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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
für die „Zusammenfassende Darstellung“ nach § 11 UVPG. Dies führt in den betroffenen Fällen<br />
auf der einen Seite zu einer unnötigen und nur schwer handhabbaren Informationsflut und<br />
/oder auf der anderen Seite zu einem Informationsdefizit über die relevanten Umweltauswirkungen<br />
eines Vorhabens. Außerdem konzentrieren sich die Verfahrensbeteiligten häufig auf solche<br />
Umweltaspekte, die aus ihrer Sicht die Rechtssicherheit des Verfahrens stark gefährden könnten.<br />
Diese Befunde machen deutlich, dass in einem großen Anteil der untersuchten UVP-Verfahren<br />
die Umweltauswirkungen in der „Zusammenfassenden Darstellung“ weder vorhabenspezifisch<br />
noch raumkonkret beschrieben sind. Die Bewertung (und damit letztlich auch die Zulassungsentscheidung)<br />
kann sich dementsprechend nicht auf die von der UVP angestrebte Informationsgrundlage<br />
zu den Umweltauswirkungen stützen.<br />
Zur Minimierung dieser Defizite sind Maßnahmen notwendig, die von einer Verstärkung der<br />
Kontrollfunktion durch die „zuständige Behörde“ im Hinblick auf die „Unterlagen nach § 6<br />
UVPG“ über Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen im UVP-Verfahren<br />
und Mittel zur Unterstützung der Verfahrensbearbeiter in den konkreten Verfahren bis hin zu<br />
und einer angemessenen Personalkapazität zur Sicherstellung einer ausreichenden Arbeitsfähigkeit<br />
in den Behörden reichen.<br />
Abschließend sind die Empfehlungen tabellarisch zusammengefasst; sie finden sich auch in einem<br />
Überblick sämtlicher Empfehlungen in Abschnitt 7.1.<br />
UVP-<br />
Station<br />
ZielkonformeBearbeitung<br />
der<br />
Umweltgüter<br />
Empfehlung<br />
- Verstärkung der Kontrollfunktion der „zuständigen<br />
Behörde“ im Hinblick auf die „Unterlagen nach § 6<br />
UVPG“<br />
- Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen und<br />
Qualifizierungen bei den Behördenmitarbeitern sowie<br />
bei den Erstellern der Antragsunterlagen bzw. der<br />
Gutachter z.B. durch Zertifizierungen<br />
- vorhabentypspezifische Konkretisierung von Leitfäden<br />
und Anforderungsprofilen<br />
- Anpassung von Beteiligungsstrukturen gemäß ihrer<br />
Bedeutung für die Qualität der UVP z.B. durch eine<br />
frühzeitigere Beteiligung oder Abstimmungspflichten<br />
zwischen den Behörden<br />
- Schaffung neuer und Verbesserung bestehender<br />
Informationsquellen über Rauminformationen sowie<br />
UVP-Vorhaben und deren Auswirkungen (auch durch<br />
Einführung einer Überwachung)<br />
- Beachtung von erforderlichen Personalkapazitäten zur<br />
Aufrechterhaltung der UVP-angepassten Arbeitsfähigkeit<br />
und damit auch der erforderlichen Qualität<br />
der UVP-Bearbeitung<br />
Betroffene<br />
Akteure<br />
- „Zuständige<br />
Behörde“<br />
- Ersteller der<br />
Antragsunterlagen<br />
nach § 6<br />
UVPG/Gutacht<br />
er<br />
Effektivität und Effizienz<br />
der UVP<br />
Effektivität<br />
- Sicherstellung bzw. Förderung<br />
einer angemessenen<br />
Informations- und Bewertungsgrundlage<br />
über die<br />
Umweltauswirkungen eines<br />
Vorhabens für alle Beteiligten<br />
- Erhöhung der umweltfachlichen<br />
Qualität der UVP<br />
und Steigerung der materiellen<br />
Wirkung<br />
Effizienz<br />
- Vermeidung von nicht<br />
erforderlichen Untersuchungen<br />
und Darstellungen<br />
- Konzentrierung auf relevante<br />
Inhalte und Bearbeitungen<br />
5.3<br />
Abschichtung bei gestuften Verfahren<br />
Bei gestuften Verfahren, wie etwa bei bestimmten Straßenvorhaben mit Linienbestimmung und<br />
Planfeststellung (z.B. gem. §§ 16, 17 FStrG), aber auch bei Industrieansiedlungen, stellt sich das<br />
Problem der Abschichtung im Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsumfang zwischen<br />
den verschiedenen Verfahren und Entscheidungsebenen. 141 Auf der vorgelagerten Ebene wird<br />
141 Gerade bei Industrieansiedlungen kommt es immer wieder zu Abschichtungsproblemen. Zum einen, weil bei den Bebauungsplänen<br />
häufig Änderungsverfahren notwendig sind, zum anderen, weil des Öfteren mehrere parallel durchzuführende immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigungsverfahren im Anschluss durchzuführen sind. Die Probleme sind dabei zu einem Teil auch dem<br />
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