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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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15488 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011<br />

(A) ter und bei Erwerbsminderung in der Form einzuführen, regeln will. Bundesauftragsverwaltung liegt unstreitig (C)<br />

dass bei Bedürftigkeit im Alter auf enge Familienange- dann vor, wenn mindestens 50 Prozent der Geldleistunhörige<br />

nur noch dann Rückgriff genommen wird, wenn gen vom Bund erbracht werden. Bei der Grundsicherung<br />

das Jahreseinkommen dieser engen Familienangehöri- im Alter und bei Erwerbsminderung bringt sie erhebligen<br />

mindestens 100 000 Euro beträgt. Der den Kommuche Veränderungen mit sich, mit denen im Sozialhilfenen<br />

insbesondere daraus entstehende sogenannte grundrecht Neuland betreten wird. Es gibt bislang kein in der<br />

sicherungsbedingte Mehraufwand wurde im Jahr 2001 Dimension vergleichbares Sozialleistungssystem, das in<br />

von der damaligen Bundesregierung ursprünglich auf Bundesauftragsverwaltung durchgeführt wird. Ich denke<br />

600 Millionen DM oder 307 Millionen Euro pro Jahr ge- nur daran, dass sich die Ausführung auf rund 450 Sozialschätzt.<br />

Nur diese Summe sollte aus der Sicht der im hilfeträger verteilt und dass rund 770 000 leistungs-<br />

Jahr 2001 im Bund Regierenden den Mehraufwand der berechtigte Personen betroffen sind. Niemand wird er-<br />

Kommunen ausgleichen. Eine Dynamisierung war nicht warten, dass der Bund Ausgaben von jährlich etwa<br />

vorgesehen. Entsprechend hat eine Rednerin der SPD-<br />

Fraktion am 26. Januar 2001 unter dem Beifall ihrer<br />

Fraktion in diesem Hohen Haus festgestellt, dass – ich<br />

zitiere – „die den Kommunen dadurch“ – durch den Verzicht<br />

auf den Unterhaltsrückgriff – „entstehenden Kosten<br />

vom Bund getragen werden. Die Kommunen werden<br />

also nicht belastet (…).“ Zitat Ende.<br />

Entsprechend heißt es auch in der Gesetzesbegründung,<br />

dieser Betrag stelle sicher – ich zitiere –, „dass der<br />

Bund den Ländern diejenigen Mehrausgaben ausgleicht,<br />

die den Kreisen und kreisfreien Städten als Trägern der<br />

Sozialhilfe wie auch als Trägern der Grundsicherung unmittelbar<br />

aufgrund der gegenüber dem Sozialhilferecht<br />

besonderen Regelungen im Gesetz über eine bedarfs-<br />

5 Milliarden Euro übernimmt, ohne die gemeldeten Ausgaben<br />

und ihre Verwendung überprüfen zu können.<br />

Bundesauftragsverwaltung wird auch in Zukunft<br />

nicht das gesamte Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch betreffen,<br />

sondern nur den Teilbereich der genannten<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; im<br />

