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Stenografischer Bericht 130. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – <strong>130.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 29. September 2011 15469<br />

(A) Auch was die Maßnahmen betrifft, wird in dem Weiß- Anlage 11<br />

(C)<br />

buch zumindest ein künftiger Rahmen abgesteckt, hinter<br />

dem die Bundesregierung derzeit deutlich hinterher-<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

hinkt. Wir freuen uns deshalb umso mehr, dass auf europäischer<br />

Ebene deutlich gemacht wird, wie zentral die<br />

zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über<br />

den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsver-<br />

Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene ist, fahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfah-<br />

dass alle externen Kosten im Verkehrsbereich internalisiert<br />

werden müssen und dass dazu beispielsweise die<br />

ren (Tagesordnungspunkt 13)<br />

Lkw-Maut sukzessive auf alle Straßen und alle Fahrzeuge<br />

ab 3,5 Tonnen ausgeweitet werden muss. Auch<br />

das Ziel von emissionsfreien Städten sowie der Aufhebung<br />

von Wettbewerbsverzerrungen durch die ungleiche<br />

Besteuerung von Verkehrsmitteln wird in dem Weißbuch<br />

genannt und ist selbstverständlich als Aufforderung an<br />

die nationalen Regierungen zu verstehen. Ich fordere die<br />

Bundesregierung daher auf, diesen europäischen Vorgaben<br />

zu folgen und die nötigen Weichen für eine Trendwende<br />

in der Verkehrspolitik zu stellen.<br />

Jetzt wäre die Zeit, endlich das seit Januar letzten Jahres<br />

angekündigte Energie- und Klimakonzept für den<br />

Bereich Verkehr vorzulegen. Jetzt sollte eine Strategie<br />

vorgelegt werden, mit der die Ölabhängigkeit entschieden<br />

reduziert werden kann, und jetzt sollte ein Aktionsplan<br />

erarbeitet werden, der die langfristige Finanzierung<br />

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Mit<br />

dem Rechtsschutz für Betroffene von überlangen Gerichtsverfahren<br />

schließen wir eine Rechtsschutzlücke,<br />

die bereits seit Langem besteht und seit einigen Jahren<br />

Gegenstand der EGMR-Rechtsprechung ist. Auch während<br />

des Gesetzgebungsverfahrens, das wir heute voranbringen<br />

wollen, wurde und wird Deutschland vom Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte wegen des<br />

hier mangelnden Rechtsschutzes verurteilt:<br />

So hat der EGMR erst im vergangenen Mai in der Sache<br />

„Kuppinger gegen Deutschland“ die überlange Verfahrensdauer<br />

in einem Familiengerichtsverfahren gerügt.<br />

Angesichts der Beschleunigungsmaxime des § 155 des<br />

Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in<br />

den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,<br />

FamFG, ist dieser Sachverhalt tatsächlich erschreckend:<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs sichert. Auch Zu Beginn des Umgangsverfahrens vor dem Amtsge-<br />

sollte man nicht nur auf Effizienzsteigerungen durch richt Frankfurt Main im Mai 2005 war das betroffene<br />

technische Innovationen hoffen, sondern sich auch Kind eineinhalb Jahre alt. Das Verfahren war im Oktober<br />

trauen, über sinnvolle Verkehrsvermeidung nachzuden- 2010, als das Kind bereits im schulfähigen Alter war,<br />

ken. All das lässt schon viel zu lange auf sich warten. noch nicht abgeschlossen.<br />

Was den Zeitplan des EU-Weißbuchs Verkehr betrifft, Als Familienrichterin weiß ich aus eigener beruflicher<br />

