Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag
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(B)<br />
Frank Tempel<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15357<br />
(A) transparente Verfahren zu Günstlingswirtschaft führen Positiv zu werten sind die Bemühungen um eine ver- (C)<br />
können. Nur mit einer starken Einbindung der Mitarbeibesserte Personalgewinnung durch den Bund. Der Bund<br />
terschaft und der Personalvertretungen werden Trans- muss auch langfristig konkurrenzfähig bleiben, der Einparenz<br />
und Akzeptanz hergestellt werden können. satz für öffentliche Belange auf Bundesebene muss attraktiv<br />
bleiben bzw. attraktiver werden. Dies gilt für den<br />
Bund besonders, da man als Beamtin oder Beamter im<br />
Bundesdienst in bestimmten Verwendungsbereichen eine<br />
erhöhte persönliche bzw. familiäre Flexibilität aufweisen<br />
muss. Inwiefern die neue Vorschrift des § 43 BBesG<br />
hier ein Erfolg sein wird, bleibt abzuwarten und ist den<br />
Ergebnissen einer hoffentlich aussagekräftigen Evaluierung<br />
durch das Bundesinnenministerium vorbehalten.<br />
Wie man es bei der Evaluierung von Gesetzen jedenfalls<br />
nicht machen sollte, hat das Ministerium – wenn auch in<br />
anderem Zusammenhang – bei den sogenannten Anti-<br />
Terror-Gesetzen ja eindrücklich und wiederholt gezeigt.<br />
Wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf zu, wohl wissend,<br />
dass die Schritte in die richtige Richtung nicht die notwendigen<br />
Verbesserungen bei der Gehaltsstruktur ersetzen,<br />
beispielweise die Rücknahme der Weihnachtsgeldkürzung.<br />
Weder die aktuellen Personalprobleme noch<br />
die viel gravierenderen demografischen Probleme in der<br />
Bundesverwaltung werden Sie mit solchen Detailmaßnahmen<br />
in den Griff bekommen. Der dbb beamtenbund<br />
und tarifunion weist darauf hin, dass in den nächsten<br />
zehn Jahren der öffentliche Dienst aufgrund des demografischen<br />
Wandels fast 20 Prozent der Beschäftigten<br />
verliert. Ohne grundsätzliche Änderungen in der Einstellungspolitik<br />
wird das nicht lösbar sein. Die Linke<br />
fordert deshalb eine umfassende Ausbildungs- und Einstellungsoffensive.<br />
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />
NEN):<br />
Meine Fraktion und ich nehmen grundsätzlich positiv<br />
zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung Gedanken<br />
über die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des<br />
öffentlichen Dienstes des Bundes macht. Die mit dem<br />
vorliegenden Gesetzentwurf eingebrachten Maßnahmen<br />
– insbesondere die verbesserte Berücksichtigung<br />
von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, ein flexibleres<br />
Personalgewinnungsinstrument oder auch die Förderung<br />
der Durchlässigkeit zwischen Landes- und Bundesdienst<br />
durch Vermeidung von Besoldungsdiskrepanzen –<br />
sind alle begrüßenswert. Bei Licht besehen aber muss es<br />
der Einstieg in eine weitaus umfassendere Reform des<br />
Dienstrechts mit dem Ziel sein, die Attraktivität des öffentlichen<br />
Dienstes insgesamt zu steigern.<br />
Studien belegen, dass bei Weitem nicht nur monetäre<br />
Faktoren die Attraktivität und die Entscheidung für einen<br />
Arbeitsplatz ausmachen. Insofern ist der Stellungnahme<br />
des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem<br />
heute vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich zuzustimmen,<br />
wenn er das Fehlen nichtmonetärer Anreize<br />
