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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Die nichttechnische Zusammenfassung erfüllt damit in den policy-on-Fällen überwiegend die<br />

Aufgabe als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit, um sich ein Bild über die Umweltauswirkungen<br />

machen zu können. Es ergibt sich aber insbesondere zur Frage der Wiedergabe der<br />

relevanten Aspekte und vor dem Hintergrund der Bedeutung der Zusammenfassung für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

(siehe dazu Abschnitt 4.4.1.6) noch Optimierungsbedarf.<br />

Vollständigkeit der Unterlagen des Vorhabenträgers<br />

Zu den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers gibt es bezogen auf die Bearbeitung und Darstellung<br />

von Umweltaspekten in 41 der insgesamt 72 policy-on-Fälle, bei denen zu dieser Frage<br />

eine Antwort vorliegt, Nachforderungen durch die „zuständige Behörde“.<br />

Bei einem Prozentsatz von 57% kann man hier schon von einer gewissen Regelmäßigkeit sprechen.<br />

Außerdem werden, wie in Abschnitt 4.5 dargelegt, vielfach weitere relevante Umweltaspekte<br />

insbesondere durch die Behördenbeteiligung und auch durch die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

in das Verfahren eingebracht. Häufig werden auch von Seiten der beteiligten Behörden<br />

noch weitere Unterlagen oder Ergänzungen zu Untersuchungen eingefordert.<br />

Im Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen Beobachtungen zu häufig fehlenden Schutzgutbehandlungen<br />

und vertieften Bearbeitungen ist davon auszugehen, dass die Unterlagen der<br />

Antragsteller öfter bis regelmäßig relevante Aussagen im Kontext der Umweltaspekte vermissen<br />

lassen und ihre Funktion damit nur eingeschränkt erfüllen.<br />

Qualität der Unterlagen des Vorhabenträgers in den vorgelagerten Verfahren<br />

In den untersuchten Fallstudien sind insgesamt sechs vorgelagerte Verfahren in Form von Raumordnungsverfahren<br />

und Linienbestimmungen vertreten. Die Qualität stellt sich hier zu fast allen<br />

vorstehend behandelten Punkten als deutlich schlechter dar, d.h. bei der Bewertung des Zielerreichungsgrades<br />

erreichen sie anteilsmäßig viel seltener eine positive Beurteilung. So weist die<br />

Anzahl der als gut bewerteten Fälle eine Abweichung von mindestens zehn Prozentpunkten in<br />

den Fallanteilen auf. Die Intensität der Auseinandersetzung mit dem Ausgangszustand der Umwelt<br />

wird in 33% der policy-on-Fälle als „vollständig intensiv“ oder „zum Großteil intensiv“ bewertet,<br />

während dies bei den Gesamtzahl der Vorhabengruppen für 60% der Fälle zutrifft. Eine<br />

güter- und medienübergreifende Beschreibung der Umweltauswirkungen unter Einbeziehung<br />

der Wechselwirkungen wird in keinem Fall als gut eingestuft.<br />

Ausnahmen stellen die Fragen nach der Schutzgutauswahl, nach der Berücksichtigung der verschiedenen<br />

Betriebsarten und zur nichttechnischen Zusammenfassung dar, die der Qualität der<br />

Gesamtbewertung der Vorhabengruppen entsprechen. 67<br />

Bei der Bewertung durch die Evaluatoren wird die ebenenspezifisch geringere Detailliertheit der<br />

Angaben und der Datengrundlagen schon berücksichtigt. Dadurch kann also die schlechtere<br />

Einschätzung nicht bedingt sein. Trotz der Tatsache, dass hier nur sechs Verfahren in der Untersuchung<br />

enthalten sind, bleibt festzuhalten, dass sich die vorgelagerten Verfahren eher schlechter<br />

darstellen als die übrigen untersuchten Fallstudien. Dies hat insofern hohe Bedeutung, als auf<br />

dieser Ebene insbesondere zur Standortfrage Alternativenentscheidungen getroffen werden<br />

(siehe dazu Abschnitt 4.4.1.4), die dann für die nachgelagerte Ebene eine gewisse Bindungswirkung<br />

entfalten. In den vorgelagerten Verfahren sollte daher eine ausreichende Qualität der Bearbeitung<br />

der Umweltaspekte ebenso gegeben sein wie bei den nachgelagerten Verfahren, auch<br />

unter der Prämisse des geringeren Detaillierungsgrades.<br />

67 Die vorgelagerten Verfahren sind bei der Gesamtauswertung in Bezug auf alle Vorhabengruppen integriert.<br />

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