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Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />

− In der Option 2 unterstützt er die Behörde bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung<br />

des Erörterungstermins.<br />

− Die Aufgaben des Behördengutachters in der Option 3 bestehen in der Vorbereitung der<br />

abschließenden Entscheidung.<br />

Dieser Abschnitt prüft, ob dieses Instrument prinzipiell geeignet ist, das UVP-Kompetenzproblem<br />

in den Behörden zu lösen bzw. zu mindern. Außerdem ist zu klären, wie sich unter Berücksichtigung<br />

der Anreizsituation der Akteure möglichen negativen Effekten im Rahmen der Ausgestaltung<br />

des Instruments begegnen lässt.<br />

6.4.1<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

Die Auswertung der Fallstudien auf Ebene 3 zeigt z.T. erhebliche Kompetenzdefizite auf Seiten<br />

der Behördenmitarbeiter auf (siehe dazu ausführlich Abschnitt 5.5). Das deckt sich auch mit den<br />

Befunden von Bechmann und Hartlik wonach „immer noch beachtliche Unsicherheiten hinsichtlich<br />

der einzuhaltenden fachlichen Anforderungen“ im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

festzustellen sind (siehe Bechmann & Hartlik 2004, 1ff). Insbesondere im Rahmen der<br />

Station „Bewertung“ wurden erhebliche Defizite in der Fallstudienauswertung festgestellt. So ist<br />

das Ergebnis der Bewertung in mehr als einem Drittel der untersuchten Fälle (36%, N 83) nicht<br />

plausibel. Auch zeigt die Auswertung der Fallstudien, dass zwischen 2001 und 2007 die Qualität<br />

der UVP im Vollzug nicht zugenommen hat. Die seit 2001 hinzugekommenen rechtlichen Regelungen,<br />

weiteren Handreichungen und Hilfestellungen sind offenbar nicht in der Lage, das<br />

grundsätzliche Problem des Kompetenzdefizits – welches auch von den Behördenmitarbeitern<br />

selbst konstatiert wird – zu lösen.<br />

Ziel des Instruments „Behördengutachter“ ist es, die Qualität der UVP im praktischen Vollzug<br />

unter Berücksichtigung der gegebenen Randbedingungen zu optimieren. Die Vorteile des „Behördengutachters“<br />

liegen in der deutlichen Arbeitsentlastung der Behörde durch Übertragung<br />

von behördlichen Aufgaben auf externe Sachverständige sowie in einer Qualitätsverbesserung<br />

der UVP durch die Einbindung hoch qualifizierter Fachleute. Das Instrument erlaubt einen sehr<br />

zielgerichteten und flexiblen Einsatz im UVP-Vollzug und gewährleistet bereits kurz- bis mittelfristig<br />

direkte Qualitätsverbesserungen im Rahmen der UVP. In den Blick zu nehmen sind aber<br />

auch potenzielle Nachteile, die sich aus dem Instrument ergeben können. Hier ist zu untersuchen,<br />

wie sich die institutionellen Rahmenbedingungen so ergänzen lassen, dass durch entsprechende<br />

Anreizmechanismen unerwünschte Wirkungen möglichst weitgehend verhindert werden.<br />

6.4.2<br />

Methodik und Vorgehensweise<br />

Die Überlegungen zum „Behördengutachter“ basieren auf den Erkenntnissen aus den Fallstudienuntersuchungen<br />

auf Ebene 3 sowie auf der vertieften anreizanalytischen Auswertung (Ebene<br />

4) dieser Befunde. Im Mittelpunkt stehen dabei verschiedene Best-practice-Ansätze. Den dort<br />

festgestellten Resultaten und Wirkungen werden Ergebnisse aus vergleichbaren Fallstudien ohne<br />

Einsatz von Behördengutachtern gegenübergestellt. Ergänzt werden diese Angaben durch verschiedene<br />

leitfadengestützte vor-Ort-Interviews mit drei Behördengutachtern in Mecklenburg-<br />

Vorpommern, mit einem Behördengutachter aus Nordrhein-Westfalen sowie einem telefonisch<br />

geführten Interview mit einem Behördengutachter aus Sachsen in die Untersuchung ein. Daneben<br />

fließen leitfadengestützte vor-Ort-Interviews mit den „Nutzern“ (drei Behördenmitarbeitern<br />

aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) mit ein. Und schließlich liegen der Analyse ebenfalls<br />

leitfadengestützte vor-Ort-Interviews mit Vertretern der Umweltschutzverbände in Meck-<br />

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