Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15407<br />
(A)<br />
Hans-Joachim Hacker<br />
rismusbranche aber auch der Kommunen und der Län- gekommen. Auf Drucksache 15/2315 erklärte die dama- (C)<br />
der.lige<br />
rot-grüne Bundesregierung: „Ziel des Projektes<br />
Die Aussagekraft der Beherbergungsstatistik wird<br />
dagegen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
verwässert. Das wird auch nicht durch die angebliche<br />
Reduzierung von Bürokratiekosten im Umfang von<br />
89 000 Euro jährlich ausgeglichen, deren Betrag sich<br />
jedoch durch zusätzliche Befragungen um 40 000 Euro<br />
jährlich reduziert.<br />
JobCard ist … der Einstieg in die zentrale Speicherung<br />
von Arbeitnehmerdaten zur Entbürokratisierung der<br />
Verwaltung.“ Am 15. März 2010 erklärte die Partei<br />
Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung: „Seit<br />
dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland Informationen<br />
über Arbeitnehmer/innen wie zum Beispiel Einkommensnachweise<br />
zentral elektronisch gesammelt. … Wir<br />
lehnen diese massenhafte und unbestimmte Datensamm-<br />
Die Bundesregierung argumentiert in ihren Gesetzlung ab. Statt Datensparsamkeit gibt es neue Datenentwurf<br />
mit der Verpflichtung des Statistischen Bundesberge.“ Vielleicht sollte man den Grünen zu ihrer<br />
amtes zur Lieferpflicht von Tourismusdaten an das Sta- – wenngleich späten – Einsicht gratulieren.<br />
tistische Amt der Europäischen Union. Ich hatte bereits<br />
darauf hingewiesen, das einer differenzierten Erhebung<br />
von statistischen Angaben nichts im Wege steht und wir<br />
trotzdem die <strong>Bericht</strong>spflicht gegenüber der Europäischen<br />
Union erfüllen können.<br />
Aber man darf nicht vergessen: Erfunden hat das Datenmonster<br />
ELENA Rot-Grün. Man darf auch nicht<br />
übersehen: Die Grünen reden gerne über Bürgerrechte;<br />
aber wenn sie regieren, dann sieht es doch ganz anders<br />
aus. In Baden-Württemberg steht in Ihrem Koalitions-<br />
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Deutschland vertrag, dass sie die Vorratsdatenspeicherung wieder<br />
mit durchschnittlich 48 Schlafgelegenheiten deutlich einführen wollen. In der Zeit der rot-grünen Bundesre-<br />
kleinere Beherbergungseinheiten als andere EU-Länder gierung hatten Sie keine Not damit, sich für eine „zen-<br />
wie zum Beispiel Frankreich mit 70 Betten pro Betrieb trale Speicherung“ aller Arbeitnehmerdaten einzuset-<br />
hat.<br />
zen.<br />
Die Beherbergungsbranche benötigt umfassende In der erwähnten Pressemitteilung haben die Grünen<br />
Zahlen, um sich auf Strukturveränderungen einstellen zu aufgefordert, sich der Verfassungsbeschwerde gegen das<br />
können. Und die Politik benötigt ebenfalls aussagefähi- ELENA-Verfahren anzuschließen. Die Verfassungsbeges<br />
und somit belastbares statistisches Zahlenmaterial. schwerde verfolgt – richtigerweise – die Aufhebung des<br />
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesem Gesetzes, das von den Beschwerdeführern für verfas-<br />
Erfordernis aus Sicht der Tourismuspolitik nicht gesungswidrig gehalten wird. Mit dem heute zu beschlierecht.ßenden<br />
Gesetz erübrigt sich die Verfassungsbeschwerde<br />
(B) Wir stimmen gegen den Gesetzentwurf, weil es keiner<br />
Änderung der Beherbergungsstatistik bezüglich der Abschneidegrenze<br />
bedarf, sondern wir eine Qualifizierung<br />
der Statistikangaben benötigen.<br />
zum Glück. Wir warten nicht darauf, dass Karlsruhe unsere<br />
Arbeit macht. Wir machen sie lieber selbst – und<br />
haben nach gründlicher Prüfung entschieden, ein Gesetz,<br />
das wir für falsch halten, aufzuheben. Dass es den<br />
Grünen aber dann doch nicht darum geht, jetzt schnell<br />
und im parlamentarischen Verfahren das zu erreichen,<br />
(D)<br />
Gisela Piltz (FDP):<br />
was sie vorgeblich wollen, hat sich gestern im Wirt-<br />
Mit der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes schaftsausschuss gezeigt: Da haben Sie nämlich ver-<br />
und des Handelsstatistikgesetzes wird das Ziel von Büsucht, das Verfahren zu verlangsamen und zu verzögern.<br />
rokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen ver- Da müssen Sie sich schon mal entscheiden, was sie wolfolgt.<br />
Mit der Umsetzung einer neuen Verordnung der len. Wenn es Ihnen ernst ist mit Datenschutz, wenn Sie<br />
Europäischen Union ist für das Beherbergungsgewerbe wirklich meinen, was Sie sagen, dann müssen Sie heute<br />
insgesamt eine Entlastung von Bürokratielasten verbun- für die Aufhebung des ELENA-Verfahrens stimmen. Ihr<br />
den, da in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens Stimmverhalten heute ist der Lackmustest für Ihre Poli-<br />
zehn Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Abliefetik.rung von statistischen Daten verpflichtet sind. Für<br />
diesen vom Mittelstand geprägten Wirtschaftsbereich<br />
bedeutet dies eine große Erleichterung, die wir sehr begrüßen.<br />
Durch die Änderung der statistischen <strong>Bericht</strong>spflichten<br />
zur Handelsstatistik im Kfz- und Großhandel<br />
werden weniger Datenerhebungen erforderlich, da die<br />
Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich gesenkt<br />
wird. Das kommt den kleinen und mittleren Unternehmen<br />
zugute, die uns besonders am Herzen liegen.<br />
Gerade den Mittelstand von Bürokratielasten zu befreien,<br />
ist dieser Koalition ein wichtiges Anliegen, das<br />
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorangetrieben<br />
wird.<br />
Die schwarz-gelbe Bundesregierung und die Fraktionen<br />
von CDU/CSU und FDP haben sich für das Richtige<br />
entschieden: Sie haben die Einsicht, dass die von den<br />
Grünen erfundene „zentrale Datenspeicherung“ der<br />
falsche Weg ist, umgesetzt und die konsequente Entscheidung<br />
getroffen: die Aufhebung des ELENA-Verfahrens.<br />
Das ist nicht nur für den Datenschutz eine gute<br />
Nachricht, sondern auch für die kleinen und mittleren<br />
Unternehmen, die von unnötiger Datensammelwut befreit<br />
werden. Es ist zugleich eine gute Nachricht für die<br />
Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten<br />
errechnet, dass das verfehlte Verfahren die Kommunen<br />
mit zusätzlichen 236 Millionen Euro allein in den Berei-<br />
Es gibt aber noch mehr Erfreuliches zu sagen; denn chen Arbeitsagenturen, Elterngeld und Wohngeld belas-<br />
durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist ten würde. Die kommunalen Spitzenverbände stellten<br />
ein weiterer Aspekt in dieses Gesetzgebungsverfahren fest, dass das geplante ELENA-Verfahren sogar zu einer<br />
Zu Protokoll gegebene Reden