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Instrument „rechtliche Infoline“<br />

Evaluation des UVPG des Bundes<br />

In der Praxis bestehen nicht selten Unsicherheiten über die rechtlichen Randbedingungen, unter<br />

denen eine UVP durchzuführen ist. Hinzu kommen fortwährende Rechtsänderungen. Das Instrument<br />

einer „Rechtlichen Infoline“ könnte dazu beitragen, die Unsicherheiten abzubauen.<br />

Eine vollständige Rechtssicherheit wird sich zwar auch auf diesem Wege nicht erreichen lassen.<br />

Dennoch kann dieses Instrument dazu beitragen, Übersicht hinsichtlich der einschlägigen gesetzlichen<br />

und untergesetzlicher Regelungen zu schaffen; dies gilt insbesondere auch im Sinne<br />

einer Hinweisfunktion auf neue bzw. bevorstehende Rechtsänderungen und deren Implikationen<br />

für den Vollzug.<br />

Instrument „Zertifizierung“<br />

Für die Qualität der UVP sind die Unterlagen nach § 6 UVPG von ausschlaggebender Bedeutung,<br />

die meist von privaten Gutachtern erstellt werden. Für diese, aber auch für den „Behördengutachter“<br />

gibt es bislang keinen allgemein anerkannten UVP-spezifischen Fachkunde-Nachweis.<br />

Diesen zu entwickeln und mit einem Zertifizierungs-Mechanismus zu versehen, kann auf freiwilliger<br />

oder gesetzlicher Basis erfolgen. Seine Realisierung erscheint insoweit nicht als prioritär, als<br />

die Qualität der UVP-Unterlagen und – soweit ersichtlich – auch die der Tätigkeit der „Behördengutachter“<br />

vergleichsweise positiv zu beurteilen ist.<br />

8.4.1.3<br />

Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Die Optimierungsansätze, die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen, erläutert<br />

Abschnitt 6.6. Konkrete Regelungsvorschläge, auch zum Instrument „Behördengutachter“,<br />

für das UGB-I finden sich in Abschnitt 7.4.<br />

Instrument „Transparenz- und Dokumentationspflichten“<br />

Transparenz- und Dokumentationspflichten schaffen Anreize, die formalen und materiellen Vorgaben<br />

des UVP-Rechts umzusetzen. Sie bieten aber auch die Möglichkeit einer innerbehördlichen<br />

Kompetenzsteigerung infolge verbesserter Informations- und Entscheidungsgrundlagen.<br />

Zugleich erlauben sie eine systematische Auswertung von UVP-Verfahren und tragen somit zur<br />

Identifizierung von Schwachstellen der UVP sowie zur Entwicklung von Optimierungsansätzen<br />

bei. Dies gilt etwa – nach dem Vorbild von Österreich (ähnlich auch in der Schweiz) – für eine<br />

UVP-Dokumentationsstelle, die ein zentrales UVP-Register führt, über die wesentliche UVP-<br />

Dokumente im Internet zugänglich sind. Ein Teil der Transparenz- und Dokumentationsvorgaben<br />

lassen sich mit relativ geringem Aufwand umsetzten, wie beispielsweise die elektronische Veröffentlichung<br />

von Unterlagen oder Ergebnissen; gleichzeitig lässt sich auf diese Weise ein vergleichsweise<br />

hoher zusätzlicher Nutzen erzielen.<br />

Instrumente „Pflichtenheft und Prüfbuch“<br />

Das „Pflichtenheft“ sorgt – vor allem im Zusammenspiel mit dem „Prüfbuch“ – für ein besseres<br />

Zeit- und Verfahrensmanagement sowohl bei der Behörde als auch beim Vorhabenträger und<br />

dient damit auch einer Erhöhung der Transparenz im Verfahren, wie Beispiele aus der Schweiz<br />

oder Österreich zeigen. Damit kann vielen der in der Studie festgestellten Defizite entgegengewirkt<br />

werden. Die Realisierung dieses Instruments besitzt daher hohe Priorität und sollte unbedingt<br />

weiterverfolgt werden.<br />

Instrument „Verbesserung der Kontrollwirkung durch Dritte“<br />

Mängel in formaler und materieller Umsetzung der UVP-Anforderungen können bislang nur sehr<br />

bedingt gerichtlich geltend gemacht werden. Dies verringert den Anreiz, die UVP-Vorgaben in<br />

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