bemängelt.<br />
Nach unserer Vorstellung geht es um weit mehr. Es<br />
geht um Fragen des Betriebsklimas im öffentlichen<br />
Dienst, das Zulassen flacherer Hierarchien, breiterer<br />
Entscheidungskompetenzen auch im gehobenen Dienst,<br />
teamorientierte Ansätze und Mitspracherechte, um nur<br />
einige Ansatzpunkte zu nennen, mit denen der öffentliche<br />
Dienst im Wettbewerb um kluge Köpfe punkten<br />
muss. Diese sind maßgebliche Motivationsfaktoren und<br />
sollten bei dem Bemühen um einen attraktiveren öffentlichen<br />
Dienst eine weitaus bedeutendere Rolle spielen,<br />
als dies heute der Fall ist. Dies muss zwingend auch vor<br />
dem Hintergrund gesehen werden, dass der Bund einem<br />
immer schmaler zulaufenden finanziellen Korridor entgegensieht<br />
und in zunehmenden Maße dem schon längst<br />
globalen Fachkräftemarkt der Konkurrenz aus der Wirtschaft<br />
ausgesetzt ist.<br />
Der Schwerpunkt bei der Schaffung von Anreizen für<br />
die Gewinnung von IT-Personal ist richtig, wird aber<br />
vermutlich angesichts der immensen Herausforderung<br />
durch die umfassende Digitalisierung auch bei den Polizeien<br />
und Sicherheitsbehörden und den Herausforderungen,<br />
die in diesem Bereich vor uns liegen, schon in allernächster<br />
Zukunft durch weitere Maßnahmen verstärkt<br />
werden müssen. Der jüngste Vorfall um den Hack von<br />
Rechnern der Bundespolizei sowie des Zolls gibt insoweit<br />
Anlass zur Sorge; denn nach allem, was wir heute<br />
hierüber wissen, hat auch eine mangelnde Kompetenz<br />
der Verantwortlichen zu den massiven Sicherheitslücken<br />
beigetragen.<br />
Flexibilität ist das Stichwort für den Bereich der Auslandsverwendung<br />
von Polizistinnen und Polizisten. Die<br />
Neuregelung des § 57 BBesG ist grundsätzlich willkommen,<br />
es muss in diesem Bereich allerdings noch einiges<br />
mehr passieren, damit die Attraktivität einer – auch<br />
mehrfachen – Auslandsverwendung steigt. Im Kern<br />
muss es darum gehen, Polizeibeamtinnen und -beamte<br />
grundsätzlich zu motivieren, ihren beruflichen und persönlichen<br />
Erfahrungsschatz durch eine Auslandsverwendung<br />
zu erweitern. Es reicht nicht aus, lediglich Unterschiede<br />
zwischen der Vergütung für Einsätze in<br />
bilateralen und solchen im Rahmen von EU- oder VN-<br />
Missionen zu beseitigen. Der internationale Einsatz für<br />
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit darf<br />
für die Vita/Karriere von Polizistinnen und Polizisten<br />
insgesamt keinen Nachteil bedeuten.<br />
Die nachbessernde Regelung des § 19 b BBesG ist im<br />
Lichte einer verbesserten Durchlässigkeit vom Landesin<br />
den Bundesdienst zu begrüßen. Sie wäre allerdings<br />
vermeidbar gewesen, wenn man sich nicht vor einigen<br />
Jahren in einer anderen Regierungskoalition auf die<br />
Übertragung der Besoldungshoheit für Landes- und<br />
Kommunalbeamtinnen und -beamte auf die Länder und<br />
damit auf die Schaffung eines besoldungsrechtlichen<br />
Flickenteppichs verständigt hätte.<br />
Meine Fraktion erkennt die Bemühungen der Bundesregierung<br />
an, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des<br />
öffentlichen Dienstes des Bundes zu verbessern. Das ist<br />
ein richtiger Schritt. Zweifellos gehen einzelne Maßnahmen<br />
des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfs in die<br />
richtige Richtung und werden von mir und meiner Frak-<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
(D)