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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15356 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A)<br />

Dr. Stefan Ruppert<br />

Bund und wird bei Gehaltserhöhungen dann schrittden den öffentlichen Dienst auch deshalb als Arbeitge- (C)<br />

weise abgebaut.<br />

ber interessanter zu machen.<br />

(B)<br />

Außerdem werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten<br />

nach dem Gesetzentwurf in Zukunft als Erfahrungszeiten<br />

angerechnet (§ 28 Abs. 2 BBesG). Jungen Eltern<br />

soll dadurch der Eintritt in den Bundesdienst erleichtert<br />

werden. Diese Maßnahme ist Ausdruck einer familienfreundlichen<br />

Politik, der wir als FDP uns besonders verpflichtet<br />

fühlen.<br />

In Bezug auf Änderungen, die auf die Besserstellung<br />

einzelner Berufsgruppen zielen, sind besonders die Sanitätsoffiziere<br />

und IT-Fachleute herauszugreifen. So<br />

wird die Vergütung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst<br />

der im zivilen Gesundheitssystem angenähert<br />

(§ 50 b BBesG), und das Besoldungsniveau von IT-<br />

Fachkräften im gehobenen Dienst wird von A 9 auf A 10<br />

angehoben (§ 23 BBesG).<br />

Sonstige Änderungen, deren Notwendigkeit sich sowohl<br />

aus der Rechtsprechung als auch aus der Praxis<br />

ergeben, sollen nach dem Gesetzesentwurf unter anderem<br />

zu polizeilichen Auslandsverwendungen in besonderen<br />

Einzelfällen sowie im Bundesbeamtengesetz vorgenommen<br />

werden.<br />

So wird mit der Einführung einer Prämie für Soldaten,<br />

die sich für sechs Monate verpflichten, versucht,<br />

wieder mehr Soldaten zu einer Langzeitverpflichtung zu<br />

bewegen, die für wichtige Einsätze dringend nötig ist<br />

(§ 57 BBesG).<br />

Eine Änderung im Bundesbeamtengesetz wird ermöglichen,<br />

ein Beamtenverhältnis auf Probe schon vor Vollendung<br />

des 27. Lebensjahres in ein Beamtenverhältnis<br />

auf Lebenszeit umzuwandeln (§ 147 Abs. 2 BBG). Dies<br />

wird der Fall sein, soweit seit der Berufung mindestens<br />

drei Jahre vergangen sind. Bisher galt für Beamte, die<br />

vor dem 12. Februar 2009 als Beamte auf Probe berufen<br />

wurden, ein Mindestalter von 27 Jahren für die Umwandlung<br />

in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.<br />

Das Fachkräftegewinnungsgesetz setzt bei vielen<br />

Brennpunkten in der Beamtenbesoldung an. Es bietet<br />

dringend nötige Anreize, um den öffentlichen Dienst attraktiver<br />

zu gestalten. Es wird jedoch auch deutlich,<br />

dass der Gesetzentwurf hauptsächlich punktuelle Lösungen<br />

bei der Fachkräftegewinnung und im Dienstrecht<br />

bietet, indem er eine Vielzahl an Themengebieten aufgreift.<br />

Es lässt sich beispielsweise die Frage stellen, warum<br />

neben IT-Fachkräften und Sanitätsoffizieren nicht<br />

auch wichtige Berufsgruppen wie die dringend benötigten<br />

Ingenieure bessergestellt werden.<br />

Mit diesen Maßnahmen allein wird es nicht gelingen,<br />

die Verknappung von Fachpersonal in den Griff zu bekommen.<br />

Ein Lösungsansatz, der weiterhin Aufmerksamkeit<br />

verdient, ist das Aufbrechen des öffentlichen<br />

Dienstes als vom übrigen Arbeitsmarkt abgetrennter Bereich.<br />

Eine größere Flexibilität zu erreichen, ist hier<br />

mehr als wünschenswert. Solange für Bundesbeamte die<br />

