download (3.897 KB) - sofia
download (3.897 KB) - sofia
download (3.897 KB) - sofia
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und Universität Kassel<br />
sowie in den speziellen vorhabensbezogenen Verfahrensvorschriften sind die Unterrichtung sowie<br />
die Anhörung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und somit auch die Beteiligung der<br />
Umweltverbände gemäß Art. 6 Abs. 6 UVP-RL unterschiedlich geregelt bzw. unterschiedlich<br />
angewandt.<br />
Nach Einschätzung der Evaluatoren erfolgt die Beteiligung insbesondere der Umweltverbände in<br />
den Bundesländern weitgehend nicht proaktiv. In einigen Bundesländern werden Umweltverbände<br />
wie Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, beispielsweise in Sachsen oder<br />
Nordrhein-Westfalen und z.T. in Mecklenburg-Vorpommern. 85 Dies ist aber durchaus nicht allgemein<br />
üblich. So erhalten in vielen Bundesländern die Umweltverbände die Unterlagen nicht<br />
automatisch, sondern müssen vor Ort Einsicht nehmen. Auch beklagen Umweltverbände, dass<br />
beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern eine Beteiligung der Umweltverbände nach § 64<br />
des LandesNatschG für Bauleitplanung explizit ausgeschlossen ist und bei UVP-pflichtigen immissionsschutzrechtlichen<br />
Verfahren teilweise keine (gesonderte) Verbandsbeteiligung vorgesehen<br />
ist. Die vorgenommene Differenzierung kann ihre Ursache in der den Verbänden zugewiesenen<br />
Verfahrensstellung haben. So sehen beispielsweise die §§ 58 ff. BNatSchG, gegebenenfalls in<br />
Verbindung mit Landesvorschriften, für anerkannte rechtsfähige Vereine in ausgewählten Verfahrenstypen<br />
eine spezielle Beteiligung vor, nach der u.a. die Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten<br />
zu geben ist. Dagegen werden in anderen Fällen die Umweltverbände so<br />
behandelt wie alle anderen Teile der Öffentlichkeit. Aus diesen Unterschieden in der Verfahrensstellung<br />
können sich Auswirkungen auf die Art und den Umfang der Beteiligung sowie den Einfluss<br />
eines Umweltverbandes in den Verfahren ergeben.<br />
4.5.4.2<br />
Unvollständige Offenlage in gestuften Verfahren<br />
Bei gestuften Verfahren haben die Evaluatoren festgestellt, dass nicht immer eine Auslage sämtlicher<br />
relevanter Unterlagen erfolgt, die für einen Überblick und eine Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
eines Vorhabens aus Sicht der Öffentlichkeit erforderlich wären. So werden bei<br />
den nachgelagerten Verfahren in der Regel nicht mehr die gesamten Unterlagen der UVP aus<br />
den vorgelagerten Verfahren ausgelegt, sondern nur die je nach Erfordernis nacherhobenen<br />
Untersuchungen zu einzelnen Aspekten aus der vorgelagerten Ebene. In einzelnen Fällen wird<br />
eine „allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung“ nach § 6 Abs. 3 Satz 2 UVPG<br />
oder eine Zusammenfassende Darstellung nach § 11 UVPG zur Einsichtnahme bereitgestellt.<br />
In einigen Fällen ist außerdem zu beobachten, dass die Unterlagen aus den früheren Verfahren<br />
zum Zeitpunkt der Offenlage bereits veraltet sind. So werden durchaus auch 15 Jahre alte und<br />
ältere Umweltverträglichkeitsstudien für die Entscheidung im nachgelagerten Verfahren zugrunde<br />
gelegt, wobei auch Prognosezeiträume bereits überschritten sind. Dies hat zur Folge, dass<br />
sich die Öffentlichkeit sowie die Mitarbeiter aus den Behörden kein angemessenes Bild auf der<br />
Grundlage aktueller und vollständiger Unterlagen von den Umweltauswirkungen machen können.<br />
Hinzu kommt in einigen Fällen, dass auch in nachgelagerten Verfahren keine ergänzenden<br />
Untersuchungen und Darstellungen zu Umweltauswirkungen vorgenommen werden und demzufolge<br />
gar keine Unterlagen zu den Umweltwirkungen ausgelegt werden (siehe dazu Abschnitt<br />
4.4). Dadurch kann in der Öffentlichkeit der fälschliche Eindruck entstehen, dass durch<br />
das konkrete Projektvorhaben keine Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Um dies zu vermeiden<br />
und damit die beteiligte Öffentlichkeit auch alle Abschichtungsaspekte nachvollziehen<br />
kann, wäre es wichtig, im nachgelagerten Verfahren auch die UVP-Unterlagen aus dem vorgelagerten<br />
Verfahren mit auszulegen.<br />
85 Allerdings gibt es einige Planfeststellungsverfahren, wo dies nach Aussagen der Umweltverbände nicht so ist.<br />
92