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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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(B)<br />

Frank Tempel<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15357<br />

(A) transparente Verfahren zu Günstlingswirtschaft führen Positiv zu werten sind die Bemühungen um eine ver- (C)<br />

können. Nur mit einer starken Einbindung der Mitarbeibesserte Personalgewinnung durch den Bund. Der Bund<br />

terschaft und der Personalvertretungen werden Trans- muss auch langfristig konkurrenzfähig bleiben, der Einparenz<br />

und Akzeptanz hergestellt werden können. satz für öffentliche Belange auf Bundesebene muss attraktiv<br />

bleiben bzw. attraktiver werden. Dies gilt für den<br />

Bund besonders, da man als Beamtin oder Beamter im<br />

Bundesdienst in bestimmten Verwendungsbereichen eine<br />

erhöhte persönliche bzw. familiäre Flexibilität aufweisen<br />

muss. Inwiefern die neue Vorschrift des § 43 BBesG<br />

hier ein Erfolg sein wird, bleibt abzuwarten und ist den<br />

Ergebnissen einer hoffentlich aussagekräftigen Evaluierung<br />

durch das Bundesinnenministerium vorbehalten.<br />

Wie man es bei der Evaluierung von Gesetzen jedenfalls<br />

nicht machen sollte, hat das Ministerium – wenn auch in<br />

anderem Zusammenhang – bei den sogenannten Anti-<br />

Terror-Gesetzen ja eindrücklich und wiederholt gezeigt.<br />

Wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf zu, wohl wissend,<br />

dass die Schritte in die richtige Richtung nicht die notwendigen<br />

Verbesserungen bei der Gehaltsstruktur ersetzen,<br />

beispielweise die Rücknahme der Weihnachtsgeldkürzung.<br />

Weder die aktuellen Personalprobleme noch<br />

die viel gravierenderen demografischen Probleme in der<br />

Bundesverwaltung werden Sie mit solchen Detailmaßnahmen<br />

in den Griff bekommen. Der dbb beamtenbund<br />

und tarifunion weist darauf hin, dass in den nächsten<br />

zehn Jahren der öffentliche Dienst aufgrund des demografischen<br />

Wandels fast 20 Prozent der Beschäftigten<br />

verliert. Ohne grundsätzliche Änderungen in der Einstellungspolitik<br />

wird das nicht lösbar sein. Die Linke<br />

fordert deshalb eine umfassende Ausbildungs- und Einstellungsoffensive.<br />

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-<br />

NEN):<br />

Meine Fraktion und ich nehmen grundsätzlich positiv<br />

zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung Gedanken<br />

über die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des<br />

öffentlichen Dienstes des Bundes macht. Die mit dem<br />

vorliegenden Gesetzentwurf eingebrachten Maßnahmen<br />

– insbesondere die verbesserte Berücksichtigung<br />

von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, ein flexibleres<br />

Personalgewinnungsinstrument oder auch die Förderung<br />

der Durchlässigkeit zwischen Landes- und Bundesdienst<br />

durch Vermeidung von Besoldungsdiskrepanzen –<br />

sind alle begrüßenswert. Bei Licht besehen aber muss es<br />

der Einstieg in eine weitaus umfassendere Reform des<br />

Dienstrechts mit dem Ziel sein, die Attraktivität des öffentlichen<br />

Dienstes insgesamt zu steigern.<br />

Studien belegen, dass bei Weitem nicht nur monetäre<br />

Faktoren die Attraktivität und die Entscheidung für einen<br />

Arbeitsplatz ausmachen. Insofern ist der Stellungnahme<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem<br />

heute vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich zuzustimmen,<br />

wenn er das Fehlen nichtmonetärer Anreize<br />

bemängelt.<br />

Nach unserer Vorstellung geht es um weit mehr. Es<br />

geht um Fragen des Betriebsklimas im öffentlichen<br />

Dienst, das Zulassen flacherer Hierarchien, breiterer<br />

Entscheidungskompetenzen auch im gehobenen Dienst,<br />

teamorientierte Ansätze und Mitspracherechte, um nur<br />

einige Ansatzpunkte zu nennen, mit denen der öffentliche<br />

Dienst im Wettbewerb um kluge Köpfe punkten<br />

muss. Diese sind maßgebliche Motivationsfaktoren und<br />

sollten bei dem Bemühen um einen attraktiveren öffentlichen<br />

Dienst eine weitaus bedeutendere Rolle spielen,<br />

als dies heute der Fall ist. Dies muss zwingend auch vor<br />

dem Hintergrund gesehen werden, dass der Bund einem<br />

immer schmaler zulaufenden finanziellen Korridor entgegensieht<br />

und in zunehmenden Maße dem schon längst<br />

globalen Fachkräftemarkt der Konkurrenz aus der Wirtschaft<br />

ausgesetzt ist.<br />

Der Schwerpunkt bei der Schaffung von Anreizen für<br />

die Gewinnung von IT-Personal ist richtig, wird aber<br />

vermutlich angesichts der immensen Herausforderung<br />

durch die umfassende Digitalisierung auch bei den Polizeien<br />

und Sicherheitsbehörden und den Herausforderungen,<br />

die in diesem Bereich vor uns liegen, schon in allernächster<br />

Zukunft durch weitere Maßnahmen verstärkt<br />

werden müssen. Der jüngste Vorfall um den Hack von<br />

Rechnern der Bundespolizei sowie des Zolls gibt insoweit<br />

Anlass zur Sorge; denn nach allem, was wir heute<br />

hierüber wissen, hat auch eine mangelnde Kompetenz<br />

der Verantwortlichen zu den massiven Sicherheitslücken<br />

beigetragen.<br />

Flexibilität ist das Stichwort für den Bereich der Auslandsverwendung<br />

von Polizistinnen und Polizisten. Die<br />

Neuregelung des § 57 BBesG ist grundsätzlich willkommen,<br />

es muss in diesem Bereich allerdings noch einiges<br />

mehr passieren, damit die Attraktivität einer – auch<br />

mehrfachen – Auslandsverwendung steigt. Im Kern<br />

muss es darum gehen, Polizeibeamtinnen und -beamte<br />

grundsätzlich zu motivieren, ihren beruflichen und persönlichen<br />

Erfahrungsschatz durch eine Auslandsverwendung<br />

zu erweitern. Es reicht nicht aus, lediglich Unterschiede<br />

zwischen der Vergütung für Einsätze in<br />

bilateralen und solchen im Rahmen von EU- oder VN-<br />

Missionen zu beseitigen. Der internationale Einsatz für<br />

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit darf<br />

für die Vita/Karriere von Polizistinnen und Polizisten<br />

insgesamt keinen Nachteil bedeuten.<br />

Die nachbessernde Regelung des § 19 b BBesG ist im<br />

Lichte einer verbesserten Durchlässigkeit vom Landesin<br />

den Bundesdienst zu begrüßen. Sie wäre allerdings<br />

vermeidbar gewesen, wenn man sich nicht vor einigen<br />

Jahren in einer anderen Regierungskoalition auf die<br />

Übertragung der Besoldungshoheit für Landes- und<br />

Kommunalbeamtinnen und -beamte auf die Länder und<br />

damit auf die Schaffung eines besoldungsrechtlichen<br />

Flickenteppichs verständigt hätte.<br />

Meine Fraktion erkennt die Bemühungen der Bundesregierung<br />

an, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des<br />

öffentlichen Dienstes des Bundes zu verbessern. Das ist<br />

ein richtiger Schritt. Zweifellos gehen einzelne Maßnahmen<br />

des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfs in die<br />

richtige Richtung und werden von mir und meiner Frak-<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

(D)

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