Mitnahme von Versorgungsanwartschaften nicht möglich<br />

ist, wird es eine größere Flexibilität an dieser Stelle<br />

nicht geben. Hier gilt es anzusetzen und unter Umstän-<br />

Frank Tempel (DIE LINKE):<br />

Die Politik dieser Bundesregierung, aber auch ihrer<br />

Vorgänger hat zu massiven Problemen beim Fachkräftebesatz<br />

in der Bundesverwaltung geführt. Personalabbau,<br />

Überalterung und unzureichende Ausbildungszahlen<br />

bzw. Neueinstellungen kennzeichnen die Situation.<br />

Daraus resultiert eine immer geringere Personaldecke.<br />

Die einzelnen Beschäftigten sind deshalb einem immer<br />

höheren Aufgabenzuwachs ausgesetzt. Übergroße Aufgabenverdichtung<br />

führt über kurz oder lang zu Frustration,<br />

innerer Kündigung und – wie jeder den Statistiken<br />

entnehmen kann – zu erhöhter Zahl von Krankschreibungen.<br />

Womit wird dieser Missklang musikalisch begleitet?<br />

Mit längeren Arbeitszeiten und Einkommenskürzungen<br />

für die Beamtinnen und Beamten! So gilt die<br />

Weihnachtsgeldkürzung von 2005 – entgegen allen Absprachen<br />

mit den Gewerkschaften – bis 2015! Ich sage<br />

an die Adresse der Bundesregierung: Die Attraktivität<br />

des Arbeitgebers Bundesverwaltung hat stark gelitten.<br />

Aber auch Ihnen ist nicht entgangen, dass qualifiziertes<br />

Personal selbst in abgespeckten Verwaltungen vonnöten<br />

ist. Und auch Ihnen ist klar, dass sich der Bund angesichts<br />

der gesunkenen Arbeitslosigkeit mit Länderverwaltungen<br />

und der Wirtschaft in einer verschärften Konkurrenz<br />

um qualifizierte Fachkräfte befindet.<br />

In Ihrem Gesetzentwurf sind verschiedene Maßnahmen<br />

vorgesehen, um die Attraktivität des Dienstes in der<br />

Bundesverwaltung zu steigern. Diese Maßnahmen sind<br />

sinnvoll, gehen aber nicht weit genug.<br />

Ihrem Vorhaben, Ausgleichszahlungen für Beamtinnen<br />

und Beamte zu ermöglichen, die in die Bundesverwaltung<br />

wechseln, stimmen wir zu. Bei der von der Linken<br />

geforderten Wiedereinführung eines einheitlichen<br />

Besoldungsrechts wären solche Zahlungen allerdings<br />

hinfällig.<br />

Die Einführung eines Personalgewinnungszuschlages<br />

stellt einen besonderen Anreiz für den Dienst in der<br />

Bundesverwaltung dar. Der Personalgewinnungszuschlag<br />

ist allerdings nicht ruhegehaltfähig. Warum?<br />

Mit der Anerkennung von Kinderbetreuungs- und<br />

Pflegezeiten soll der Dienst in der Bundesverwaltung<br />

insbesondere für Eltern attraktiver gemacht werden.<br />

Das ist ein wichtiges Zeichen zur Vereinbarkeit von Beruf<br />

und Familie.<br />

Auch die Erleichterung der Anerkennung außerhalb<br />

hauptberuflicher Zeiten erworbener Zusatzqualifikationen<br />

ist ein Schritt in die richtige Richtung. Fraglich ist<br />

aber, wieso Sie diese Regelung nicht generalisieren,<br />

sondern auf Einzelfälle beschränken. Warum Sie willkürlich<br />

nur drei Jahre an Zusatzqualifikationen anerkennen<br />

wollen, Regelstudienzeiten und durchschnittliche<br />

Promotionszeiten aber nicht, ist ebenso unklar.<br />

In der Praxis der Gesetzesanwendung muss ein<br />

großes Augenmerk auf die Transparenz bei der Gewährung<br />

der Zuschläge gelegt werden. Die Erfahrungen bei<br />

den Leistungszuschlägen zeigen, dass unklare und in-<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

(D)

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