(B) muss allerdings festgestellt werden, dass man sich trotz<br />

aller großen Worte und ambitionierteren Ziele noch einmal<br />

zurücklehnt und die Herausforderung auf morgen<br />

und übermorgen verschiebt. So begnügt sich die Kommission<br />

bis 2030 mit klitzekleinen Schritten von jährlich<br />

1 Prozent, um bis dahin gegenüber 2008 lediglich<br />

20 Prozent Treibhausgasemissionen einzusparen. Nach<br />

diesem Plan lägen wir in gut 18 Jahren immer noch<br />

8 Prozent über dem Niveau von 1990. Es kann aber doch<br />

nicht sein, dass wir uns jetzt noch Bequemlichkeit erlau-<br />

Erfahrung, welche Bedeutung der zeitliche Aspekt gerade<br />

in Verfahren hat, in denen der Umgang mit dem eigenen<br />

Kind Streitgegenstand ist. Hier sollte es in den Instanzen<br />

eher um Monate als um Jahre gehen, steht doch<br />

das persönliche Näheverhältnis in der Eltern-Kind-Beziehung<br />

zur Disposition. Angesichts solcher Sachverhalte<br />

tritt die Rechtsschutzlücke ganz offen zu Tage.<br />

Selbst die klare Beschleunigungsregelung des FamFG<br />

vermochte hier nicht, effektiven Rechtsschutz herbeizuführen.<br />

(D)<br />

ben, während dann künftige Generationen Wunder zu<br />

vollbringen haben. Denn ab 2030 sollen plötzlich Riesenschritte<br />

folgen, um bis 2050 eine Minderung um mindestens<br />

60 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Selbst<br />

wenn dies gelänge, wären die Anstrengungen nicht mit<br />

dem selbstgesteckten EU-Ziel einer gesamtwirtschaftlichen<br />

Minderung um 80 bis 95 Prozent bis 2050 vereinbar.<br />

Am vergangenen Donnerstag wurde Deutschland in<br />

zwei weiteren Verfahren (Köster./.Deutschland und<br />

Otto./.Deutschland) wegen Verfahrensdauern, die ihren<br />

gerichtlichen Ausgangspunkt beide bereits 1989 hatten,<br />

verurteilt. Auch für den heutigen Tag und für Mitte Oktober<br />

sind weitere Entscheidungen des EGMR angekündigt,<br />

die sich mit unangemessenen Verfahrenslängen in<br />

der Bundesrepublik beschäftigen. Dementsprechend bin<br />

ich froh, dass wir dem zum 1. Januar 2012 ein Ende setzen<br />

werden.<br />

Angesichts dieses Missverhältnisses fordere ich die<br />

Bundesregierung auf, sich für schrittweise Minderungsziele<br />

von 25 Prozent bis 2020, 40 Prozent bis 2030,<br />

55 Prozent bis 2040 und letztlich 70 Prozent bis 2050<br />

einzusetzen. Nur mit solchen festen überprüfbaren Wegmarken<br />

kann der langfristige Kurs hin zu einer nachhaltigen,<br />

ressourcenschonenden und effizienten Verkehrspolitik<br />

auch gehalten und verwirklicht werden. Wer an<br />

der Machbarkeit dieser Ziele zweifelt und lieber ein<br />

Weiter-so propagiert, um das Problem in die Zukunft zu<br />

verschieben, der sollte sich überlegen, ob er diese Herausforderung<br />

nicht besser anderen überlässt.<br />

Mit dem hier abschließend beratenen Gesetz fügen<br />

wir einen weiteren Baustein ins Gesamtgebilde des deutschen<br />

Staatshaftungsrechts. Dabei ist das Gesetz kein<br />

Schritt hin zu einer einheitlichen Kodifizierung dieses<br />

Rechtsgebiets. Wir verbessern lediglich punktuell den<br />

Rechtsschutz gegenüber staatlichem Handeln oder eben<br />

Nichthandeln. Eine umfassende Reform und damit eine<br />

Systematisierung der Vielzahl staatshaftungsrechtlicher<br />

Anspruchsgrundlagen steht auch nach Verabschiedung<br />

des Gesetzes weiter auf unserer Agenda.

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