Übrigen bleibt es bei der Eigenverwaltung. Bei der Umsetzung<br />

der Bundesauftragsverwaltung geht es folglich<br />

auch um die Frage, ob Eigenverwaltung und Auftragsverwaltung<br />

in einem Gesetz nebeneinander stehen können,<br />

ob sich hieraus ein funktionsfähiges und verfassungskonformes<br />

Gesetz ergibt. Das alles sind<br />

komplizierte Rechtsfragen, die zu erörtern sind.<br />

(B)<br />

orientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

entstanden sind.“ Zitat Ende. Dem sich anschließenden<br />

Vermittlungsverfahren ist es zu verdanken,<br />

dass der Betrag zumindest auf 409 Millionen angehoben<br />

wurde. Ich bin froh darüber, dass heute niemand mehr<br />

ernsthaft der Meinung ist – anders als vor zehn Jahren,<br />

als die damalige Opposition schon erklärt hat, das sei zu<br />

wenig für die Kommunen, sich aber nicht durchsetzen<br />

konnte –, dass mit 409 Millionen Euro oder gar nur<br />

307 Millionen Euro der grundsicherungsbedingte Mehraufwand<br />

gedeckt ist.<br />

Was die Kritik an der im Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

vorgesehenen Orientierung an den Ausgaben<br />

des Vorvorjahres bei der Erstattung betrifft, so ist festzustellen,<br />

dass die entsprechenden Daten des Statistischen<br />

Bundesamtes zur Sozialhilfestatistik für ein Kalenderjahr<br />

nicht früher vorliegen. Das heißt, verdeutlicht an einem<br />

Beispiel: Im Jahr 2011 wurde die Bundesbeteiligung<br />

am 1. Juli an die Länder gezahlt. Erst zum 1. April<br />

2011 lagen – über das Statistische Bundesamt – die endgültigen<br />

Ergebnisse der Nettoausgaben bei der Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung für das<br />

(D)<br />

In der Großen Koalition ist die absolute Summe der Jahr 2009 vor.<br />

Bundesbeteiligung dann auf eine prozentuale Summe<br />

umgestellt und dynamisiert worden, so dass wir heute<br />

bei einer Beteiligung von 15 Prozent sind und nach der<br />

geltenden Rechtslage im nächsten Jahr bei einer Beteiligung<br />

von 16 Prozent wären, die wir aber nicht umsetzen<br />

wollen, weil der Bund in der Protokollerklärung zugesagt<br />

hat, seinen Anteil an den Nettoausgaben für die<br />

Ich glaube, es ist unser gemeinsames Interesse, zu einer<br />

korrekten, sorgfältigen und verfassungsfesten Umsetzung<br />

der Protokollerklärung zu kommen. Deswegen<br />

legen wir einen Gesetzentwurf vor, der zunächst in diesem<br />

Jahr die für das nächste Jahr notwendigen Schritte<br />

vornimmt.<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im<br />

Jahr 2012 auf 45 Prozent‚ im Jahr 2013 auf 75 Prozent<br />

und vom Jahr 2014 an auf 100 Prozent zu erhöhen.<br />

Es kann keinen Zweifel daran geben, dass der Bund<br />

zu seiner Zusage einer nachhaltigen finanziellen Entlastung<br />

der Kommunen steht. Im heute zu beratenden Ent-<br />

Zu dieser übernommenen Verpflichtung steht der<br />

Bund ohne Wenn und Aber. Ich weise in diesem Zusammenhang<br />

darauf hin, dass in der Protokollerklärung<br />

keine Verabredung getroffen worden ist, diese Zusage in<br />

einem einzigen Gesetz in diesem Jahr umzusetzen. Dazu<br />

besteht auch keine Notwendigkeit. Wir legen hier einen<br />

Gesetzentwurf vor, der vorsieht, für das nächste Jahr die<br />

Beteiligung des Bundes in Höhe von 45 Prozent festzusetzen.wurf<br />

eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der<br />

Kommunen sind die entsprechenden finanziellen Auswirkungen<br />

schwarz auf weiß dargestellt. Die Erhöhungsschritte<br />

für 2013 und 2014 mit ihren finanziellen Auswirkungen<br />

bis zum Jahr 2015 sind darüber hinaus in der<br />

mittelfristigen Finanzplanung des Bundes enthalten. Die<br />

finanziellen Auswirkungen für den Bund sind in entsprechende<br />

Beschlüsse der Bundesregierung und in den vorliegenden<br />

Gesetzentwurf bereits eingepreist.<br />

Kritik wurde dahin gehend laut, dass die Bundesre- Ich betone: Die bei der Einführung des Gesetzes vor<br />

gierung aufgrund des Eintretens von Bundesauftragsver- zehn Jahren für die Kommunen vorgesehene Finanzauswaltung<br />

die weiteren Erhöhungsschritte der Bundesbestattung war nicht ausreichend. Ich bin froh, dass es geteiligung<br />

in einem separaten Gesetzgebungsverfahren lungen ist, hier einen Konsens herzustellen.

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