Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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15488 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />
(A) ter und bei Erwerbsminderung in der Form einzuführen, regeln will. Bundesauftragsverwaltung liegt unstreitig (C)<br />
dass bei Bedürftigkeit im Alter auf enge Familienange- dann vor, wenn mindestens 50 Prozent der Geldleistunhörige<br />
nur noch dann Rückgriff genommen wird, wenn gen vom Bund erbracht werden. Bei der Grundsicherung<br />
das Jahreseinkommen dieser engen Familienangehöri- im Alter und bei Erwerbsminderung bringt sie erhebligen<br />
mindestens 100 000 Euro beträgt. Der den Kommuche Veränderungen mit sich, mit denen im Sozialhilfenen<br />
insbesondere daraus entstehende sogenannte grundrecht Neuland betreten wird. Es gibt bislang kein in der<br />
sicherungsbedingte Mehraufwand wurde im Jahr 2001 Dimension vergleichbares Sozialleistungssystem, das in<br />
von der damaligen Bundesregierung ursprünglich auf Bundesauftragsverwaltung durchgeführt wird. Ich denke<br />
600 Millionen DM oder 307 Millionen Euro pro Jahr ge- nur daran, dass sich die Ausführung auf rund 450 Sozialschätzt.<br />
Nur diese Summe sollte aus der Sicht der im hilfeträger verteilt und dass rund 770 000 leistungs-<br />
Jahr 2001 im Bund Regierenden den Mehraufwand der berechtigte Personen betroffen sind. Niemand wird er-<br />
Kommunen ausgleichen. Eine Dynamisierung war nicht warten, dass der Bund Ausgaben von jährlich etwa<br />
vorgesehen. Entsprechend hat eine Rednerin der SPD-<br />
Fraktion am 26. Januar 2001 unter dem Beifall ihrer<br />
Fraktion in diesem Hohen Haus festgestellt, dass – ich<br />
zitiere – „die den Kommunen dadurch“ – durch den Verzicht<br />
auf den Unterhaltsrückgriff – „entstehenden Kosten<br />
vom Bund getragen werden. Die Kommunen werden<br />
also nicht belastet (…).“ Zitat Ende.<br />
Entsprechend heißt es auch in der Gesetzesbegründung,<br />
dieser Betrag stelle sicher – ich zitiere –, „dass der<br />
Bund den Ländern diejenigen Mehrausgaben ausgleicht,<br />
die den Kreisen und kreisfreien Städten als Trägern der<br />
Sozialhilfe wie auch als Trägern der Grundsicherung unmittelbar<br />
aufgrund der gegenüber dem Sozialhilferecht<br />
besonderen Regelungen im Gesetz über eine bedarfs-<br />
5 Milliarden Euro übernimmt, ohne die gemeldeten Ausgaben<br />
und ihre Verwendung überprüfen zu können.<br />
Bundesauftragsverwaltung wird auch in Zukunft<br />
nicht das gesamte Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch betreffen,<br />
sondern nur den Teilbereich der genannten<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; im<br />
Übrigen bleibt es bei der Eigenverwaltung. Bei der Umsetzung<br />
der Bundesauftragsverwaltung geht es folglich<br />
auch um die Frage, ob Eigenverwaltung und Auftragsverwaltung<br />
in einem Gesetz nebeneinander stehen können,<br />
ob sich hieraus ein funktionsfähiges und verfassungskonformes<br />
Gesetz ergibt. Das alles sind<br />
komplizierte Rechtsfragen, die zu erörtern sind.<br />
(B)<br />
orientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
entstanden sind.“ Zitat Ende. Dem sich anschließenden<br />
Vermittlungsverfahren ist es zu verdanken,<br />
dass der Betrag zumindest auf 409 Millionen angehoben<br />
wurde. Ich bin froh darüber, dass heute niemand mehr<br />
ernsthaft der Meinung ist – anders als vor zehn Jahren,<br />
als die damalige Opposition schon erklärt hat, das sei zu<br />
