgewinnungszuschlag<br />
ist allerdings nicht ruhegehaltfähig. Warum?<br />
Mit der Anerkennung von Kinderbetreuungs- und<br />
Pflegezeiten soll der Dienst in der Bundesverwaltung<br />
insbesondere für Eltern attraktiver gemacht werden.<br />
Das ist ein wichtiges Zeichen zur Vereinbarkeit von Beruf<br />
und Familie.<br />
Auch die Erleichterung der Anerkennung außerhalb<br />
hauptberuflicher Zeiten erworbener Zusatzqualifikationen<br />
ist ein Schritt in die richtige Richtung. Fraglich ist<br />
aber, wieso Sie diese Regelung nicht generalisieren,<br />
sondern auf Einzelfälle beschränken. Warum Sie willkürlich<br />
nur drei Jahre an Zusatzqualifikationen anerkennen<br />
wollen, Regelstudienzeiten und durchschnittliche<br />
Promotionszeiten aber nicht, ist ebenso unklar.<br />
In der Praxis der Gesetzesanwendung muss ein<br />
großes Augenmerk auf die Transparenz bei der Gewährung<br />
der Zuschläge gelegt werden. Die Erfahrungen bei<br />
den Leistungszuschlägen zeigen, dass unklare und in-<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
(D)