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Evaluation des UVPG des Bundes<br />

Auch sollte die Möglichkeit bestehen, dass nicht nur die Unterlagen elektronisch übersandt werden,<br />

sondern dass auch die Stellungnahmen mittels neuer Medien eingereicht werden können,<br />

wie dies inzwischen beispielsweise in NRW 96 der Fall ist. Durch die dadurch realisierten längeren<br />

und vereinfachten Zugangsmöglichkeiten zu den Planungsunterlagen sowie zur Abgabe von<br />

Stellungnahmen würde es gelingen, die Hürden für eine Beteiligung erheblich abzusenken. Der<br />

damit verbundene Aufwand für die Behörden wäre gering. Sofern die Einsichtnahme vor Ort<br />

weitgehend durch einen elektronischen Abruf von Unterlagen durch die Nutzer ersetzt würde,<br />

käme es sogar zu Arbeitserleichterungen bei der Behörde.<br />

Elektronischer Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Ausgabe eines auch im Netz zugänglichen Leitfadens für die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

einschließlich der Umweltverbände erscheint unterstützend geboten. Mit Hilfe des Leitfadens<br />

sind fachlich-rechtliche und organisatorische Hilfestellungen zu geben als auch die unterschiedlichen<br />

Regelungen innerhalb der Bundesländer (und auch zwischen den Trägerverfahren) zu verdeutlichen,<br />

um so eine fundierte Beteiligung der Bürger auch bundesländerübergreifend zu ermöglichen.<br />

4.5.9<br />

Zusammenfassung<br />

Wie die empirische Untersuchung zeigt, sind hinsichtlich der Beteiligung – insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

– z.T. deutliche Hemmnisse zu verzeichnen. Dies betrifft zum einen eine<br />

sehr stark zersplitterte Rechtsgrundlage in den einzelnen Bundesländern, zum anderen die Qualität<br />

der Unterlagen sowie die Transparenz im Rahmen der Beteiligung. Deutlich wird aber auch<br />

die hohe Bedeutung der Beteiligung sowohl der Behörden als auch der Öffentlichkeit im Rahmen<br />

der UVP. Die Beteiligung der Fachbehörden, aber auch die der Öffentlichkeit, bringt ergebnisrelevante<br />

Aspekte ein, die sich sowohl bei der Standortwahl des Projektvorhabens, bei der<br />

planerischen und technischen Ausgestaltung des Projektvorhabens und auch bei den Ausgleichund<br />

Ersatzmaßnahmen niederschlagen. Die Beteiligung verbessert damit die Qualität der UVP.<br />

Nach Einschätzung der zuständigen Behördenmitarbeiter, der beauftragten UVS-Ersteller sowie<br />

der Umweltverbände trägt die Beteiligung zu einer Modifizierung von Projektvorhaben und dadurch<br />

zu einer Reduzierung von Umweltbelastungen bei.<br />

Ansätze für eine Optimierung der Öffentlichkeitsbeteiligung zielen im Hinblick auf die Effektivität<br />

vor allem auf eine frühzeitigere Einbeziehung sowie auf eine Homogenisierung der gesetzlichen<br />

Regelungen. Es empfiehlt sich, Maßnahmen vorzusehen, die eine proaktive Unterstützung<br />

der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Behörden sicherstellen. Um eine hohe Qualität der Beteiligung<br />

zu erreichen und somit auch die Qualität der Bewertung und Entscheidung zu verbessern,<br />

ist eine Auslegung sämtlicher Unterlagen nach § 6 UVPG einschließlich der entsprechenden<br />

Unterlagen aus den vorgelagerten Verfahren sicherzustellen.<br />

Bei der Behördenbeteiligung erscheint eine frühzeitige Einbeziehung ebenfalls sinnvoll. Dies betrifft<br />

vor allem die Naturschutzbehörden, die möglichst generell schon beim Scoping einzubeziehen<br />

sind.<br />

Durch den zwingenden Einsatz elektronischer Medien bei der Veröffentlichung der Unterlagen<br />

nach § 6 UVPG und der Möglichkeit, die Stellungnahmen auch mittels neuer Medien zu übersenden,<br />

kann gerade für die Umweltverbände und auch den einzelnen Bürger die Hürde für eine<br />

96 Hier ist es allerdings noch immer so, dass lediglich die Nutzung des Fax, nicht aber der e-Mail akzeptiert wird, da anders als bei<br />

der e-Mail die Gerichte beim Fax davon ausgehen, dass der Absender ausreichend sicher identifiziert werden kann. Aufgrund der<br />

qualifizierten elektronischen Signatur, wonach der Absender dann ebenfalls sicher Identifizierbar sein wird, wird die e-Mail in absehbarer<br />

Zeit aber dem Fax gleichzusetzen sein.<br />

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