wenig für die Kommunen, sich aber nicht durchsetzen<br />
konnte –, dass mit 409 Millionen Euro oder gar nur<br />
307 Millionen Euro der grundsicherungsbedingte Mehraufwand<br />
gedeckt ist.<br />
Was die Kritik an der im Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
vorgesehenen Orientierung an den Ausgaben<br />
des Vorvorjahres bei der Erstattung betrifft, so ist festzustellen,<br />
dass die entsprechenden Daten des Statistischen<br />
Bundesamtes zur Sozialhilfestatistik für ein Kalenderjahr<br />
nicht früher vorliegen. Das heißt, verdeutlicht an einem<br />
Beispiel: Im Jahr 2011 wurde die Bundesbeteiligung<br />
am 1. Juli an die Länder gezahlt. Erst zum 1. April<br />
2011 lagen – über das Statistische Bundesamt – die endgültigen<br />
Ergebnisse der Nettoausgaben bei der Grundsicherung<br />
im Alter und bei Erwerbsminderung für das<br />
(D)<br />
In der Großen Koalition ist die absolute Summe der Jahr 2009 vor.<br />
Bundesbeteiligung dann auf eine prozentuale Summe<br />
umgestellt und dynamisiert worden, so dass wir heute<br />
bei einer Beteiligung von 15 Prozent sind und nach der<br />
geltenden Rechtslage im nächsten Jahr bei einer Beteiligung<br />
von 16 Prozent wären, die wir aber nicht umsetzen<br />
wollen, weil der Bund in der Protokollerklärung zugesagt<br />
hat, seinen Anteil an den Nettoausgaben für die<br />
Ich glaube, es ist unser gemeinsames Interesse, zu einer<br />
korrekten, sorgfältigen und verfassungsfesten Umsetzung<br />
der Protokollerklärung zu kommen. Deswegen<br />
legen wir einen Gesetzentwurf vor, der zunächst in diesem<br />
Jahr die für das nächste Jahr notwendigen Schritte<br />
vornimmt.<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im<br />
Jahr 2012 auf 45 Prozent‚ im Jahr 2013 auf 75 Prozent<br />
und vom Jahr 2014 an auf 100 Prozent zu erhöhen.<br />
Es kann keinen Zweifel daran geben, dass der Bund<br />
zu seiner Zusage einer nachhaltigen finanziellen Entlastung<br />
der Kommunen steht. Im heute zu beratenden Ent-<br />
Zu dieser übernommenen Verpflichtung steht der<br />
Bund ohne Wenn und Aber. Ich weise in diesem Zusammenhang<br />
darauf hin, dass in der Protokollerklärung<br />
keine Verabredung getroffen worden ist, diese Zusage in<br />
einem einzigen Gesetz in diesem Jahr umzusetzen. Dazu<br />
besteht auch keine Notwendigkeit. Wir legen hier einen<br />
Gesetzentwurf vor, der vorsieht, für das nächste Jahr die<br />
Beteiligung des Bundes in Höhe von 45 Prozent festzusetzen.wurf<br />
eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der<br />
Kommunen sind die entsprechenden finanziellen Auswirkungen<br />
schwarz auf weiß dargestellt. Die Erhöhungsschritte<br />
für 2013 und 2014 mit ihren finanziellen Auswirkungen<br />
bis zum Jahr 2015 sind darüber hinaus in der<br />
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes enthalten. Die<br />
finanziellen Auswirkungen für den Bund sind in entsprechende<br />
Beschlüsse der Bundesregierung und in den vorliegenden<br />
Gesetzentwurf bereits eingepreist.<br />
Kritik wurde dahin gehend laut, dass die Bundesre- Ich betone: Die bei der Einführung des Gesetzes vor<br />
gierung aufgrund des Eintretens von Bundesauftragsver- zehn Jahren für die Kommunen vorgesehene Finanzauswaltung<br />
die weiteren Erhöhungsschritte der Bundesbestattung war nicht ausreichend. Ich bin froh, dass es geteiligung<br />
in einem separaten Gesetzgebungsverfahren lungen ist, hier einen Konsens herzustellen.